Beschlussvorlage - 0205/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung folgender Bebauungsplanverfahren jeweils unter Aufhebung des dazugehörenden Ratsbeschlusses:

 

a.) Bebauungsplan Nr. 16/65 § 13 Änd. Baukloh

b.) Bebauungsplan Nr. 22/63

c.) Bebauungsplan Nr. 11/67 Schul- und Sportpark

d.) Bebauungsplan Nr. 12/68 Industriegelände Aske 5. Änderung

e.) Bebauungsplan Nr. 12/68 Industriegelände Aske 5. Änderung, 1. u. 2. Nachtrag,
      3. u. 4. Änderung, 6. Änderung

f.) Bebauungsplan Nr. 20/68 Teil II In der Geweke – Auf dem Rode

g.) Bebauungsplan Nr. 10/70 Karweg – Waldstraße

h.) Bebauungsplan Nr. 20/77 Sanierung Haspe Freizeit-Sportanlage u. Gewerbe-
     neubau 1. Änderung

i.) Bebauungsplan Nr. 23/77 Sanierung Haspe Ortskern 2. Änderung, 5. Änderung

j.) Bebauungsplan Nr. 24/77 Sanierung Haspe zwischen Kipperstr und An der Ko-
    hlenbahn 2. Änderung

k.) Bebauungsplan Nr. 2/87 Nordumgehung Haspe Teil I und nördlicher Ortsker,
      2. Änderung

l.)  Bebauungsplan Nr. 2/93 Dauerkleingartenanlage Gabelsbergerstraße/Neue
     Asker Straße

m.) Bebauungsplan Nr. 6/05 Oedenburgstraße

n.) Bebauungsplan Nr. 9/05 Voerder Straße/ehemals Brauhaus Andreas

o.) Bebauungsplan Nr. 4/07 Wohnbebauung Distelstück

p.) Bebauungsplan Nr. 9/08 Preußerstraße/nördliche Preußerstraße

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Aufgrund der Kürze der Vorlage ist eine Kurzfassung nicht notwendig.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat die Einleitung für die o. g. Bebauungspläne beschlossen.

Die Bebauungsplanverfahren konnten nicht abgeschlossen werden, da sich in den laufenden Verfahren Veränderungen eingestellt haben. Diese Veränderungen resultieren aus Vorgaben der Fachplanungen und Anpassungen an unterschiedliche Nutzungsansprüche und geänderte gesamtstädtische Zielvorstellungen u. a. aus dem ISEK. Darüber hinaus wird insbesondre mit der Einstellung älterer Verfahren ein Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen. Die Bebauungspläne sind nicht weiter zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung notwendig. Eine Weiterführung der Verfahren wird daher als nicht erforderlich angesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verfahren einzustellen.

 

Zu a.)

Einleitungsbeschluss 10.06.1999, Veröffentlichung 03.07.1999

 

Zu b.)

Keine Unterlagen vorhanden.

 

Zu c.)

Keine Unterlagen vorhanden.

 

Zu d.)

Einleitungsbeschluss 20.02.2003, Veröffentlichung 02.04.2003

 

Zu e.)

Einleitungsbeschluss k.A., Veröffentlichung 26.06.2004

 

Zu f.)
Einleitungsbeschluss 25.03.1971, Veröffentlichung 03.05.1971

 

Zu g.) 

Einleitungsbeschluss k.A., Veröffentlichung 15.04.1970

 

Zu h.) 

Einleitungsbeschluss 26.09.1985, Veröffentlichung 20.03.1986

 

Zu i.)

Einleitungsbeschluss k.A., Veröffentlichung 04.09.1999

 

 

Zu j.)

Einleitungsbeschluss 15.05.2014, Veröffentlichung 06.06.2014

 

Zu k.)

Einleitungsbeschluss 13.11.2008, Veröffentlichung 01.12.2008

 

Zu l.)

Einleitungsbeschluss k.A., Veröffentlichung 22.06.1994

 

Zu m.)

Einleitungsbeschluss 30.06.2005, Veröffentlichung 23.07.2005

 

Zu n.)

Einleitungsbeschluss 17.11.2005, Veröffentlichung 28.12.2005

 

Zu o.)

Einleitungsbeschluss 07.02.2008, Veröffentlichung 15.02.2008

 

Zu p.)

Einleitungsbeschluss 18.12.2008, Veröffentlichung 12.01.2009

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune
Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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27.08.2020 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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07.09.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen