Beschlussvorlage - 0746/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan 2020 ffGrundschule Henry-van-de-Velde - Bauliche Erweiterung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.11.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung für eine bauliche Erweiterung auf 4 Züge zu erarbeiten und den abschließenden Planungsentwurf den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Gleichzeitig wird die Planungsabsicht einer baulichen Erweiterung an der Grundschule Boloh auf 4 Züge nicht mehr weiterverfolgt.
2. Die Planungskosten werden außerplanmäßig mit Kompensation aus anderen Maßnahmen bereitgestellt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Ausgangslage:
Ausgehend von dem Abschlussgutachten zur Schulentwicklungsplanung hat die Verwaltung mit der Vorlage 0310/2020 allgemein die Schülerzahlenentwicklung im Stadtbezirk Mitte dargestellt. Weiterhin die zu erwartende Schülerzahlenentwicklung sowie das aktuelle Raumangebot an der Grundschule Henry-van-de-Velde.
Nach dem Gutachten ist für die Grundschule ein Anstieg bis 2024/2025 von aktuell rund 320 Schüler*innen auf 405 Schüler*innen zu erwarten. Danach besteht der Raumbedarf für einen zusätzlichen Zug.
Umfang der Erweiterung bei 3-Zügigkeit:
Die Grundschule Henry-van-de Velde wird derzeit als dreizügige Grundschule geführt. Für jede Klasse gibt es einen entsprechenden Klassenraum, es fehlen jedoch teilweise weitere Räume, z. B. für äußere Differenzierung. Zudem ist die Grundschule auf dem Weg zum rhythmisierten Ganztag, wodurch mehr Plätze geschaffen werden, aber auch ergänzende Raumressourcen notwendig sind.
Aus den vorgenannten Gründen wurden 2019 bereits überschlägige Planungen mit dem Ziel baulicher Erweiterungen eingeleitet. Nach der überschlägigen Planung würde im EG im Bereich des Zwischenbaus zur Turnhalle ein Trakt angebaut und im 1. OG dieser Bereich sowie ein Teil des Hausmeisterbungalows überbaut. Überschlägig würde so eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 575 qm entstehen. Die Kosten wurden auf insgesamt 2.063.000 € ermittelt.
Zusammenfassend würden damit ergänzend die räumlichen Voraussetzungen für einen 3-zügigen Grundschulbetrieb mit einer erweiterten OGS in Form des rhythmisierten Ganztags geschaffen.
Umfang der Erweiterung bei 4-Zügigkeit:
Bei einer Erhöhung auf 4 Züge ist hingegen eine größere bauliche Erweiterung zu berücksichtigen. Neben der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräume ist dabei auch der Sportunterricht zu bedenken. Zur Grundschule gehört eine Turnhalle (1 Feld). Bei Erhöhung auf 4 Züge reicht die Kapazität nicht aus (laut Raumprogramm = 1,6 Sporthallenteile). Ein Ausweichen auf Turnhallen benachbarter Schulen ist mangels freier Kapazitäten nicht möglich. Neben weiteren Schwimmstunden schlägt die Grundschule die Berücksichtigung eines Bewegungsraumes (150 qm) vor, der bei Schulveranstaltungen gleichermaßen als Aula genutzt werden kann.
Nach Abstimmung mit der Schule sind insgesamt folgende Räume vorgesehen;
Räume | Anzahl | Größe |
Klassenräume | 4 | 75 qm |
Fachräume | 3 | 75 qm |
Gruppenräume | 2 | 36 qm |
Lehrmittelräume | 2 | 25 qm |
Lehrerzimmer (Erweiterung) | 1 | 50 qm |
Bewegungsraum / Aula | 1 | 150 qm |
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat dazu eine Planungsskizze erstellt. Danach ist vorgesehen, den Bewegungsraum im Bereich des Zwischenbaus zur Turnhalle hin zu platzieren. Alternativ durch einen eingeschossigen Anbau neben den zentralen Toiletten oder durch eine Überbauung der Toiletten.
Alle anderen Räume werden in einem Solitär berücksichtigt, der neben dem Verwaltungstrakt als dreigeschossiger Baukörper entstehen soll. Während das 1. und 2. Obergeschoss als Vollgeschosse vorgesehen sind, ist das Erdgeschoss aufgeständert. Damit wird die vorhandene Schulhoffläche gerade im Hinblick auf die Zunahme von weiteren bis zu 100 Schüler*innen weitgehend erhalten.
Auf einem Nachbargrundstück befindet sich ein Spielplatz. Die Schule hat die Nutzung als erweiterte Schulhoffläche angeregt, mit der Maßgabe, dass diese Fläche ab mittags wieder als Spielplatz für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen würde. Nach Ersteinschätzung des Fachbereichs Jugend und Soziales wäre eine solche Nutzung grundsätzlich vorstellbar.
Überschlägig würde eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 1.500 qm entstehen. Die Kosten wurden auf insgesamt 3.733.000 € ermittelt, davon 97.200 € Planungskosten.
Alternativer Prüfungsauftrag zwecks möglicher Erweiterung der Grundschule Boloh auf 4 Züge:
Im Rahmen des Werkstattgesprächs am 19.05.2020 wurde seitens der Politik zudem die Prüfung einer baulichen Erweiterung der Grundschule Boloh vorgeschlagen, womit die Verwaltung durch Beschluss des Schulausschusses am 16.06.2020 (Vorlage 0533/2020) auch formal beauftragt wurde.
Die Verwaltung hat bei dem Werkstattgespräch darauf hingewiesen, dass der Bedarf für 5 weitere Grundschulzüge im Stadtbezirk Mitte durch die Schaffung einer neuen Grundschule auf dem Areal Terra 1 (3 Züge) , die Erweiterung der Grundschule Goldberg (1 Zug) und die Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde (1 Zug) gedeckt würde. Somit wäre die mögliche Erweiterung der Grundschule Boloh alternativ zu einer Erweiterung an der Grundschule Henry-van-de-Velde zu sehen.
Wie bereits einleitend dargestellt, ist für die Grundschule Henry-van-de-Velde eine starke Steigerung von aktuell rund 320 Schüler*innen auf 405 Schüler*innen zu erwarten. An der Grundschule Boloh hingegen ein deutlich geringerer Anstieg von aktuell 252 auf 277 Schüler*innen. Unter dem Aspekt einer wohnortnahen Versorgung der Schüler*innen spricht sich die Verwaltung für die Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde aus.
Wie ebenfalls dargestellt, ist an der Grundschule Henry-van-de Velde selbst bei Beibehaltung der 3-Zügigkeit der Hinzubau von weiteren Räumen für einen zeitgemäßen Schulbetrieb notwendig (Kostenumfang: 2.063.000 €). Die Gesamtkosten einschließlich der Erweiterung auf 4 Züge wurden überschlägig auf 3.733.000 € errechnet. Sie liegen damit rund 1,7 Mio. € über den ohnehin zu berücksichtigenden Kosten.
Dem gegenüber steht die überschlägige Kostenschätzung für eine Erweiterung der Grundschule Boloh von 3.430.000 €. Auch der Kostenvergleich spricht für die Variante der umfangreichen Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde.
Weitere Vorgehensweise und Finanzierung:
Nach Einschätzung der Verwaltung soll die konkrete Planung einschließlich des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens in 2020/2021 durchgeführt und abgeschlossen sein, um mit Beginn 2022 die bauliche Umsetzung zeitnah vorzunehmen. Ziel ist eine Fertigstellung mit Beginn des Schuljahres 2023/2024.
Entsprechend werden in 2021 nur Planungskosten anfallen, die außerplanmäßig mit Kompensation aus anderen Maßnahmen bereitgestellt werden.
Die eigentlichen Baukosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Die Planungen werden in 2020 beauftragt. Die eigentlichen Baukosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/2023 angemeldet und beraten. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Finanzstelle: | 5000425 | Bezeichnung: | Grundschule Henry-van-de-Velde |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlungen Hochbau |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-)
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Auszahlung (+) 785100 | 97.200 € | 97.200 € |
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Eigenanteil | 97.200 € | 97.200 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 2116 | Bezeichnung: | Sekundarschulen |
Finanzstelle: | 5000408 | Bezeichnung: | Sek –S Liselotte Funcke. Erneuerung NW-Raum |
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) |
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Minderaus-zahlung (+) | 785100 | Auszahlungen Hochbau | 97.200 € |
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X | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. in Vertretung |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,9 kB
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