Berichtsvorlage - 0832/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verfahrensregelung „Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2020“ wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Kurzfassung

 

Begründung

In der laufenden Bewirtschaftung des Jahres 2020 zeichnet sich ab, dass die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge - insbesondere bei der Gewerbesteuerentwicklung - bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen den Haushalt der Stadt Hagen stark belasten werden.

 

Derzeit ist der Umfang der Kompensation der Gewerbesteuereinbrüche aus staatlichen Mitteln noch nicht einschätzbar, da die Verteilung der angekündigten und nach oben beschränkten Mittel sich nach einem Berechnungsmodus ergibt, der die Hagener Berechnungsergebnisse ins Verhältnis zu den landesweiten Gewerbesteuereinbrüchen stellt.

 

Der Stadtkämmerer der Stadt Hagen hat daher mit Wirkung zum 17.09.2020 die Verfahrensregelung "Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2020" erlassen. Im Rahmen der allgemeinen Haushaltsgrundsätze der sparsamen Mittelbewirtschaftung ist diese örtliche Verfahrensregelung als einzig mögliches Instrument der Haushaltssteuerung so ausgestaltet, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt wird und damit das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes und der Auflagen des Stärkungspaktgesetzes sichergestellt wird.

 

Sobald erkennbar ist, dass eine adäquate Kompensation der Gewerbesteuereinbrüche erfolgt, ist beabsichtigt, die Bewirtschaftungsverfügung anzupassen.

 

Diese Bewirtschaftungsverfügung wird dem Rat der Stadt Hagen (Anlage) zur Kenntnis zu geben.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verfahrensregelung „Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2020“ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

Die Verwaltung listet alle Corona bedingten Mehrkosten und Einnahmeausfälle für das Jahr 2020 auf.

 

Dabei sind auch sämtliche Mehrkosten und Ausfälle bei den städtischen Beteiligungen zu benennen. Explizit bei den Bädern und der Stadthalle.

 

Diese konkrete Liste wird dem neu konstituierten Rat zur weiteren Befassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen