Beschlussvorlage - 0819/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 1 - Ersatzmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB65 - Gebäudewirtschaft; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die politischen Gremien der Stadt Hagen haben zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zahlreiche Einzelmaßnahmen beschlossen (siehe u. a. Drucksachennummern 0627/2020 und 1054/2019). Die Maßnahmen sind dem Kapitel 1 des KInvFG – Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur – und dem Kapitel 2 – Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen – zugeordnet. Die Maßnahmen nach Kapitel 1 müssen bis zum 31.12.2021 vollständig abgeschlossen und im Jahr 2022 vollständig abgerechnet werden. Die Maßnahmen nach Kapitel 2 müssen bis zum 31.12.2023 vollständig abgeschlossen und im Jahr 2024 vollständig abgerechnet werden.
Diese Vorlage befasst sich mit Maßnahmen aus dem Bereich des Kapitels 1 des KInvFG. Hier kommt es zu Veränderungen, welche die Durchführung von Ersatzmaßnahmen erfordern und ermöglichen. Im Einzelnen:
- Die Maßnahme „Fassadensanierung GS Boloh“ kann nicht durchgeführt werden, da der fristgerechte Abschluss der Baumaßnahme bis zum 31.12.2021 nicht möglich ist. Die für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel in Höhe von 4,5 Mio. € können anderweitig verwendet werden.
- Die Vergabe der Maßnahme „Erneuerung / Lärmschutz Saarlandstraße (Autobahnzubringer)“ führte zu einem gegenüber der Planung verbesserten Ergebnis von 1,0 Mio. €. Auch dieser Betrag kann anderweitig eingesetzt werden.
- Bei der Abwicklung von Maßnahmen ist es vereinzelt zu Vergabeverstößen gekommen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind in diesen Fällen die Fördermittel an die Bezirksregierung Arnsberg zurückzuzahlen. Die Bezirksregierung hat jedoch angekündigt, die zurückzuzahlenden Mittel nach dem 01.01.2021 – vorbehaltlich einer erneuten Bereitstellung durch die Bundesrepublik Deutschland – zur erneuten Verwendung zur Verfügung zu stellen. Auch die Planungskosten für die nicht umsetzbare Maßnahme „Fassadensanierung Rathaus I“ waren an die Bezirksregierung zu erstatten. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von rund 920.000 €, wovon rund 860.000 € auf Maßnahmen aus dem Kapitel 1 und rund 60.000 € aus dem Kapitel 2 entfallen. Die Verwaltung wird mit einer gesonderten Vorlage zeitnah Vorschläge zur Verwendung dieses Betrages unterbreiten.
Somit ist aktuell über Ersatzmaßnahmen im Volumen von rund 5,5 Mio. € zu befinden. Die Ersatzmaßnahmen müssen zweifelsfrei nach Kapitel 1 des KInvFG förderfähig und ohne größeren Planungsaufwand sowie umfangreiche Baugenehmigungsverfahren umsetzbar sein, um die vorgeschriebene Fertigstellung bis zum 31.12.2021 zu gewährleisten. Unter diesen Gesichtspunkten schlägt die Verwaltung folgende Ersatzmaßnahmen vor:
Lfd. Nr. | Bezeichnung | Kosten (gerundet) |
1 | Austausch von 666 alten Straßenleuchten gegen 666 LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet
| 312.000 € |
2 | Umrüstung von Iridium-Leuchten auf LED im gesamten Stadtgebiet
| 439.000 € |
3 | Ersatz von 672 Seilleuchten durch LED-Seilleuchten im gesamten Stadtgebiet
| 656.000 € |
4 | Errichtung einer Lärmschutzwand an der Saarlandstraße (Autobahnzubringer)
| 154.000 € |
5 | Berufskolleg Cuno Austausch von Fenstern (Diese Maßnahme soll aus dem Kapitel 2 des KInvFG in Kapitel 1 umgeschichtet werden, um im Kapitel 2 neue Spielräume zu schaffen)
| 800.000 € |
6 | Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg, Freiheitstr. 3 Fenstersanierung
| 900.000 € |
7 | Grundschule Gebrüder Grimm, Schillerstraße 23 Erneuerung Heizkessel
| 40.000 € |
8 | Turnhalle Droste-Hülshoff-Str. 23 Erneuerung Heizkessel
| 25.000 € |
9 | Rathaus I, Rathausstr. 11 Erneuerung Heizkessel
| 120.000 € |
10 | Asyl-Unterkunft Bebelstr. 16 Erneuerung Heizkessel
| 35.000 € |
11 | Kanuzentrum, Markt 9 Erneuerung Heizkessel
| 30.000 € |
12 | Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Nebenstandort Eickertstr. 10 Erneuerung Heizkessel
| 25.000 € |
13 | Bezirkssportanlage Haspe, Stephanstraße Erneuerung Heizkessel
| 46.000 € |
14 | Grundschule Erwin-Hegemann, Fraunhoferstr. 5 Erneuerung Heizkessel
| 36.000 € |
15 | Grundschule Emil-Schumacher, Siemensstr. 10 Erneuerung Heizkessel
| 46.000 € |
16 | Grundschule Vincke, Schwerter Str. 170 Erneuerung Heizkessel
| 46.000 € |
17 | Volkshochschule, Wehringhauser Str. 38 Erneuerung Heizkessel
| 31.000 € |
18 | HS Geschwister-Scholl, Teilstandort Vorhalle, Vossacker Errichtung eines Block-Heizkraftwerkes / MSR
| 385.000 € |
19 | Turnhalle Halden, Berchumer Straße Einbau einer Deckenstrahlheizung
| 280.000 € |
20 | Turnhalle Halden, Berchumer Straße Erneuerung der RLT | 35.000 € |
21 | Feuerwache Ost Erneuerung Block-Heizkraft-Werk
| 80.000 € |
22 | Turnhalle Berchum, Auf dem Blumenkampe Einbau einer Deckenstrahlheizung
| 270.000 € |
23 | Turnhalle Berchum, Auf dem Blumenkampe Erneuerung der RLT
| 45.000 € |
24 | Verschiedene Austausch RLT-Geräte mit WRG (7 x)
| 175.000 € |
25 | Verschiedene Erneuerung MSR-Technik (5 x)
| 250.000 € |
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| 5.261.000 € |
Die Finanzierung der städt. Eigenanteile ist gesichert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Zusätzliche Maßnahmen für das Förderprogramm KP 3 Teil 1. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 1130 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur Gebäudewirtschaft |
Auftrag: | 1541043 | Bezeichnung: | Öffentliche Beleuchtung |
Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Gebäudekostenstellen |
Kostenart: | 414102 | Bezeichnung: | Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions |
| 527530 521502 | Bezeichnung: | Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414102 |
| -1.266.300 -3.330.000 |
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Aufwand (+) | 527530 521502 |
| 1.407.000 3.700.000 |
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Eigenanteil |
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| 510.700 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 1130 | Bezeichnung: | Gebäudewirtschaft |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: | Gebäudekostenstellen |
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 414120 | Konsumtive Verw. Zuwendungspausch. Land |
| -510.700 |
x | Die Finanzierung erfolgt durch pauschale Zuwendungen. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000275 | Bezeichnung: | Lärmminderung Saarlandstr. |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuw. vom Land |
| 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681100 | -138.600 |
| -138.600 |
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Auszahlung (+) 785200 | 154.000 |
| 154.000 |
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Eigenanteil | 15.400 |
| 15.400 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Lärmschutzwand an der Saarlandstr. wird mit ihren Herstellungskosten i.H.v. 154.000 € aktiviert und über die Nutzungsdauer von 37 Jahren aufwandswirksam abgeschrieben (154.000 € / 37 Jahre = 4.162 € p.a.). |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Für die erhaltene Förderung von 138.600 € wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten gebildet und über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst (138.600 € / 37 Jahre = 3.746 € p.a.) |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 225 |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 4.162 |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 4.387 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 3.746 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 641 |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister
| Technischer Beigeordneter |
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
