Beschlussvorlage - 0614/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Spende für das Hagener Tierheim wird dankend angenommen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Am 28.07.2020 entnahm eine Mitarbeiterin des Hagener Tierheims dem dortigen Briefkasten einen Umschlag ohne Absender. Die Adresse war nicht handschriftlich sondern bedruckt an das Tierheim adressiert.

 

In dem Umschlag befand sich ein Zeitungsartikel über das Hagener Tierheim vom 18.07.2020 sowie ein Geldbetrag in Höhe von 31.500,00 €.

 

Es wird davon ausgegangen, dass der Spender anonym bleiben möchte, da weder ein Absender noch ein sonstiger Hinweis auf den Spender zu finden war.

 

Ein Teil der Spende soll für konsumtive Mittel wie Futter, Streu, etc. verausgabt werden.

Der Hauptteil der Summe in Höhe von 31.000,00 € soll für noch nicht bekannte Investitionen im Tierheim verwendet werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1223

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherbereich

Auftrag:

1122340

Bezeichnung:

Tierheimbetrieb

Kostenart:

414800

Bezeichnung:

Zuschüsse von übrigen Bereichen

 

528100

Bezeichnung:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414800

-500

 

 

 

 

Aufwand (+)

528100

500

 

 

 

 

Eigenanteil

 

0

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1223

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherbereich

Finanzstelle:

5.800210

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherberatung , IPM

Finanzposition:

681800

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

 

-31.000

-31.000

 

 

 

 

Auszahlung (+)

 

 

0

 

 

 

 

Eigenanteil

-31.000

-31.000

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Verwendung der Mittel aus der Spende steht noch nicht fest.

Werden aus dieser Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von über 800,-- € netto angeschafft, sind diese in der Bilanz zu aktivieren und über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Aufgrund der Annahme der Spende ist analog zur Aktivierung eine Passivierung in gleicher Höhe vorzunehmen.

Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes.

 

 

  1.                Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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03.09.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen