Vorschlag zur Tagesordnung - 0836/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Leistungen von städtischen Einrichtungen sowie von stadteigenen Betrieben für Inhaber von sogenannten Berechtigungskarten so anzupassen, dass sie dem Beiblatt entsprechen, welches die Karteninhaber mit der Berechtigungskarte erhalten bzw. im Internet auf der Hagen.de-Seite abrufen können. Die Ausgleichszahlungen der Stadt Hagen an stadteigene Betriebe für gewährte Rabatte gegenüber Inhabern von Berechtigungskarten sind ebenso entsprechend anzupassen.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre die Inhalte des Beiblattes mit der „gelebten Wirklichkeiten“ in den betreffenden städtischen Einrichtungen und stadteigenen Betrieben abzugleichen und ebenso zu prüfen, ob die Höhe der Ausgleichszahlungen von Seiten der Stadt Hagen an die stadteigenen Betriebe mit den tatsächlichen gewährten Rabatten übereinstimmt. Die Ergebnisse sind dem Sozialausschuss bzw. dem Rechnungsprüfungsausschuss zeitnah vorzulegen.

 

3. Städtische Einrichtungen und stadteigene Betriebe, welche Inhabern von Berechtigungskarten Rabatte gewähren, werden gebeten, die Rabattordnung kundenfreundlich in ihren Publikationen bzw. Gebührenordnungen aufzuführen sowie an geeigneter Stelle auf ihren Internetseiten darzustellen.

 

4. Etwaige zukünftige Änderungen bzgl. der Rabattierungen sind unverzüglich in das Beiblatt einzupflegen und ebenso in den entsprechenden Publikationen bzw. Gebührenordnungen sowie auf den entsprechenden Internetseiten der städtischen Einrichtungen und stadteigenen Unternehmen darzustellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen