Beschlussvorlage - 0696/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen an der Sekundarschule Altenhagen aus Fördermitteln des DigitalPakts beauftragt und der Eigenanteil wird aus Mitteln aus Gute Schule 2020 finanziert.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Fachbereiche 48, 15 und 65 haben, in Abstimmung mit der Schulleitung, für die Sekundarschule Altenhagen ein Konzept zur Schaffung der IT-Grundstruktur erarbeitet. Dies ist aus dem DigitalPakt NRW förderfähig. Dazu gehören neben dem Ausbau und der Ertüchtigung der LAN-Infrastruktur und der Schaffung von schulischem Wlan auch die Ausstattung der Schule mit Präsentationsmöglichkeiten in den 40 Fach- und Unterrichtsräumen, mit deren Umsetzung die Verwaltung bereits beauftragt ist. Nach dem politischen Beschluss wird die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt NRW erfolgen. Liegt der Bescheid vor, so sind 90% der Deckung sichergestellt. Gemäß DigitalPakt-Erlass kann dann mit der weiteren Umsetzung begonnen werden.

 

Die Bedeutung des DigitalPakts NRW für die Schaffung der so wichtigen Basisinfrastruktur für die Hagener Schulen ist bereits in der Vorlage 0497/2020 erörtert worden. Die Verwaltung schlägt die Sekundarschule Altenhagen nun als erstes Digitalisierungsprojekt, das mit Fördermitteln des DigitalPakts NRW sowie Eigenmitteln umgesetzt werden kann, vor.

 

Der DigitalPakt NRW (RL 11-02 Nr. 34) stellt nur eine anteilige Finanzierung von 90% der förderfähigen Gesamtausgaben dar. Zum Schulträgerbudget von insgesamt 12.018.861 Euro muss der Schulträger einen Eigenteil von 10% beibringen (1.201.886,10 Euro).

 

Folgende förderfähige Maßnahmen aus dem DigitalPakt-Fördergegenstand >IT-Grundstruktur< sind nach Einschätzung der Verwaltung zu den angegebenen geschätzten Kosten (insgesamt 393.771,00 Euro brutto) in der Sekundarschule Altenhagen zu realisieren. Der Eigenanteil von 10% beläuft sich auf 39.377,10 Euro brutto.

 

 

Maßnahmen gemäß

RL 11-02 Nr. 34

Beschreibung

Kosten brutto bei 16% MwSt.

1.) Infrastruktur (LAN, Elektro)

Erweiterung der strukturierten LAN-Verkabelung zur  Inbetriebnahme des Wlans, sowie Schaffung der tafelseitigen Strom- und Netzwerkanschlüsse für die Anzeigegeräte.  

75.400,00 Euro

2.) Schulisches Wlan (Hardware und Lizenzen)

Aufbau eines professionellen, performanten und flächendeckenden WLAN-Systems in allen pädagogisch genutzten Räumen (u. A. 60 Access Points, Lizenzen, Netzwerktechnik)

78.808,00 Euro

3.) Anzeigegeräte

Tafelsysteme mit Seitenflügeln und mittigem, interaktivem Board, Montage, Demontage/Entsorgung analoge Alttafel

239.563,00 Euro

 

Die Förderaspekte ‚digitale Infrastruktur‘ und  ‚schulisches Wlan‘ werden in ihrer wichtigen Schlüsselfunktion von der Verwaltung derart geplant und umgesetzt, vorbehaltlich des politischen Beschlusses, wie sie bereits in Vorlage 0497/2020 dargestellt sind.

 

Für die Umsetzung der o. g. Maßnahmen an der Sekundarschule Altenhagen soll der Fachbereich 65 mit der Realisierung der Position 1.) und der Fachbereich 15 mit der Beschaffung der Positionen 2.) und 3.) beauftragt werden.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Leistungen werden in 2020 beauftragt.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und zentrale Dienste

Auftrag:

1111646

Bezeichnung:

IT-Leistungen Bildungspauschale

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

527513

Bezeichnung:

Festwert IT Schulen Förderprogramme

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414100

-286.533,9

 

 

 

 

Ertrag (-)

423150

-31.837,1

 

 

 

 

Aufwand (+)

527513

318.371

 

 

 

 

Eigenanteil

 

0,00

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

2116

Bezeichnung:

Sekundarschulen

Auftrag:

1211640

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben SekS

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

414100

Zuweisungen vom Land

-286.533,9

 

Mehrertrag (-)

423150

Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020

-31.837,1

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2116

Bezeichnung:

Sekundarschulen

Finanzstelle:

5000nnn

Bezeichnung:

Sek Altenhagen (Digitalpakt)

Finanzposition:

681100

785100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

-67.860,00

-67.860,00

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

75.400,00

75.400,00

 

 

 

 

Eigenanteil

7.540,00

7.540,00

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

2116

Bezeichnung:

Sekundarschulen

Finanzstelle:

5000408

Bezeichnung:

SekSch. L-Funcke/Erneuerung NW-Raum

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehreinzahlung(-)

681100

Investitionszuwendungen vom Land

-67.860,00

 

Mehreinzahlung(-)

692750

Einz. Kredite von Kreditinstituten

Gute Schule 2020

-7.540,00

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 75.400 € für die strukturierte Verkabelung stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren entstehen Abschreibungen in Höhe von 10.771 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die strukturierte Verkabelung ist zu 90 % aus Fördermitteln des Digitalpaktes und zu 10% aus Gute Schule 2020 finanziert. Somit sind in Höhe von 75.400 € Sonderposten  (67.860 € Digitalpakt + 7.540 € Gute Schule 2020) auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Diese Sonderposten werden über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Es entsteht ein Ertrag in Höhe von 10.771 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

10.771 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-10.771 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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17.09.2020 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen