Anfrage - 0739/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Kann sich die Verwaltung eine gleiche Vorgehensweise für die Bebauungsplanung von Windrädern im Außenbereich für die Stadt Hagen vorstellen?

 

2. Für welche Anlagen und welche Standorte gibt es bereits für den Bereich Hagen:

a) Bauvoranfragen?

b) Bauanträge?

c) Anfragen nach BImschG?

 

3. Welche Konsequenzen erwartet die Verwaltung von dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil bezüglich des FNP 2002 bezüglich der Windanlagenplanungen

a) wenn der FNP der Stadt Hagen für rechtens erklärt wird?

b) wenn der FNP nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Rechtsbestand hat?

 

4. Oberhalb von Dahl im Bereich des Brückenneubaus (bzw. Autobahnabfahrt) sind Anträge für 2 Repowering-Anlagen SL gestellt worden. Diese Anlagen sollen doch auf andere, in der Nähe befindliche Flächenparzellen errichtet werden. Da sie einerseits die von Hagen angestrebten Höhenwerte weit überschreiten und andererseits auf einem anderen Flurstück errichtet werden, stellt sich für uns die Frage, ob diese Anträge rechtlich als Repowering-Anlagen gelten können? Wir bitten dahingehend um Rechtsbegründung.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

siehe Anlage

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

16.06.2021 - Umweltausschuss