Beschlussvorlage - 0625/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Ausschreibung zur Wahrnehmung der operativen Aufgaben der Straßenbeleuchtung ohne eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Dritten durchzuführen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Bislang war die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH durch eine 49-%-Beteiligung des ehemaligen strategischen Partners, der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen, bestehend aus der Alliander Stadtlicht GmbH und der Alliander AG (Alliander), gekennzeichnet. Durch Auslaufen der bisherigen Verträge endete diese strategische Partnerschaft zum 30.06.2020. Die Rückübertragung der Geschäftsanteile der Alliander an die Stadt Hagen auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25.06.2020 (Drucksachennummer 0553/2020) befindet sich derzeit noch in der Umsetzung.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.12.2018 zu Drucksachennummer 1165/2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH als Gesellschaft weitergeführt wird.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass zur Wahrnehmung der operativen Aufgaben ein privater Partner durch eine europaweite Ausschreibung gesucht wird.
  3. Zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung gem. Punkt 2. sowie zur rechtlichen Beratung wird ein Anwaltsbüro beauftragt. Eine entsprechende Ausschreibung ist durch die Verwaltung durchzuführen.
  4. Für die Beauftragung des Anwaltsbüros werden die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 78.000 € durch den Stadtkämmerer in 2019 überplanmäßig bereitgestellt.

 

Seitens der mit der Ausschreibung beauftragten Kanzlei Wolter Hoppenberg wurde in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass derzeit keine juristischen oder strategischen Vorteile für die Straßenbeleuchtungsgesellschaft durch eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines zukünftigen Vertragspartners gesehen werden. Weder ergeben sich aus einer solchen Beteiligung vergaberechtliche Vorteile bezüglich des Themas Inhouse-Vergabe, noch ist aus Sicht der Kanzlei ersichtlich, warum an einer Gesellschaft, die nach Ihrer Aufgabe „Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten der Stadt Hagen“ keine Erträge erwirtschaftet, ein privater Partner beteiligt werden sollte.

 

Die Gründe für die Beteiligung eines privaten Partners die in den damaligen Vorlagen zur Gründung der Gesellschaft angeführt wurden, Know-how Transfer in die Gesellschaft und Förderung wirtschaftlichen Handelns durch Gewinnausschüttung an den privaten Partner, sind aus heutiger Sicht obsolet.

 

Die Beteiligung eines privaten Dritten an der Gesellschaft schränkt die Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich zukünftiger Inhouse-Vergaben im Zusammenhang mit derzeit noch nicht abschließend festlegbarer Smart-City Anwendungen deutlich ein und ist daher aus Sicht der Berater keine sinnvolle Alternative.

 

Bei der o. g. Ratsentscheidung vom 13.12.2018 konnten die erst im Rahmen der Gespräche mit den Beratern der Kanzlei Wolter Hoppenberg gewonnenen Erkenntnisse noch nicht berücksichtigt werden.

 

Auf Vorschlag der Kanzlei Wolter Hoppenberg empfiehlt die Verwaltung den Ratsbeschluss vom 13.12.2018 (DS 1165/2018) zu Punkt 2. aufzuheben und die Ausschreibung ohne eine strategische Partnerschaft durchzuführen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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25.08.2020 - Kommission für Beteiligungen und Personal - ungeändert beschlossen

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03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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01.10.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen