Beschlussvorlage - 0157/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Beschlüsse zur Verankerung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in allen Vorlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Nicole Schulte
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.09.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.09.2020
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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04.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der Ausrufung des Climate Emergency (auch unter dem Begriff „Klimanotstand" diskutiert) hat der Rat der Stadt Hagen u. a. beschlossen, dass Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt auf ihre Klimarelevanz (Klimaschutz und Klimafolgenanpassung) zu prüfen sind. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und der Deutsche Städtetag (DST) haben diesbezüglich einen Verfahrensvorschlag erarbeitet, wie die Prüfung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in Verwaltungsvorlagen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung ein Verfahren entwickelt, das nun auch bei der Erstellung von Beschluss-, Berichts-, Mitteilungs- und Ergänzungsvorlagen der Stadt Hagen zur Anwendung kommen soll.
Begründung
Vorbemerkungen
Ganz aktuell zeigt die Corona-Krise, dass nachhaltige Vorsorge besser ist als eine akute Nachsorge und ein am Ende nur noch defensiv anzugehendes Krisenmanagement mit unvergleichlich höheren Kosten und schwerwiegendsten wirtschaftlichen Auswirkungen. Auch wenn der Klimawandel eine nicht so unmittelbar wahrzunehmende Krise darstellt und sich eher über eine längere Zeit anhand von einzelnen Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen festmacht, so ist er gleichwohl wissenschaftlich belegt und erfordert ein mutiges und entschlossenes Einschreiten zum Schutz von Mensch und Natur sowie Sachgütern.
Sehr anschaulich ist der Klimawandel in Hagen bereits heute im Stadtwald zu erfahren, der durch den Borkenkäferbefall bereits immensen Schaden erfahren hat. Ein Drittel des Waldes ist akut bedroht bzw. bereits abgestorben mit klaren Tendenzen zur Verschlechterung. Das verstärkt nicht nur den klimaschädlichen Effekt und hat Folgen für die Naherholung und den Wohnwert; es führte bereits kurzfristig auch zu einer wirtschaftlich sehr prekären Lage. Der Holzpreis fiel für den Festmeter von 105 Euro Anfang 2018 auf 25 bis 35 Euro. Das bedeutet, dass momentan im Prinzip kein Ertrag aus dem Wald zu erzielen ist, mit wenig bis keinem Anreiz für einen klimaverträglichen Waldumbau. DAS Naturpotenzial Hagens und unser Alleinstellungsmerkmal als waldreichste Stadt NRWs droht verloren zu gehen!
Überschwemmungen, Starkregen, Hitzewellen, Kälterekorde sowie längere Dürreperioden usw. sind geeignet, im privaten wie im öffentlichen Bereich ebenfalls hohe wirtschaftliche Einbußen auszulösen, z. B. durch Schäden an Gebäuden und Infrastruktur, Produktionsausfälle oder Ernteverluste. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt hat bspw. mit seiner „Methodenkonvention 3.0“ Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden herausgegeben. Demnach verursacht die Emission einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Schäden von rund 180 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Hagens im Jahr 2016 (2.191.650 Tonnen) entspricht dies Gesamtkosten von etwa 395 Millionen Euro. Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind also nicht nur ökologisch und sozial erforderlich, sondern auch ökonomisch absolut zwingend.
Auch wenn Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten einen geringen CO2-Ausstoß hat, bleibt gleichwohl die Verantwortung zum Handeln, da wir auch in Hagen mit etwa 10 Tonnen pro Person einen vielfach höheren CO2-Austoß haben als andere Länder. Ausführlicheres dazu findet man hier: https://www.klimafakten.de/node/2045#lang
Hintergrund
Am 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Hagen den Beschluss zur Unterstützung der Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency gefasst. Dabei wurde u. a. Folgendes beschlossen: „Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt sind eingehend vorher auf ihre Klimarelevanz zu prüfen. Das Ergebnis ist den Entscheidungsträgern (Politik und Verwaltung) vorzulegen, Alternativen und Konsequenzen sind darzustellen.“
Direkt daran anknüpfend hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) am 05.12.2019 beschlossen, den Rat zu bitten, bei allen künftigen relevanten Vorlagen einen Punkt „Klimafolgen“ analog zu den bereits vorhandenen Punkten „Menschen mit Behinderung“ und „Finanzielle Auswirkungen“ einzurichten.
In der Ratssitzung am 12.12.2019 teilte der Oberbürgermeister daraufhin mit, dass für die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Ratsbeschlüsse zur Beurteilung der Klimarelevanz auf eine Empfehlung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) gewartet wird. Mittlerweile hat dieses in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Vorlagen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann. In Anlehnung an diesen Vorschlag hat die Verwaltung nun eine Vorgehensweise entwickelt, wie eine solche Klimarelevanzprüfung erfolgen kann. Dieses soll Anwendung finden bei der Erstellung von Beschluss-, Berichts-, Mitteilungs- und Ergänzungsvorlagen. So handelt es sich hierbei um die Vorlagen, bei denen bereits auch Angaben zu den Punkten „Belange von Menschen mit Behinderung“ und „Finanzielle Auswirkungen“ gemacht werden müssen.
Nach Abschluss des Prozesses „Global Nachhaltige Kommune“ und des Ratsbeschlusses über die im Rahmen dieses Projektes erstellte Nachhaltigkeitsstrategie soll die Prüfung der Klimarelevanz um eine Checkliste zu dem Thema „Nachhaltigkeit“ erweitert werden.
Die in diesem Prozess betrachteten Handlungsfelder „Nachhaltige Verwaltung“, „Gute Arbeit & Nachhaltiges Wirtschaften“, „Soziale Gerechtigkeit & zukunftsfähige Gesellschaft“, „Nachhaltiger Konsum & gesundes Leben“ „Globale Verantwortung & Eine Welt“, „Klimaschutz & Energie“ sowie die bereits politisch beschlossenen Bereiche „Nachhaltige Mobilität“ und „Nachhaltige Stadtentwicklung – ISEK“ bieten die Grundlage für die Beurteilung von Nachhaltigkeit. Der Abgleich mit den festgelegten Zielen stellt sozusagen die Messlatte dar. Bevor diese nicht politisch beschlossen ist, kann eine Nachhaltigkeitsprüfung nicht sinnvoll durchgeführt werden. Die grobe Beurteilung der Klimarelevanz kann dagegen bereits heute erfolgen.
Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrensvorschlages des Difu und des Deutschen Städtetags zur Klimarelevanzprüfung ist der Anlage zu entnehmen. Auf dieser Grundlage soll dieses Verfahren konkretisiert für die Stadt Hagen Anwendung finden und folgendermaßen durchgeführt werden:
Stufe 1: Prüfung der Klimarelevanz
Bei der Erstellung von Beschluss-, Berichts-, Mitteilungs- und Ergänzungsvorlagen ist zunächst zu prüfen, ob und welche Klimarelevanz damit verbunden ist. Den Mitarbeitenden steht hierfür ein vom Umweltamt erarbeiteter Leitfaden zur Verfügung (s. Anhang). Das Ergebnis ist analog zu den bisherigen Punkten „Belange von Menschen mit Behinderung“ sowie „Finanzielle Auswirkungen“ unter einem zusätzlichen Punkt festzuhalten:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| positive Auswirkungen (+) |
| keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Gibt es positive oder negative Auswirkungen, so sind diese in einem zusammenfassenden Text näher zu erläutern. Sofern darüber hinaus auch quantitative Angaben gemacht werden können (Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgas-Emissionen in Tonnen pro Jahr), sind diese ebenfalls zu nennen. Die quantitative Angabe ist optional, da die Bilanzierung von Treibhausgasen in der Regel mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und methodischen Schwierigkeiten verbunden ist. Daher sind quantitative Angaben nur zu nennen, sofern eine angemessene Datengrundlage zur Verfügung steht und eine Berechnung mit einem vertretbaren Aufwand durchgeführt werden kann (bspw. bei der Beschaffung von Fahrzeugen, bei Gebäudesanierungen, etc.).
Ergibt die Einschätzung, dass offensichtlich keine Klimarelevanz besteht, bedarf es keiner weiteren Ausführungen. In nicht offensichtlichen Fällen soll in Rückkopplung zum Umweltamt das Ergebnis der Einschätzung zum besseren Verständnis kurz erläutert werden, um etwaige Rückfragen bei der Beratung der Vorlagen zu minimieren.
Stufe 2 (nur bei negativen Auswirkungen): Prüfung von Optimierungsmaßnahmen
Im Falle von negativen Auswirkungen sind zudem Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch die weniger Treibhausgase anfallen, Klimafolgen abgemildert werden und/oder Treibhausgase kompensiert werden. Optimierungsmaßnahmen können zum Beispiel im Bereich der Energieeffizienz, der nachhaltigen Mobilität, durch die Anpflanzung von Bäumen oder durch eine Ausgleichszahlung zur Finanzierung von Klimaschutzprojekten erfolgen. Die Kosten dafür sind in das jeweilige Projekt mit einzurechnen bzw. einem externen Verursacher aufzuerlegen.
Welche Art von Optimierungsmaßnahmen durchzuführen sind bzw. in welchem Umfang diese erfolgen sollen, kann im Allgemeinen nicht vorgegeben werden, da jegliche Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt stets individuell zu betrachten sind. Daher ist im Einzelfall abzuwägen, welche Maßnahmen sich am besten eignen. Beispiele sind dem beiliegenden Leitfaden zu entnehmen.
Verortung des Prüfvorgangs
Bezüglich der Zuständigkeit soll analog zu „Menschen mit Behinderung“ und „Finanzen“ die Prüfung der Klimarelevanz durch das jeweilige Fachamt bzw. den jeweiligen Fachbereich erfolgen, bei dem die Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme vorhanden ist. Eine Hilfestellung gibt der beiliegende Leitfaden. Das Umweltamt steht bei Bedarf ebenfalls beratend zu Seite.
Dieses arbeitsteilige Modell wurde gewählt, da ansonsten alle Vorlagen durch das Umweltamt entsprechend zu bearbeiten wären. Da es beispielsweise im Jahr 2019 in der Stadt Hagen etwa 500 Beschluss-, Berichts-, Mitteilungs- und Ergänzungsvorlagen gab, würde eine zentrale Bearbeitung jedoch einen erheblichen nicht zu leistenden Mehraufwand für das Umweltamt bedeuten. Dies würde zu Verzögerungen beim Einbringen von Vorlagen generell führen wie auch die tatsächliche Umsetzung von sich in der Umsetzung befindlichen Klimaschutzprojekten beim Umweltamt blockieren. Neben der effizienteren Vorgehensweise liegt ein weiterer Vorteil dieser Verortung des Prüfvorganges darin, dass die Fachressorts für die Klimaauswirkungen ihrer Vorhaben und Maßnahmen zunehmend sensibilisiert werden und dass das Anliegen des Klimaschutzes (wie das der sparsamen Haushaltsführung) erkennbar zum Gesamtanliegen von Stadtverwaltung wird. Natürlich löst dies bei den Fachressorts eine gewisse Mehrarbeit aus, die bisher nicht anfiel; der Aufwand wird aber auf viele Schultern verteilt. Direkte personelle und finanzielle Auswirkungen entstehen damit nicht. Dort, wo im Verfahren mit gesetzlichem Auftrag die Abprüfung von Klimaaspekten ohnehin vorgeschrieben ist, kann in der Klimarelevanzprüfung auf dieses Verfahren/Ergebnis verwiesen werden (z.B. in der Bauleitplanung; s. Vorlage 0506/2020: „Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung“).
Da es sich hierbei um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt, obliegt die Umsetzung dem Oberbürgermeister.
Weiteres Vorgehen für die Stadt Hagen
Das oben genannte Verfahren wird in das bisherige System zur Erstellung von Vorlagen integriert und der beiliegende Leitfaden wird allen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Auch die in Allris abrufbare Dienstanweisung für den Sitzungsdienst der Stadt Hagen (DA Sitzungsdienst) wird um den Punkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung“ ergänzt.
Bei Vorliegen der Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ ist darüber hinaus geplant, die Prüfung im Sinne eines Nachhaltigkeitschecks über den Klimabereich hinaus auszuweiten. Dafür soll das Verfahren zur Klimarelevanzprüfung hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit evaluiert werden und die bis dahin mit diesem Verfahren gemachten Erfahrungen sollen in die Entwicklung des Nachhaltigkeitschecks einfließen. Die Zeit bis dahin soll auch genutzt werden, um Erfahrungen anderer Städte mit bereits eingeführter Nachhaltigkeitsprüfung (etwa Solingen, Heidelberg, etc.) einzuholen und für die eigene weitere Vorgehensweise im Detail nutzbringend auszuwerten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. | gez. |
OB Erik O. Schulz | Thomas Huyeng Beigeordneter
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| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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