Beschlussvorlage - 0628/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Sachstandsbericht und Fortschreibung der Maßnahmenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Pauline Toplisek
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
- entfällt -
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich viele Veränderungen in Umfang, Art, Kosten und Notwendigkeiten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt sind. Die Maßnahmen/Beträge rechts der roten Line sind noch nicht begonnen bzw. über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 0297/2020 im Mai 2020. Die folgenden Entwicklungen haben sich seitdem ergeben:
1. Veränderungen
Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Aufgrund der Corona-Krise können sich einzelne Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung zeitlich verzögern. Die Veränderungen zur Vorlage im Mai 2020 sind der Anlage 2 zu entnehmen.
2. Zusätzliche Maßnahmen
Ziel ist es, die 100 % Förderquote des Förderpaketes auch voll auszuschöpfen. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommt. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das Förderprogramm KInvFG 2tes Kapitel bzw. in die Bildungspauschale vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.
Zur Vorlage im Mai 2020 wurden die folgenden Maßnahmen neu aufgenommen:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
286 GYM Fichte Sanierung der Außentreppe 46.500
287 RS Haspe Brandschutz 2. Rettungsweg 47.000
288 RS Haspe Erneuerung Brandschutztüren 35.000
289 Sek. L.-Funcke Feuchtigkeitssanierung Keller 150.000
290 Div. Schulen Eigenanteil Sofortausstattungsprogramm 220.200
3. Mittelabruf bei der NRW-Bank
Für 2020 steht aus dem Förderprogramm letztmalig ein Jahresbetrag von 6.928.918€ zum Abruf bereit. Aufgrund der bisher getätigten Abrufe steht noch ein Restbetrag von 2.700.262 € zum Mittelabruf bei der NRW-Bank zur Verfügung.
4. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung
Zum 31.12.2019 sind 11.419.807,54 € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits ca. 115 meist kleine Maßnahmen erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2020 erhöhen. Das Förderpaket ist mit den geplanten Maßnahmen vollständig ausgeschöpft.
Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es wie bisher auch weiterhin schwierig für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien weiterhin Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglich geplanten Zeitschiene nach hinten.
5. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)
Laut Aussage der NRW-Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aus dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms Gute Schule 2020 statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung bei Fachbereich Finanzen angemeldet. |
gez. | gez. i.V. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
