Mitteilung - 0800/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Bauvoranfrage wurde am 14.07.20 seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde negativ beschieden, da das Vorhaben den Festsetzungen des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes  B-Plan 10/01 Feithstr. / Bredelle widerspricht.

 

Eine Klage gegen den Bescheid wurde nicht eingereicht.

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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18.09.2020 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung