Mitteilung - 0841/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative "Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen." unterstützen zu können.

Förderanträge für das "Sofortprogramm Innenstadt 2020" sind bei der Bezirksregierung bis zum 16.10.2020 zu stellen.

 

Die Förderung erfolgt in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

 

Begründung

 

Der Wandel der Innenstädte ist bereits seit längerer Zeit im Gange: Die Verlagerung von Einkäufen aus dem stationären (Einzel-)Handel in das Online-Geschäft, zunehmende Filialisierung, die das Warenangebot in den Innenstädten und Zentren austauschbar machen, Leerstände bei Handel und Gastronomie führen zu einer zunehmenden Verödung der Innenstädte und der Stadtteilzentren.

 

Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie auch die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. Zahlreiche Unternehmen waren und sind gezwungen, in Kurzarbeit zu treten oder Insolvenz anzumelden und ihre Geschäfte dauerhaft zu schließen. Der Prozess der Verödung wird dadurch noch forciert.

Mit den Mitteln des Sofortprogramms soll den Städten und Gemeinden ermöglicht werden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.

 

Insbesondere die Stadtzentren Mitte, Hohenlimburg und Haspe sind von dem Negativtrend stark betroffen.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Teilnahme an dem Förderprogramm für zwei Maßnahmenschwerpunkte beschlossen.

 

Zum einen beantragt die Verwaltung für den Bereich Innenstadt Mitte das Handlungsfeld 3.1 "Verfügungsfonds Anmietung":

Dieser Ansatz fußt auf der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen durch die HAGENagentur und die Vermietung an interessante Nutzer zu einem erheblich reduzierten und mit öffentlichen Mitteln subventionierten Mietzins. Es wird das Ziel verfolgt innovative und zukunftsorientierte Ideen zu fördern, d. h. besonders Start-Ups, Jungunternehmer und Gründer sollen durch dieses Programm angesprochen werden. Denkbar sind die Einrichtung von Co-Working-Spaces oder Pop-Up-Stores im Bereich von Gastronomie oder Einzelhandel. Junge Gründer sollen so ermutigt werden, für einen geringen Mietpreis in den Markt einzusteigen und sich zu etablieren; um bestenfalls auch nach Auslaufen der Förderphase den Standort nachhaltig zu beleben. In Zeiten des Klimawandels und der Elektromobilität ist auch die Nachnutzung leerstehender Ladenlokale für die Vermietung für Elektrofahrräder oder für innerstädtische Lieferservices denkbar.

Ebenfalls ist für die Verwaltung die Nutzung für kulturelle und bürgerschaftliche Zwecke vorstellbar. In Kooperation mit den Museen könnten temporäre Ausstellungsräume oder Ateliers für Nachwuchstalente im Kultur-, Kunst- und Musikbereich geschaffen werden. Das Stadtzentrum würde somit nicht nur auf den Einzelhandel reduziert werden, sondern wäre darüber hinaus ein Ort der Inspiration, der Kreativität und der aktiven Teilnahme.

 

Eine aktuelle Leerstandserhebung zeigt, dass das Stadtzentrum insgesamt 69 Ladenlokale (inklusive der Leerstände der Galerien) zu verzeichnen hat.

Die Innenstadt muss daher zwingend in ihrer Funktion als Visitenkarte der Gesamtstadt gestärkt werden.

 

Zum anderen beantragt die Stadt Hagen das Handlungsfeld 3.4 "Anstoß eines Zentrenmanagements" in den Zentren Hagen Mitte, Hohenlimburg Mitte und Haspe Mitte:

Durch die Etablierung eines Zentrenmanagements erhofft sich die Stadt in allen drei Konzentrationsbereichen aktive Unterstützung zur Leerstandsminderung von externen Dritten. Dabei sollen auch Bereiche identifiziert werden, die künftig nicht mehr vom Einzelhandel, sondern durch andere Nutzungen (Gastronomie, Freizeit, Kultur, Wohnen, Büros etc.) belegt und der Umstrukturierungsprozess eingeleitet werden.

Das Management begleitet die gesamte Umsetzungsarbeit und leistet Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit zur Reduzierung des Leerstandes. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen zur Information von Eigentümern und Vermeidung von Leerstand.

 

Als konkrete Arbeit in einer Vor-Ort-Präsenz (feste Sprechzeiten in einem Büro in den Zentren, Akteurs Termine vor Ort) vermittelt der Zentrenmanager vor allem zwischen Immobilieneigentümern und Kommune.

 

Das Sofortprogramm bietet aus Sicht der Planungsverwaltung eine bedeutungsvolle Förderkulisse für die vom Rat durch das ISEK priorisierten Stadtzentren und kann bereits jetzt ein wichtiger, vorbereitender Baustein für die Integrierten Stadteilkonzepte sein.

Durch diese einmalige Förderchance kann dringenden Handlungsbedarfen in den zukünftigen Fördergebieten schon jetzt begegnet werden, die zudem ein Baustein der INSEKe sein werden.

 

Der Zuschuss der förderfähigen Kosten durch das Land beläuft sich auf 1.013.230 Euro, der kommunale Eigenanteil beträgt 112.582 Euro.

 

Eine Bewilligung soll noch Ende des Jahres durch die Bezirksregierung erfolgen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen.

x

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Regelungen des Entwurfs des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz - NKF-CIG

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Teilnahme an dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanungen

Auftrag:

1511041

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

542600

Bezeichnung:

Prüfung, Beratung

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414100

 

506.615

506.615

 

 

Aufwand (+)

542600

 

562.906

562.906

 

 

Eigenanteil

 

 

56.291

56.291

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen