Berichtsvorlage - 0724/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

  1. Berichtspflicht Stärkungspakt - Aktuelle Gesetzeslage

Durch das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14.04.2020 wurde das Stärkungspaktgesetz insofern geändert, dass die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen den Bezirksregierungen ihre Berichte erst zum Stand 30.09.2020 vorlegen müssen.

 

Bereits in der ersten Jahreshälfte 2020 wurde deutlich, dass den kommunalen Haushalten erhebliche Einnahmen fehlen werden. Angesichtes der aktuellen Entwicklung ist es daher umso wichtiger, das Ausmaß der Coronapandemie und deren finanziellen Folgen zeitnah einzuschätzen und die Auswirkungen im Blick zu haben.

 

Daher hat die Verwaltung, ungeachtet der Tatsache, dass der Gesetzgeber keine Berichtspflicht zum 30.06.2020 vorsieht, die Prognose für die Ergebnisrechnung 2020 zum Stand des II. Quartals 2020 ermittelt und legt den Bericht dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis vor.

 

Die Prognose zum HSP wird allerdings erst zum Stand 30.09.2020 erfolgen, da der Gesetzgeber dieses Jahr das Einhalten des Haushaltssanierungsplans unterstellt und damit eine Auszahlung der Mittel zum 01.10.2020 sicher ist.

 

1.1. Prognose Ergebnishaushalt 2020 zum Stand des II. Quartals

Bereits im II. Quartal zeichnete sich ab, dass die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge - insbesondere bei der Gewerbesteuerentwicklung - bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen den Haushalt der Stadt Hagen stark belasten werden.

 

Für die Stadt Hagen bedeutet dies, dass mit einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von 43,82 Mio. € Zuschussbedarf (Stand: Prognose II. Quartal 2020) zu rechnen ist. Im Vergleich zum Plan 2020 führt das zu einer voraussichtlichen Verschlechterung in Höhe von 44,69 Mio. €.

 

Der vorliegende Prognosebericht zum Stand II. Quartal 2020 informiert über das voraussichtliche Gesamtergebnis 2020 sowie über die Abweichungen zwischen Plan und Prognose und deren Abweichungsursachen. Der Controlling-Bericht wird als Anlage 1 beigefügt.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise haben auch die Stadt Hagen erheblich getroffen. Wie hoch die Auswirkungen alleine durch Corona gesamtstädtisch konkret sein werden, versucht die Verwaltung im Rahmen der Prognose zum Stand des III. Quartals differenziert darzustellen und zu beziffern.

 

1.2. Haushaltssanierungsplan 2020 zum Stand des II. Quartals

Mit der Einfügung von § 12a Stärkungspaktgesetz, wonach im Haushaltsjahr 2020 das Einhalten des Haushaltssanierungsplans unterstellt wird, entfällt die in den Vorjahren im Wesentlichen auf der Grundlage der Berichte zum Stand 30.06. nach §§ 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 5 Stärkungspaktgesetz zu treffende Entscheidung über die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes als Voraussetzung für die Auszahlung der Konsolidierungshilfe zum 01.10.2020.

 

Die Prognose zum HSP wird daher erst zum Stand 30.09.2020 erfolgen.

 

  1. Gewerbesteuer
    1. Gewerbesteuerentwicklung (Stand August 2020)

Der Haushaltsansatz für 2020 lt. Ratsbeschluss vom 12.12.2019 beträgt 100 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen lag das Steuersoll Mitte März noch erwartungsgemäß bei rund 84 Mio. €. Infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sackte das Steuersoll auf aktuell ca.  64 Mio. € ab.

 

2.2. Gewerbesteuerstundungen, Vergnügungssteuer und Grundbesitzabgaben

Die bestehenden Gewerbesteuerforderungen werden weiterhin, gestützt auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Ratsvorlage 0277/2020), nach entsprechenden Anträgen in der Regel gestundet. Hierdurch verringert sich nicht das Anordnungssoll. Die Forderungen wurden zunächst regelmäßig für die Dauer von sechs Monaten gestundet, aktuell bis zum 31.12.2020. Diese Stundungen mindern zwar nicht das diesjährige Haushaltssoll, jedoch die Ist-Einnahmen.

 

Stand 13.08.2020 wurden 241 Stundungsanträge mit Coronabegründung mit einem Volumen von rund 6,5 Mio. € gestundet. Davon entfallen 53 Anträge und 0,5 Mio. € auf Vergnügungssteuern.

 

Für den Zeitraum, in denen die Spielhallen geschlossen waren, sind keine entsprechenden Vergnügungssteuern entstanden. Die Spielhallen waren vom 16.03.2020 bis 10.05.2020 geschlossen. Ebenso sind die Vergnügungssteuereinnahmen aus Spielapparaten in Gaststätten betroffen. Die Vergnügungssteuereinnahmen aus Spielapparaten betrugen zuletzt rund 5 Mio. € im Jahr.

 

Der Ratsbeschluss umfasst nicht Forderungen auf Grundsteuer bzw. Grundbesitzabgaben. Diesbezüglich lagen der Verwaltung Anträge für etwa 30 Kassenzeichen vor, allerdings mit naturgemäß geringeren Beträgen. Nach einer genaueren Prüfung der Stundungsbedürftigkeit wurden die Anträge zurückgezogen oder abgelehnt.

 

 

 

  1. Schuldenstand

 

 

14.08.2020

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

    1.004.400.000 €

       1.029.000.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           5.405.706 €

              5.120.494 €

Liquiditätskredite gesamt

    1.009.805.706 €

       1.034.120.494 €

 

 

 

Investitionskredite

         58.578.914 €

            66.654.639 €

Förderkredite

           5.144.910 €

              5.257.250 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         16.630.744 €

            11.909.686 €

Investitionskredite gesamt

         80.354.568 €

            83.821.575 €

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ist das BIP im II. Quartal wie erwartet stark eingebrochen. Im Vergleich zum Vorquartal beträgt der Einbruch   -12,1 % im Euroraum und -10,1 % in Deutschland. Die letzten Konjunkturdaten machen allerdings wieder Hoffnung auf ein deutliches Wirtschaftswachstum. Unterstützt wird dies durch den beschlossenen EU-Wiederaufbaufonds sowie die geldpolitischen Maßnahmen der EZB. Neben dem auf 1.350 Mrd. € aufgestockten Pandemic-Purchase-Programme (PEPP) zum Aufkauf von Anleihen dürfte es auf absehbare Zeit bei den niedrigen Leitzinsen bleiben.

 

Eine große Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Erholung resultiert aus der ungewissen Entwicklung des Infektionsgeschehens und möglicherweise neuen einschränkenden Maßnahmen.

 

Die aktuelle Entwicklung hat dazu geführt, dass das Zinsniveau sowohl am Geld-, als auch am Kapitalmarkt weiter zurückgegangen ist. Auf Jahressicht wird nicht mit einem wesentlichen Zinsanstieg gerechnet.

 

3.2.  Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

03.04.2020

18.05.2020

14.08.2020

EONIA (Tagesgeld)

-0,454  (-0,368)

    -0,457 (-0,370)

    -0,464 (-0,361)

3 Monats-Euribor

-0,341 ( -0,310)

       -0,276 (-0,313)

       -0,482 (-0,406)

12 Monats-Euribor

-0,149 ( -0,112)

-0,084 (-0,133)

-0,353 (-0,350)

3 Jahre Swapsatz

-0,297 ( -0,130)

-0,320 (-0,185)

-0,392 (-0,510)

5 Jahre Swapsatz

-0,238 (  0,039)

-0,312 (-0,028)

-0,340 (-0,454)

10 Jahre Swapsatz

-0,053 (  0,517)

-0,171 ( 0,426)

-0,151 (-0,174)

 

 

 

 

 

  1. Corona-Schäden - Bilanzierungshilfe

Wie im Punkt 1.1. bereits geschildert, ist die Verwaltung  derzeit dabei, eine Übersicht über coronabedingte Mehr-/Minderaufwendungen sowie Mehr-/Mindererträge zu erstellen. Eine genaue Trennung von den nicht pandemiebedingten Sachverhalten stellt sich teilweise als schwierig dar. Eine genaue Betrachtung soll daher im Rahmen des Prognoseberichtes im III. Quartal erfolgen.

Näheres hat die Landesregierung NRW in ihrem Gesetzentwurf zum NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz geregelt. Dieser Entwurf soll nach der Sommerpause beschlossen werden.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 des oben genannten Gesetzentwurfes ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln. Nach Absatz 4 ist diese Summe als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Abschlussbuchungen in die Ergebnisrechnung einzustellen. § 6 beschreibt wie diese Summe dann in der Bilanz zu aktivieren ist. Gemäß Absatz 1 ist die im Jahr 2020 erstmals anzusetzende Bilanzierungshilfe der Haushaltsbelastung beginnend im Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre abzuschreiben.  Gemäß Absatz 3 sind außerplanmäßige Abschreibungen zulässig, soweit sie mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen.

 

  1.  Sonderhilfengesetz Stärkungspakt

 

Das zu erwartende Ausmaß des konjunkturellen Einbruchs infolge der Pandemie und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die finanzwirtschaftliche Situation der Stärkungspaktkommunen machen es unmöglich, dass die betroffenen Gemeinden ausschließlich durch eigene, über die bereits erfolgten erheblichen Konsolidierungsmaßnahmen hinausgehende Anpassungen ihrer Haushaltssanierungspläne in ausreichender Weise gegensteuern können. Aus diesem Grund werden die bisher nicht gebundenen Mittel aus dem Stärkungspaktfonds den am Stärkungspakt beteiligten Kommunen in Form einer ergänzenden Konsolidierungshilfe im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag der Sonderhilfen gemäß §3 Sonderhilfengesetz Stärkungspakt beträgt für die Stadt Hagen rund 16,3 Mio. €.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen