Beschlussvorlage - 0696/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen an der Sekundarschule Altenhagen aus Fördermitteln des DigitalPakts und Eigenmitteln.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manuel Schneider
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Fachbereiche 48, 15 und 65 haben, in Abstimmung mit der Schulleitung, für die Sekundarschule Altenhagen ein Konzept zur Schaffung der IT-Grundstruktur erarbeitet. Dies ist aus dem DigitalPakt NRW förderfähig. Dazu gehören neben dem Ausbau und der Ertüchtigung der LAN-Infrastruktur und der Schaffung von schulischem Wlan auch die Ausstattung der Schule mit Präsentationsmöglichkeiten in den 40 Fach- und Unterrichtsräumen, mit deren Umsetzung die Verwaltung bereits beauftragt ist. Nach dem politischen Beschluss wird die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt NRW erfolgen. Liegt der Bescheid vor, so sind 90% der Deckung sichergestellt. Gemäß DigitalPakt-Erlass kann dann mit der weiteren Umsetzung begonnen werden.
Die Bedeutung des DigitalPakts NRW für die Schaffung der so wichtigen Basisinfrastruktur für die Hagener Schulen ist bereits in der Vorlage 0497/2020 erörtert worden. Die Verwaltung schlägt die Sekundarschule Altenhagen nun als erstes Digitalisierungsprojekt, das mit Fördermitteln des DigitalPakts NRW sowie Eigenmitteln umgesetzt werden kann, vor.
Der DigitalPakt NRW (RL 11-02 Nr. 34) stellt nur eine anteilige Finanzierung von 90% der förderfähigen Gesamtausgaben dar. Zum Schulträgerbudget von insgesamt 12.018.861 Euro muss der Schulträger einen Eigenteil von 10% beibringen (1.201.886,10 Euro).
Folgende förderfähige Maßnahmen aus dem DigitalPakt-Fördergegenstand >IT-Grundstruktur< sind nach Einschätzung der Verwaltung zu den angegebenen geschätzten Kosten (insgesamt 393.771,00 Euro brutto) in der Sekundarschule Altenhagen zu realisieren. Der Eigenanteil von 10% beläuft sich auf 39.377,10 Euro brutto.
Maßnahmen gemäß RL 11-02 Nr. 34 | Beschreibung | Kosten brutto bei 16% MwSt. |
1.) Infrastruktur (LAN, Elektro) | Erweiterung der strukturierten LAN-Verkabelung zur Inbetriebnahme des Wlans, sowie Schaffung der tafelseitigen Strom- und Netzwerkanschlüsse für die Anzeigegeräte. | 75.400,00 Euro |
2.) Schulisches Wlan (Hardware und Lizenzen) | Aufbau eines professionellen, performanten und flächendeckenden WLAN-Systems in allen pädagogisch genutzten Räumen (u. A. 60 Access Points, Lizenzen, Netzwerktechnik) | 78.808,00 Euro |
3.) Anzeigegeräte | Tafelsysteme mit Seitenflügeln und mittigem, interaktivem Board, Montage, Demontage/Entsorgung analoge Alttafel | 239.563,00 Euro |
Die Förderaspekte ‚digitale Infrastruktur‘ und ‚schulisches Wlan‘ werden in ihrer wichtigen Schlüsselfunktion von der Verwaltung derart geplant und umgesetzt, vorbehaltlich des politischen Beschlusses, wie sie bereits in Vorlage 0497/2020 dargestellt sind.
Für die Umsetzung der o. g. Maßnahmen an der Sekundarschule Altenhagen soll der Fachbereich 65 mit der Realisierung der Position 1.) und der Fachbereich 15 mit der Beschaffung der Positionen 2.) und 3.) beauftragt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Leistungen werden in 2020 beauftragt. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1116 | Bezeichnung: | IT und zentrale Dienste |
Auftrag: | 1111646 | Bezeichnung: | IT-Leistungen Bildungspauschale |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 527513 | Bezeichnung: | Festwert IT Schulen Förderprogramme |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 | -286.533,9 |
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Ertrag (-) | 423150 | -31.837,1 |
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Aufwand (+) | 527513 | 318.371 |
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Eigenanteil |
| 0,00 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 2116 | Bezeichnung: | Sekundarschulen |
Auftrag: | 1211640 | Bezeichnung: | Schulträgeraufgaben SekS |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 414100 | Zuweisungen vom Land | -286.533,9 |
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Mehrertrag (-) | 423150 | Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020 | -31.837,1 |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2116 | Bezeichnung: | Sekundarschulen |
Finanzstelle: | 5000nnn | Bezeichnung: | Sek Altenhagen (Digitalpakt) |
Finanzposition: | 681100 785100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681100 | -67.860,00 | -67.860,00 |
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Auszahlung (+) 785100 | 75.400,00 | 75.400,00 |
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Eigenanteil | 7.540,00 | 7.540,00 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 2116 | Bezeichnung: | Sekundarschulen |
Finanzstelle: | 5000408 | Bezeichnung: | SekSch. L-Funcke/Erneuerung NW-Raum |
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehreinzahlung(-) | 681100 | Investitionszuwendungen vom Land | -67.860,00 |
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Mehreinzahlung(-) | 692750 | Einz. Kredite von Kreditinstituten Gute Schule 2020 | -7.540,00 |
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| Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
x | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von 75.400 € für die strukturierte Verkabelung stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren entstehen Abschreibungen in Höhe von 10.771 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die strukturierte Verkabelung ist zu 90 % aus Fördermitteln des Digitalpaktes und zu 10% aus Gute Schule 2020 finanziert. Somit sind in Höhe von 75.400 € Sonderposten (67.860 € Digitalpakt + 7.540 € Gute Schule 2020) auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Diese Sonderposten werden über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Es entsteht ein Ertrag in Höhe von 10.771 € in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 10.771 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -10.771 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. i. V. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
