Beschlussvorlage - 0526-1/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität beschließt  den Bau der Sammelabstellanlage für Fahrräder am Hagener Hauptbahnhof in der vorgestellten Art und Weise.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

In der Ratssitzung am 25.06.2020 wurde die Thematik zur Errichtung einer Sammelabstellanlage für Fahrräder am Hagener Hauptbahnhof ausführlich behandelt.

 

Die entsprechende Verwaltungsvorlage 0526/2020 wurde aber gemäß Beschlussvorschlag nur „zur Kenntnis“ genommen.

 

Da nun bis Ende September 2020 ein Zuschussantrag eingereicht werden soll, ist aus Sicht der Fachverwaltung ein förmlicher Baubeschluss erforderlich.

 

Dieser Baubeschluss soll mit dieser Vorlage erwirkt werden. Von daher ist diese Beschlussvorlage quasi nur ein formeller Akt.

 

Inhaltlich sind alle Fragen in der Grundvorlage geklärt. Die Kostensituation ist in dieser Vorlage als Basis für den Zuschussantrag aktualisiert.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme ist nicht im Haushalt 2020/2021 enthalten. Sie soll über ein neu einzurichtendes PSP-Element „Fahrradabstellanlage am HBF“ finanziert werden.

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) soll nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität ein Zuschussantrag gestellt werden. Es wird eine Förderquote in Höhe von 90% erwartet.

Die Deckung des Eigenanteils kann aus dem PSP 5000241 – Verwendung Stellplatzablöse erfolgen.

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000XXX

Bezeichnung:

Fahrradabstellanlage HBF Hagen

Finanzposition:

681000

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Bund

 

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

Einzahlung (-)

681000

-216.000,00 €

 

-36.000,00 €

-180.000,00 €

 

Auszahlung (+)

785300

240.000,00 €

 

40.000,00 €

200.000,00 €

 

Eigenanteil

24.000,00 €

 

4.000,00 €

20.000,00 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000241

Bezeichnung:

Verwendung Stellplatzablöse

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2021

2022

Minderauszahlung (+)

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

4.000,00 €

20.000,00 €

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Erstellung der Radabstellanlage in Höhe von 240.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Diese werden über die Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Dadurch entsteht ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 240.000 € / 15 Jahre = 16.000 € in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Durch die Refinanzierung der Radabstellanlage in Höhe von 90% der Anschaffungs-/ Herstellungskosten = 216.000 € (zweckgebundene Bundeszuschüsse) sowie der Stellplatzablöse in Höhe von 24.000 € ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten zu bilden, der ebenfalls über die Nutzungsdauer in Höhe von 240.000 € / 15 Jahre = 16.000 € ertragswirksam aufgelöst wird.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5% des Eigenanteils an den Herstellungskosten)

360,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

3.600,00 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

16.000,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung Sonderposten)

-16.000,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.960,00 €

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 


Anlage Haushaltsdetails

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

  1. Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

  1. Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

  1. Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.08.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.09.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen