Berichtsvorlage - 0071-1/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Tabuzonen für Silvester-Böller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.09.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage 0071/2020 wurde in der Sitzung am 29.01.2020 in 1. Lesung beraten.
Begründung
Zunächst ist festzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen und Verbote im Hinblick auf das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nach § 23 Abs. 1 der Sprengstoffverordnung (SprengStoffV) auch in Hagen Gültigkeit haben.
Außerhalb der gesetzlichen Verbote gibt es in NRW bestimmte Zonenverbote zum Abbrennen von Feuerwerk in Köln, Düsseldorf, Aachen, Dortmund und Bielefeld. Diese Verbote resultieren aus Sicherheitslagen der Vergangenheit (z.B. Kölner Domplatte) und müssen mit einem hohen personellen Aufwand überwacht werden (Einsatz von Bereitschaftshundertschaften der Polizei).
Sofern dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen Sachverhalte bekannt würden - etwa durch entsprechende Anzeigen der Polizei oder Privatanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Verstoß gegen die o.g. Vorschriften zum Inhalt hätten - würden diese Zuwiderhandlungen seitens der Verwaltung auch mit dem entsprechenden Nachdruck geahndet werden.
Eine Beschwerdelage im Hinblick auf etwaige Verstöße gegen die SprengStoffV ist in Hagen aktuell jedoch nicht existent.
Für eine von Amts wegen aus veranlasste Kontrolle am Silvester- und Neujahrstag bestehen aufgrund der organisatorischen Strukturen und der aktuellen personellen Ausstattung derzeit keine Möglichkeiten einer wirkungsvollen Überwachung und Durchsetzung dieser gesetzlichen Verbote.
So besteht der Stadtordnungsdienst des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen aus nur 13 Mitarbeitern, welche zudem an Silvester keinen Dienst versehen.
Zudem besteht aufgrund der übrigen Belastung im gesamten Jahr aus Sicht des Fachamtes keine Notwendigkeit von der Regelung abzusehen.
Vor diesem Hintergrund und weil die Überwachung eines generellen Verbotes von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten einen noch höheren Überwachungsaufwand erfordern würde, wurden dahingehend bisher auch keinerlei weitergehenden Verbote gem. § 24 SpengStoffV ausgesprochen.
In einigen Bereichen werden durch präventive Aufklärungsarbeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gute Erfolge erzielt. So wird zum Beispiel die Nachbarschaft des städtischen Tierheims im Vorfeld des Jahreswechsels regelmäßig mit Rücksicht auf die dort lebenden Tiere um Zurückhaltung beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk gebeten.
Vielmehr sollte in diesem Zusammenhang überlegt werden, durch die Politik den Bundesgesetzgeber hier in die Pflicht zu nehmen, der seinerseits über dessen Gesetzgebungskompetenz Einfluss nehmen könnte auf die Regulierung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk. Eine Steuerung des Verkaufs stellt aus Sicht der Verwaltung ein geeigneteres Mittel im Vergleich zum Erlass von Verboten dar, welche sich ohnehin nur schwer überwachen und durchsetzen lassen und damit die Gefahr besteht, dass solche Verbote effektlos verwirken. Hierzu bedarf es aber auch des eindeutigen politischen Willens.
Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Stadt Hagen zum Luftreinhalteplan, welches kurzfristige durchführbare und wirksame Maßnahmen vorsieht, ist auch die Reduktion der Feinstaubbelastung durch eine Verringerung von Silvester-Feuerwerk geeignet, um in Hagen in der Umweltzone die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten.
Laut Mitteilung des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) vom August 2019 wurden in Hagen die Neujahrs-Tagesmittelwerte von Feinstaub PM10 in den Jahren 2006, 2008, 2009, 2011, 2012, 2014, 2015, 2016, 2018, 2019 überschritten. Hagen weise hier einen Spitzenplatz in NRW auf. Ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in Hagen könnte laut LANUV NRW eine Reduzierung eines Überschreitungstages im Jahr bewirken, wobei die erwartete NO2-Minderung nicht quantifizierbar sei.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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