Beschlussvorlage - 0650/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität nimmt den Bericht zur Kenntnis und bittet die Fachverwaltung die erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanberatungen 2022/ 2023 einzubringen..

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität hat am 10.06.2020 die Verwaltung beauftragt zu ermitteln welche ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet nicht mit einem Abfallbehälter ausgestattet sind (DS.-Nr. 0509/2020). Dort sollen unverzüglich Behälter angebracht werden.

 

Im Hagener Stadtgebiet sind insgesamt 979 Haltepunkte für den ÖPNV vorhanden. Bei einem Haltepunkt handelt es sich um einen Haltestellensteig. Eine Haltestelle besteht in der Regel aus mindestens zwei Haltepunkten.

 

Grundsätzlich wurde mit Beschluss des Nahverkehrsplans (Ds.-Nr.: 0548/2020) auch ein Beschluss über die Ausstattungsmerkmale von Haltestellen getroffen (vgl. Abb. 6.5-3, Anhang). Demnach müssen Abfallbehälter an Haltestellen der Kategorie 1 und 2 zwingend vorhanden sein. Auch an den Haltestellen der Kategorie 3 und 4 sollten diese vorhanden sein. Bei Kategorie 5 hingegen, ist die Anbringung von Abfallbehältern nicht vorgesehen. 

 

Insgesamt sind 397 Haltepunkte in Hagen aktuell nicht mit einem Abfallbehälter ausgestattet. Eine Auflistung der Haltepunkte befindet sich im Anhang. Wie sich an den Zahlen der Ein- und Aussteiger sowie der Kategorisierung erkennen lässt, fallen darunter einige Haltepunkte, die nur sehr schwach frequentiert sind. Es handelt sich um die grau hinterlegten Haltepunkte. Diese gehören entweder der Kategorie 5 an oder haben Ein- und Aussteigerzahlen von unter 10 Fahrgasten pro Tag. Die Anbringung eines Abfallbehälters ist in diesem Fall zwar erstrebenswert, aber in Anbetracht der Kosten unverhältnismäßig. Zudem gibt es einige Standorte, an denen vorhandene Abfallbehälter in Abstimmung zwischen der Hagener Straßenbahn (HST) sowie dem Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) wieder entfernt wurden, da dort zu großen Teilen Hausmüll entsorgt wurde. Insgesamt bewertet die Verwaltung die Anbringung eines Abfallbehälters an 213 Haltepunkten als nicht sinnvoll. An 175 Haltepunkten hingegen wird die Anbringung eines Abfallbehälters als sinnvoll bewertet.

 

Beim barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird grundsätzlich auch die Anbringung eines Abfallbehälters vorgesehen. Aus diesem Grund wird sich Anzahl der Haltepunkte mit Abfallbehälter ohnehin in den kommenden Jahren erhöhen. Im Zuge der Förderung nach § 12 ÖPNVG wird sowohl die Installation von Busborden und taktilen Elementen, als auch die Anbringung einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten sowie eines Abfallbehälters vorgesehen. Für den Haltestellenausbau in den Jahren 2020-2022 ist die Anmeldung zur Förderung  von 90 Haltepunkten vorgesehen von denen 9 aktuell keinen Abfallbehälter haben (grün hinterlegte Haltepunkte).

 

Die Kosten für die Anschaffung sowie Anbringung eines Abfallbehälters liegen bei ca. 550 €. Die zusätzlichen Kosten für die Leerung können aktuell nicht beziffert werden. Die Leerung der Abfallbehälter an Haltestellen wird aktuell mit einem Pauschalbetrag zwischen der HST sowie dem HEB abgerechnet. Bei mehreren 100 zusätzlichen Abfallbehältern, müsste dieser Pauschalbetrag angepasst werden. Eine Anbringung aller fehlenden Abfallbehälter an allen 397 Haltepunkten (wie unter DS.-Nr. 0509/2020 beschlossen) würde insgesamt Kosten in Höhe von 221.100,00 € verursachen. Die Anbringung von Abfallbehältern an 175 Haltepunkten würde 96.250,00 € kosten. Es handelt sich um nicht förderfähige Kosten.

 

Da die Anbringung von weiteren Abfallbehältern nicht im laufenden Haushalt vorgesehen ist, können die Kosten erst im nächsten Haushalt eingeplant werden. Eine Umsetzung der Maßnahme kann aus diesem Grund frühestens erst ab Mitte 2022, nach Genehmigung des Haushalts, erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor die Anbringung von 175 Abfallbehältern jeweils verteilt auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 für den nächsten Haushalt anzumelden.

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Unterhaltung Gemeindestraßen

Kostenart:

543140

Bezeichnung:

Erwerb geringw.Vermögensgegenstände < 800 €

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwand (+)

543140

 

 

48.400,00 €

47.850,00 €

 

Eigenanteil

 

 

 

48.400,00 €

47.850,00 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen