Beschlussvorlage - 0630/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Notarztgestellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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03.09.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Gemäß § 6 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Derzeit wird der Versorgungsauftrag für die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst überwiegend durch die Hagener Krankenhäuser sichergestellt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen § 21 Abs. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) ist die Stadt Hagen verpflichtet, die Notarztgestellung öffentlich auszuschreiben.
Bei den Kosten für die Notarztgestellung handelt es sich um einen ansatzfähigen Aufwand im Rahmen der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes. Die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren ist somit gegeben.
Begründung
Dem Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Hagen obliegt gem. § 6 RettG NRW die Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienstes und damit die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfs- und fachgerechten Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes als medizinisch-organisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge.
Hierfür betreibt die Feuerwehr unter anderem Notarzt-Einsatzfahrzeuge in der Notfallrettung zur Sicherstellung lebensrettender und lebenserhaltender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Einsatzort sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit. Siehe hier die Ausführungen zum Notarztdienst im gültigen Rettungsdienstbedarfsplan Kapitel IV. Personal, Ziff 1.3.
Derzeit wird der Versorgungsauftrag für die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst überwiegend durch die Hagener Krankenhäuser sichergestellt. Gem. § 21 Abs. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist die Stadt Hagen verpflichtet, die Notarztgestellung öffentlich auszuschreiben und einen Versorgungsvertrag für die nächsten drei Jahre mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr zu schließen.
In § 11 Abs. 2 RettG NRW wird dem Träger des Rettungsdienstes die Aufgabe zugewiesen, darauf hinzuwirken, dass Ärzte/Ärztinnen von geeigneten Krankenhäusern für die Notfallrettung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Ausschreibung der Leistung soll die Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge mit fachlich qualifiziertem notärztlichem Personal kontinuierlich (24 Stunden/365 Tage) sichergestellt werden.
Bei den Kosten für die Notarztgestellung handelt es sich um einen ansatzfähigen Aufwand im Rahmen der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes. Die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren ist somit gegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Notarztgestellung für die Notfallrettung der Stadt Hagen für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr auszuschreiben und bittet den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen um Zustimmung.
Für die Planung wurde eine jährliche Kostensteigerung in Höhe von 3 % berücksichtigt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Notarztgestellung |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Auftrag: | 1127041 | Bezeichnung: | Notarzteinsatz |
Kostenart: | 432100 | Bezeichnung: | Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelte |
| 523700 | Bezeichnung: | Erstattungen an private Unternehmen |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 432100 |
| -705.000 | -730.000 | -750.000 | -770.000 |
Aufwand (+) | 523700 |
| 705.000 | 730.000 | 750.000 | 770.000 |
Eigenanteil |
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| 0 | 0 | 0 | 0 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierung erfolgt über die jährliche Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
