Beschlussvorlage - 0777/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
CoronaSchutzVOPflicht zum Tragen eines MNS in Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Martin Echterling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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18.09.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit Schreiben vom 18.08.2020 beschwert sich Frau Seda Koubaa, wohnhaft Am Kolfacker 3, 58099 Hagen, über die Vorgehensweise von Außendienstmitarbeitern des FB 32 während der Einschulungsveranstaltung für die Tochter in der Grundschule Berchum am 13.08.2020. Familie Koubaa sei der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt worden, obwohl sie aus medizinischen Gründen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sei.
Der Fachbereich nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Am Morgen des 13.08.2020 erhielt ein Mitarbeiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit den telefonischen Hinweis durch die Grundschule Berchum, dass man davon ausgehe, dass Frau Koubaa und deren Tochter bei der am selben Morgen stattfindenden Einführungsveranstaltung ohne MNS teilnehmen werden. Dies sei durch Frau Koubaa zumindest vorher so kommuniziert worden. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung in Verbindung mit der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW schrieb allerdings das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen und auf dem Schulgelände vor. Von einer Befreiung aus medizinischen Gründen ist zu dem Zeitpunkt des Hinweises nicht gesprochen worden. Da die Schule um Unterstützung bat, sind zwei Mitarbeiter des Städtischen Ordnungsdienstes dorthin geschickt worden. Die Schule übte dahingehend ihr sog. Hausrecht aus, dass Familie Koubaa der Zutritt ohne Maske verwehrt wurde.
Die Verärgerung der Beschwerdeführerin ist nachvollziehbar, da eine Einschulungsveranstaltung für das betroffene Kind und dessen Eltern immer eine wichtige Veranstaltung darstellt. Keineswegs sollte hier negativer Einfluss genommen werden, die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde möchten auch niemanden aus der Gesellschaft ausschließen. Trotzdem ist auch das Vorgehen der Schule nachvollziehbar, da nach dem Lockdown und den Ferien mit der Öffnung der Schule am 12.08.2020 erst die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingeführt wurde. Durch die sehr sensible Situation und durch die sich ständig ändernden Fallzahlen ist dieses Vorgehen zu erklären.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
