Beschlussvorlage - 0779/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass von der vierteljährlichen Bericht-erstattung durch 37  abgesehen werden kann und nur im Falle außergewöhnlicher Entwicklungen informiert wird.

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Vergangenheit gab es wiederkehrend Beschwerden hinsichtlich der Bearbeitungsdauer im Bereich der bauaufsichtlichen Stellungnahmen im SG Task Force Qualitätsoffensive (37/32), in der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr (37/3).

 

Der derzeitige Bearbeitungsstand Stellungnahmen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Abbildung 1: Darstellung der Anzahl der offenen Verfahren bei 37/32

 

Am 06.08.2020 belief sich die Zahl der offenen Verfahren (außerhalb der Frist) auf 8 Stück.

 

Im Sachgebiet 37/32 (Task Force Qualitätsoffensive) sind vom 07.05.2020 bis zum 06.08.2020 57 Verfahren von 61/5 bei 37/32 eingegangen. Hinzu kamen 7 Verfahren, die von Dritten eingereicht wurden. In Summe sind somit 64 Verfahren eingegangen.

 

Bei 37/32 wurden vom 07.05.2020 bis zum 06.08.2020 24 Verfahren innerhalb der Bearbeitungszeit eines Monats und 23 Verfahren außerhalb der Bearbeitungszeit eines Monats, die von 61/5 an 37/32 geleitet wurden, abschließend bearbeitet.

 

Darüber hinaus wurden 7 Verfahren, die von Dritten eingereicht wurden, bearbeitet.

In Summe haben somit 54 Verfahren 37/32 verlassen.

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 2: Verfahrens-Ein- & Ausgänge zwischen 61/5 und 37/32

 

Grundsätzlich soll an dieser Stelle folgender Hinweis gegeben werden:

 

Derzeit kann keine Tendenz formuliert werden, wie sich die „Corona-Pandemielage“, mit Einschränkungen für die Gesellschaft/Wirtschaft (ab ca. Januar 2020), auf die Entwicklung der Daten auswirkt.

 

Die Bearbeitungszeit einer Stellungnahme hängt sehr vom Objekt und der Vorarbeit sowie der Kooperationswilligkeit der Beteiligten (Qualität und Vollständigkeit der Brandschutzkonzepte sowie der eingereichten Unterlagen etc. / z.B. Entwurfsverfasser, Sachverständigen etc.) ab. So kann auch ein vermeintlich kleines, einfach wirkendes Objekt eine umfangreiche und zeitintensive Stellungnahme / Bearbeitungszeit benötigen, weil beispielsweise mehrfach Absprachen notwendig sind und Unterlagen (Nachträge) nachgereicht werden müssen.

 

Als Konsequenz liegt das Verfahren deutlich länger als die gesetzlich vorgeschrieben Bearbeitungszeit von einem Monat bei 37/3 bzw. 61/5 und kann aufgrund der fehlenden Dokumente / Informationen nicht abschließend bearbeitet werden.

 

In Anbetracht der Entwicklung der Fallzahlen schlägt die Verwaltung vor, dass von der vierteljährlichen Berichterstattung abgesehen werden kann und nur im Falle außergewöhnlicher Entwicklungen der Stadtentwicklungsausschuss informiert wird.

 

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Auswirkungen

                                                                          gez.

 

       Thomas Huyeng

       Beigeordneter

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Beschlüsse

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22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen