Beschlussvorlage - 0526-1/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Radabstellanlage am Hauptbahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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27.08.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.09.2020
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Sachverhalt
Begründung
In der Ratssitzung am 25.06.2020 wurde die Thematik zur Errichtung einer Sammelabstellanlage für Fahrräder am Hagener Hauptbahnhof ausführlich behandelt.
Die entsprechende Verwaltungsvorlage 0526/2020 wurde aber gemäß Beschlussvorschlag nur „zur Kenntnis“ genommen.
Da nun bis Ende September 2020 ein Zuschussantrag eingereicht werden soll, ist aus Sicht der Fachverwaltung ein förmlicher Baubeschluss erforderlich.
Dieser Baubeschluss soll mit dieser Vorlage erwirkt werden. Von daher ist diese Beschlussvorlage quasi nur ein formeller Akt.
Inhaltlich sind alle Fragen in der Grundvorlage geklärt. Die Kostensituation ist in dieser Vorlage als Basis für den Zuschussantrag aktualisiert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Maßnahme ist nicht im Haushalt 2020/2021 enthalten. Sie soll über ein neu einzurichtendes PSP-Element „Fahrradabstellanlage am HBF“ finanziert werden. Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) soll nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität ein Zuschussantrag gestellt werden. Es wird eine Förderquote in Höhe von 90% erwartet. Die Deckung des Eigenanteils kann aus dem PSP 5000241 – Verwendung Stellplatzablöse erfolgen. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000XXX | Bezeichnung: | Fahrradabstellanlage HBF Hagen |
Finanzposition: | 681000 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Bund |
| 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Einzahlung (-) 681000 | -216.000,00 € |
| -36.000,00 € | -180.000,00 € |
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Auszahlung (+) 785300 | 240.000,00 € |
| 40.000,00 € | 200.000,00 € |
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Eigenanteil | 24.000,00 € |
| 4.000,00 € | 20.000,00 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000241 | Bezeichnung: | Verwendung Stellplatzablöse |
| Kostenart | Bezeichnung | 2021 | 2022 |
Minderauszahlung (+) | 785200 | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen | 4.000,00 € | 20.000,00 € |
X | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Erstellung der Radabstellanlage in Höhe von 240.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Diese werden über die Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Dadurch entsteht ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 240.000 € / 15 Jahre = 16.000 € in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Durch die Refinanzierung der Radabstellanlage in Höhe von 90% der Anschaffungs-/ Herstellungskosten = 216.000 € (zweckgebundene Bundeszuschüsse) sowie der Stellplatzablöse in Höhe von 24.000 € ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten zu bilden, der ebenfalls über die Nutzungsdauer in Höhe von 240.000 € / 15 Jahre = 16.000 € ertragswirksam aufgelöst wird. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5% des Eigenanteils an den Herstellungskosten) | 360,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 3.600,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 16.000,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung Sonderposten) | -16.000,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 3.960,00 € |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlage Haushaltsdetails
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
- Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 4nnnnn | Bezeichnung: |
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| 5nnnnn | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 4nnnnn |
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Aufwand (+) | 5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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- Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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Finanzposition: | 6nnnnn | Bezeichnung: |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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- Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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