Berichtsvorlage - 0695/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 GO NRW nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt.

Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Der über-/außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplans 2020) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen haben keine Auswirkung auf den Haushalt und das Jahresergebnis, da sie insgesamt durch Einsparungen oder Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt sind.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen