Beschlussvorlage - 0783/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitonsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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23.09.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Begründung
Im lfd. Haushaltsjahr steht ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung.
Für 2020 sind 4 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 50.510,89 € eingegangen, die von der Verwaltung geprüft wurden. Die Aufteilung auf die einzelnen Anträge ist aus der Anlage ersichtlich.
Im Haushaltsjahr 2020 steht daher noch eine Fördersumme in Höhe von 24.489,11 € zur Verfügung.
Die vom Sportausschuss eingesetzte Sportkommission hat am 07.09.2020 die Anträge nach Vortrag bewertet und empfiehlt dem Sport- und Freizeitausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Einzelfallentscheidung - Antrag Nr. 4 für 2020
Der Förderverein des Schützenkreises Hagen beantragt für die Modernisierung der Schießsportanlage in der Sporthalle Wehringhausen aufgrund erhöhter Brandschutzauflagen und den Einbau/Erweiterung einer elektronischen Zielerfassung gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einen Zuschuss in Höhe von 15.000 €.
Die Sportkommission hat am 07.09.2020 diesen Antrag ebenfalls bewertet und empfiehlt dem Sport- und Freizeitausschuss den Antrag zu beschließen.
Die beigefügte Anlage wird Gegenstand des Beschlusses.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maß-nahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und-förderung |
Finanzstelle: | 5.000240 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse an Vereine |
Finanzposition: | 781800 | Bezeichnung: | Auszahlungen an übrige Bereiche |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 781800 | 50.510,89 € | 50.510,89 € |
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Eigenanteil | 0,00 € | 0,00 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die in der Anlage genannten Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten der ebenfalls in der Anlage genannten Sportvereine in Höhe von insgesamt 50.510,89 € stellen Investitionskostenzuschüsse gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO dar, die als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren sind. Diese sind über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den durchzuführenden Investitionen um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind. Bezogen auf die Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 betragen die jährlichen Abgrenzungen 3.367,39 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt aus der Sportpauschale 2020. Aus diesem Grund sind in Anlehnung an § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO auf der Passivseite der Bilanz entsprechende Passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung dieser erfolgt parallel zu den Abgrenzungen der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führen in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung. Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, sind auf der Passivseite der Bilanz entsprechende passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellen in gleicher Höhe Erträge dar. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.367,39 |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 3.367,39 |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. |
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(Henning Keune Technischer Beigeordneter) |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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