Beschlussvorlage - 0768/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

Zur  2. Schriftführerin Frau Dagmar Kreuzer

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Stadtentwicklungsausschuss gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden des Ausschusses und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund personeller Veränderungen, einer neu eingeführten Stellvertretungsregelung mit der Geschäfts- und Schriftführung des Stadtentwicklungsausschusses ist eine neue Bestellung stellvertretender Schriftführungen für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

Die 2. Schriftführung soll aufgrund personeller Veränderungen auf Frau Dagmar Kreuzer übertragen werden.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um entsprechende Zustimmung gebeten.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen