Beschlussvorlage - 0742/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation  wird in 2020 einmalig auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Festsetzungsgebühren für den Weihnachtsmarkt verzichtet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In 2019 wurden durch den Veranstalter des Weihnachtsmarktes Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis und die eigentliche Festsetzung in Höhe von ca. 20.000 Euro bezahlt. Aufgrund der starken Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schaustellergewerbe wird einmalig im Jahr 2020 auf diese Gebühren verzichtet.

 

Begründung

 

Besonders das Schaustellergewerbe ist in 2020 durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen. Als Zeichen der Solidarität, aber auch um den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr überhaupt ermöglichen zu können, soll hier ausnahmsweise auf eine Erhebung dieser Gebühren verzichtet werden. Eine Durchführung des Weihnachtsmarktes liegt im öffentlichen Interesse der Stadt Hagen.

 

Neben den traditionellen Werten, die jeder Einzelne mit dem Weihnachtsmarkt verbindet, ist auch für die Stadt Hagen und für die innerstädtischen Einzelhändler die Durchführung des Weihnachtsmarktes ein enorm wichtiger Faktor. Anhand der aktuell gültigen CoronaSchutzVO ist eine Durchführung grundsätzlich möglich. Gebühren in Höhe von 20.000 Euro würden diese sehr schwierig machen, da schon jetzt mit maximal 60 Prozent der Besucherzahlen geplant wird und die Hygienemaßnahmen zusätzliche Kosten für den Veranstalter bedeuten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen