Beschlussvorlage - 0742/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondernutzungs- und Festsetzungsgebühren Weihnachtsmarkt 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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03.09.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
In 2019 wurden durch den Veranstalter des Weihnachtsmarktes Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis und die eigentliche Festsetzung in Höhe von ca. 20.000 Euro bezahlt. Aufgrund der starken Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schaustellergewerbe wird einmalig im Jahr 2020 auf diese Gebühren verzichtet.
Begründung
Besonders das Schaustellergewerbe ist in 2020 durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen. Als Zeichen der Solidarität, aber auch um den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr überhaupt ermöglichen zu können, soll hier ausnahmsweise auf eine Erhebung dieser Gebühren verzichtet werden. Eine Durchführung des Weihnachtsmarktes liegt im öffentlichen Interesse der Stadt Hagen.
Neben den traditionellen Werten, die jeder Einzelne mit dem Weihnachtsmarkt verbindet, ist auch für die Stadt Hagen und für die innerstädtischen Einzelhändler die Durchführung des Weihnachtsmarktes ein enorm wichtiger Faktor. Anhand der aktuell gültigen CoronaSchutzVO ist eine Durchführung grundsätzlich möglich. Gebühren in Höhe von 20.000 Euro würden diese sehr schwierig machen, da schon jetzt mit maximal 60 Prozent der Besucherzahlen geplant wird und die Hygienemaßnahmen zusätzliche Kosten für den Veranstalter bedeuten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
