Mitteilung - 0840/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Absage Weihnachtsmarkt im Wasserschloss Werdringen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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25.09.2020
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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18.11.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Weihnachtsmarkt im Wasserschloss Werdringen findet in 2020 nicht statt.
Begründung
Mit großem Bedauern teilt der Fachbereich Kultur mit, dass der für dieses Jahr im Dezember geplante Weihnachtsmarkt im Wasserschloss Werdringen nicht stattfinden wird.
Beim Weihnachtsmarkt am Wasserschloss handelt es sich um einen „kleinen“ Weihnachtsmarkt, der aber gerade von dieser Nähe und der heimeligen Atmosphäre der Enge eines historischen Schlosshofes lebt. In den vergangenen Jahren konnte der Weihnachtsmarkt, der regelmäßig am 3. Adventswochenende stattfand, mit durchschnittlich 5.000 Besuchern rechnen.
Die herrschenden Auflagen und Abstandsregelungen durch die Corona Pandemie lassen leider eine Durchführung wie in den vergangenen Jahren auch nicht annähernd zu.
Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen müsste die zulässige Besucherzahl wegen des eng begrenzten Raumes im Schlosshof drastisch reduziert und der Zugang kontrolliert werden. Zusätzlich müsste aufgrund der baulichen Situation zur Einhaltung der Abstands- und Zugangsregeln auf die Öffnung des Haupthauses für die Stände und deren Besucher gänzlich verzichtet werden.
Die Ausgabe und der Verzehr des gewohnten Angebotes an Getränken und Speisen wären aufgrund der dafür geltenden Vorschriften und der Abstandsgebote kaum durchführbar. Darüber hinaus könnte die Kontrolle der Einhaltung der zwingenden Vorgaben nur durch den Einsatz von zusätzlichem Sicherheitspersonal erfolgen. Dies würde zu Mehraufwendungen führen, die aufgrund der geringen zulässigen Besucherzahl nicht kompensiert werden können.
Die zuletzt steigenden Infektionszahlen und die daher zu erwartenden zusätzlichen Beschränkungen ließen die heutige Entscheidung, die aus Gründen einer notwendigen Planung zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden musste, unumgänglich werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
