Beschlussvorlage - 0734/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldeverfahren der Schulanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2021/2022 - Umsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.10.2020
| |||
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.12.2020
| |||
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2020
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger wurde im Mai 2020 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.
Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen (1.598 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 177 Kinder) auf 1.775 Kinder berechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 76 Eingangsklassen.
Das Anmeldeverfahren für 2021/2022 ist im Vergleich zu den Vorjahren zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt worden. Erwartungsgemäß ist die Zahl der ausstehenden 184 Anmeldungen noch relativ hoch.
Zum Vergleich die Zahlen aus dem Schulentwicklungsgutachten, das von insgesamt 1.735 Schulanfängern an den städtischen Grundschulen ausgeht. (Spalte 4 der Anlage)
Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:
" 15 bis 29 Schüler*Innen = 1 Eingangsklasse
" 30 bis 56 Schüler*Innen = 2 Eingangsklassen
" 57 bis 81 Schüler*Innen = 3 Eingangsklassen
" 82 bis 104 Schüler*Innen = 4 Eingangsklassen
Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 76 Eingangsklassen zu. Hierbei ist auch das erwähnte hohe Maß ausstehender Anmeldungen berücksichtigt.
Angesichts der vorliegenden Anmeldungen ergeben sich bereits 69 Eingangsklassen. Die 7 Zusatzklassen werden sich nach Einschätzung der Verwaltung durch die ausstehenden Anmeldungen ergeben.
Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.
Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 5, 6 und 7) berücksichtigt ferner, dass die SuS in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der weiterhin Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung mit verschiedenen Schulleitungen daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl (Spalte 2 der Anlage) zu bleiben, um für SuS, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann - wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war - das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2021/2022 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.
Stadtbezirk Haspe:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Für den privaten Schulträger FESH liegen derzeit 73 Anmeldungen vor. Die FESH wird nur 2 Eingangsklassen mit 50 Schüler*innen bilden. Die freien Plätze werden daher auch für Hasper Schüler*innen benötigt, die an der FESH nicht mehr berücksichtigt werden können.
Stadtbezirk Mitte:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Mit der Bildung einer 3. Eingangsklasse an der Grundschule Boloh können Anmeldeüberhänge der benachbarten Grundschulen Emst und Karl Ernst Osthaus dort berücksichtigt werden.
Für die Grundschule Goldberg liegen bereits 105 Anmeldungen vor. Es besteht einmalig die Möglichkeit, am Standort Franzstraße eine zusätzliche Eingangsklasse, somit insgesamt 4 Eingangsklassen, zu bilden. Im Gegensatz zu den Vorjahren reduziert sich damit der Anmeldeüberhang deutlich.
Für weitere Anmeldeüberhänge stehen insgesamt noch Plätze an den Grundschulen Emil Schumacher und Funckepark sowie an der Grundschule Meinolf zur Verfügung.
Stadtbezirk Nord:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Für die Grundschule Overberg liegen 56 Anmeldungen bei 29 Plätzen vor. Für Schüler*innen, die dort nicht mehr berücksichtigt werden können, stehen Plätze an den katholischen Grundschulen Goethe und Meinolf zur Verfügung. Als Zweitwunsch wurde häufig die benachbarte Gemeinschaftsgrundschule Hermann-Löns angegeben, wo ebenfalls noch Plätze zur Verfügung stehen.
Angesichts der vorliegenden 32 Anmeldungen für die Grundschule Gebrüder-Grimm geht die Verwaltung davon aus, dass die Prognosezahl von 58 Schüler*innen nicht erreicht wird.
Für Schüler*ìnnen, die an der Grundschule Helfe nicht mehr berücksichtigt werden können, stehen Plätze an der Grundschule Vincke zur Verfügung.
Stadtbezirk Hohenlimburg:
Ausgehend von den frei werdenden Plätzen durch Viertklässler, die im Sommer 2021 in die Sekundarstufe I übergehen, stehen rund 200 Plätze zur Verfügung (1 Klasse Berchum, 3 Klassen Im Kley, 2 Klassen Heide, 2 Klassen Wesselbach). Bereits jetzt liegen 207 Anmeldungen vor, die Prognose Biregio geht von 226 SuS aus. Eine Bedarfsdeckung ist somit voraussichtlich nicht mehr gegeben.
Nach Erörterung mit der Schulleitung der Grundschule im Kley ist dort eine 4. Eingangsklasse möglich, sofern die Grundschule einen weiteren Raum im benachbarten ehemaligen Hauptschulgebäude erhält.
Derzeit wird für das Hauptschulgebäude ein Raumnutzungskonzept erarbeitet, mit dem die langfristige Zuordnung der Räume zu den einzelnen Nutzern erfolgen soll. Die Überlassung des weiteren Raumes erfolgt daher zum jetzigen Zeitpunkt befristet für die Nutzung durch diese Klasse bis einschließlich Schuljahr 2024/2025.
Alternativ wäre eine 3. Eingangsklasse an der Grundschule Heide zu überlegen. Nachdem die Grundschule Heide bereits zum Schuljahr 2020/2021 eine 3. Eingangsklasse aufgenommen hat, wäre dies nach Erörterung mit der Schulleitung erneut nicht ausgeschlossen, jedoch schwierig. Mit der Bildung einer weiteren Klasse müsste der PC-Raum oder die Bücherei aufgegeben werden. Diese Räume werden auch für äußere Differenzierung genutzt. Neben dem Ganztagsangebot (4 OGS Gruppen sowie gesicherte Halbtagsbetreuung) wäre dies raumorganisatorisch eine Herausforderung. Die in Corona-Zeiten erhöhten Anforderungen im Hinblick auf Desinfektion durch wechselnde Nutzer wären auch während des Unterrichtstages verstärkt zu berücksichtigen, so z. B. durch tägliche Zwischenreinigungen.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung daher die Bildung einer 4. Eingangsklasse an der Grundschule Im Kley vor.
Die Zahl der Schüler*innen in der Eingangsklasse an der Grundschule Berchum / Garenfeld wird auf 24 begrenzt. Die Grundschule hat zum Schuljahr 2020/2021 zwei Eingangsklassen gebildet. Es ist davon auszugehen, dass einige Schüler*innen ein drittes Jahr in der Eingangsphase verbleiben, wofür in der zum Sommer 2021 zu bildenden Eingangsklasse vorausschauend Plätze zu berücksichtigen sind.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. in Vertretung |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
85,7 kB
|
