Beschlussvorlage - 0819/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die in der Begründung unter den Ziffern 1 bis 25 aufgeführten Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die politischen Gremien der Stadt Hagen haben zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zahlreiche Einzelmaßnahmen beschlossen (siehe u. a. Drucksachennummern 0627/2020 und 1054/2019). Die Maßnahmen sind dem Kapitel 1 des KInvFG – Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur – und dem Kapitel 2 – Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen – zugeordnet. Die Maßnahmen nach Kapitel 1 müssen bis zum 31.12.2021 vollständig abgeschlossen und im Jahr 2022 vollständig abgerechnet werden. Die Maßnahmen nach Kapitel 2 müssen bis zum 31.12.2023 vollständig abgeschlossen und im Jahr 2024 vollständig abgerechnet werden.

 

Diese Vorlage befasst sich mit Maßnahmen aus dem Bereich des Kapitels 1 des KInvFG. Hier kommt es zu Veränderungen, welche die Durchführung von Ersatzmaßnahmen erfordern und ermöglichen. Im Einzelnen:

 

  1. Die Maßnahme „Fassadensanierung GS Boloh“ kann nicht durchgeführt werden, da der fristgerechte Abschluss der Baumaßnahme bis zum 31.12.2021 nicht möglich ist. Die für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel in Höhe von 4,5 Mio. € können anderweitig verwendet werden.

 

  1. Die Vergabe der Maßnahme „Erneuerung / Lärmschutz Saarlandstraße (Autobahnzubringer) führte zu einem gegenüber der Planung verbesserten Ergebnis von 1,0 Mio. €. Auch dieser Betrag kann anderweitig eingesetzt werden.

 

  1. Bei der Abwicklung von Maßnahmen ist es vereinzelt zu Vergabeverstößen gekommen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind in diesen Fällen die Fördermittel an die Bezirksregierung Arnsberg zurückzuzahlen. Die Bezirksregierung hat jedoch angekündigt, die zurückzuzahlenden Mittel nach dem 01.01.2021 – vorbehaltlich einer erneuten Bereitstellung durch die Bundesrepublik Deutschland – zur erneuten Verwendung zur Verfügung zu stellen. Auch die Planungskosten für die nicht umsetzbare Maßnahme „Fassadensanierung Rathaus I“ waren an die Bezirksregierung zu erstatten. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von rund 920.000 €, wovon rund 860.000 € auf Maßnahmen aus dem Kapitel 1 und rund 60.000 € aus dem Kapitel 2 entfallen. Die Verwaltung wird mit einer gesonderten Vorlage zeitnah Vorschläge zur Verwendung dieses Betrages unterbreiten.

 

Somit ist aktuell über Ersatzmaßnahmen im Volumen von rund 5,5 Mio. € zu befinden. Die Ersatzmaßnahmen müssen zweifelsfrei nach Kapitel 1 des KInvFG förderfähig und ohne größeren Planungsaufwand sowie umfangreiche Baugenehmigungsverfahren umsetzbar sein, um die vorgeschriebene Fertigstellung bis zum 31.12.2021 zu gewährleisten. Unter diesen Gesichtspunkten schlägt die Verwaltung folgende Ersatzmaßnahmen vor:

 

Lfd. Nr.

Bezeichnung

Kosten (gerundet)

1

Austausch von 666 alten Straßenleuchten gegen 666 LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet

 

312.000 €

2

Umrüstung von Iridium-Leuchten auf LED im gesamten Stadtgebiet

 

439.000 €

3

Ersatz von 672 Seilleuchten durch LED-Seilleuchten im gesamten Stadtgebiet

 

656.000 €

4

Errichtung einer Lärmschutzwand an der Saarlandstraße (Autobahnzubringer)

 

154.000 €

5

Berufskolleg Cuno

Austausch von Fenstern

(Diese Maßnahme soll aus dem Kapitel 2 des KInvFG in Kapitel 1 umgeschichtet werden, um im Kapitel 2 neue Spielräume zu schaffen)

 

800.000 €

6

Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg, Freiheitstr. 3

Fenstersanierung

 

900.000 €

7

Grundschule Gebrüder Grimm, Schillerstraße 23

Erneuerung Heizkessel

 

40.000 €

8

Turnhalle Droste-Hülshoff-Str. 23

Erneuerung Heizkessel

 

25.000 €

9

Rathaus I, Rathausstr. 11

Erneuerung Heizkessel

 

120.000 €

10

Asyl-Unterkunft Bebelstr. 16

Erneuerung Heizkessel

 

35.000 €

11

Kanuzentrum, Markt 9

Erneuerung Heizkessel

 

30.000 €

12

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Nebenstandort Eickertstr. 10

Erneuerung Heizkessel

 

25.000 €

13

Bezirkssportanlage Haspe, Stephanstraße

Erneuerung Heizkessel

 

46.000 €

14

Grundschule Erwin-Hegemann, Fraunhoferstr. 5

Erneuerung Heizkessel

 

36.000 €

15

Grundschule Emil-Schumacher, Siemensstr. 10

Erneuerung Heizkessel

 

46.000 €

16

Grundschule Vincke, Schwerter Str. 170

Erneuerung Heizkessel

 

46.000 €

17

Volkshochschule, Wehringhauser Str. 38

Erneuerung Heizkessel

 

31.000 €

18

HS Geschwister-Scholl, Teilstandort Vorhalle, Vossacker

Errichtung eines Block-Heizkraftwerkes / MSR

 

385.000 €

19

Turnhalle Halden, Berchumer Straße

Einbau einer Deckenstrahlheizung

 

280.000 €

20

Turnhalle Halden, Berchumer Straße

Erneuerung der RLT

35.000 €

21

Feuerwache Ost

Erneuerung Block-Heizkraft-Werk

 

80.000 €

22

Turnhalle Berchum, Auf dem Blumenkampe

Einbau einer Deckenstrahlheizung

 

270.000 €

23

Turnhalle Berchum, Auf dem Blumenkampe

Erneuerung der RLT

 

45.000 €

24

Verschiedene

Austausch RLT-Geräte mit WRG (7 x)

 

175.000 €

25

Verschiedene

Erneuerung MSR-Technik (5 x)

 

250.000 €

 

 

5.261.000

 

Die Finanzierung der städt. Eigenanteile ist gesichert.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Zusätzliche Maßnahmen für das Förderprogramm KP 3 Teil 1.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

1130

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

1541043

Bezeichnung:

Öffentliche Beleuchtung

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

527530

521502

Bezeichnung:

Aufwand Festwert Öffentl. Straßenbeleuch

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

-1.266.300

-3.330.000

 

 

 

Aufwand (+)

527530

521502

 

1.407.000

3.700.000

 

 

 

Eigenanteil

 

 

510.700

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Gebäudekostenstellen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

414120

Konsumtive Verw. Zuwendungspausch. Land

 

-510.700

 

x

Die Finanzierung erfolgt durch pauschale Zuwendungen.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000275

Bezeichnung:

Lärmminderung Saarlandstr.

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuw. vom Land

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

-138.600

 

-138.600

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

154.000

 

154.000

 

 

 

Eigenanteil

15.400

 

15.400

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Lärmschutzwand an der Saarlandstr. wird mit ihren Herstellungskosten i.H.v. 154.000 € aktiviert und über die Nutzungsdauer von 37 Jahren aufwandswirksam abgeschrieben (154.000 € / 37 Jahre = 4.162 € p.a.).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Für die erhaltene Förderung von 138.600 € wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten gebildet und über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst (138.600 € / 37 Jahre = 3.746 € p.a.)

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

225

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

4.162

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

4.387

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

3.746

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

641

 

  1.                Rechtscharakter

 

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

 

Technischer Beigeordneter

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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