Berichtsvorlage - 0695/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 nach § 83 Abs. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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01.10.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Für das Haushaltsjahr 2020 wurden die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 GO NRW nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt.
Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der über-/außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplans 2020) gedeckt.
Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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195,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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235,4 kB
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