Beschlussvorlage - 0154/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufweitung der Zugangssituation Tunnel Augustastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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27.08.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Durch die Erneuerung und den Umbau der Unterführung Bodelschwinghplatz – Augustastraße von Seiten der Augustastraße wird die fußläufige Verbindung des unteren Wehrinhausens mit dem oberen Stadtteil aufgewertet. Die Verbindung stellt derzeit einen Angstraum dar und soll offener und übersichtlicher gestaltet werden. Geplant ist dazu eine großzügige und barrierefreie Treppen- und Rampenanlage.
Begründung
1. Vorbemerkung
Das geplante Vorhaben liegt im Hagener Stadtteil Wehringhausen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ wurde für Hagen-Wehringhausen bereits im Jahre 2008 ein integriertes Handlungskonzept (IHK) erarbeitet mit Angaben zu zielorientierten, integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten, geplanten Maßnahmen. Darauf aufbauend wurden im Dialog mit der Bevölkerung Masterpläne für Freiraum und Verkehr sowie ein Spielraumkonzept erarbeitet. Anhand dieser Ergebnisse wurden Projekte definiert, die teilweise schon im Rahmen der 1. Förderphase zur Förderung angemeldet und umgesetzt wurden. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses der Maßnahmen der 1. Förderphase hat sich gezeigt, dass der Fördermittelrahmen dieser Förderphase nicht ausreicht, die zur Erreichung des Förderzwecks erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Mit diesen weiteren Projekten werden die bereits beschlossenen und zum Teil schon umgesetzten Maßnahmen nicht nur sinnvoll ergänzt, sondern können erst ihre volle Funktionalität entfalten, was zur Absicherung und Erfüllung der Sanierungsziele und damit zur Stabilisierung des Stadtteils beiträgt.
Zur weiteren Umsetzung und erforderlichen Aufstockung des Förderprogramms „Soziale Stadt Wehringhausen“ ist eine Fortschreibung des IHK 2008 als INSEK 2017 (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) erforderlich geworden. Basierend auf diesem INSEK 2017 erfolgte die Beantragung der Aufstockung des Programms Soziale Stadt Wehrinhausen ab STEP 2018.
Ein geplantes Projekt dieser 2. Förderphase ist die Aufweitung der südlichen Zugangssituation am Tunnel Augustastraße. Das Büro Planersocietät erhielt den Auftrag, einen Entwurf zur Gestaltung eines offenen und barrierefreien Zugangs zu entwickeln.
2. Projektbeschreibung
Die Fußgängerunterführung von der Augustastraße zum Bodelschwinghplatz stellt eine der wesentlichen Verbindungen zwischen dem Süden und dem Norden Wehringhausens dar. Sie verbindet im direkten Verlauf von der Bachstraße die südlich gelegenen Quartiersbereiche mit dem Bodelschwinghplatz, der Wehringhauser Straße und dem Areal des Freizeitparks „Bohne“. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser Verbindung und dem Ziel, die beiden Quartiersbereiche stärker zu verbinden, ist die aktuelle bauliche Situation zu verbessern.
Für einen Großteil der Bevölkerung Wehringhausens stellt die Unterführung mit seiner Zuwegung einen Angstraum dar, der aktuell gemieden wird. Die fehlenden Sichtbeziehungen zwischen dem Straßenbereich Augustastraße/Bachstaße und dem inneren Bereich der Unterführung unterstreichen hier den Angstraum.
Der jetzige Zugang zum Tunnel in Form einer Treppenanlage mit nicht barrierefreier Rampe sowie die Unterführung selbst diente lange als Aufenthaltsort für Menschen, die ihren Platz eher am Rande der Gesellschaft haben. Eine Verlagerung dieser Gruppe von überwiegend Methadonpatienten und anderen Substituierenden konnte durch die Errichtung eines Unterstandes auf dem Areal des Freizeitparks „Bohne“ an der Wehringhauser Straße erreicht werden. Um die Situation der Verlagerung weiter zu unterstützen und dem Angstraum mit seiner beengten, unübersichtlichen und dunklen Zugangssituation zum Tunnel entgegen zu wirken, soll durch bauliche Veränderungen die derzeitige Situation entschärft werden. Ziel ist es, dass der Tunnel mit seinem Zugang für alle Bewohner Wehringhausens wieder zu einer gerne genutzten Wegebeziehung zwischen der „Oberstadt“ und der „Unterstadt“, dem neu gestalteten Bodelschwinghplatz und der neuen Freifläche „Bohne“ nördlich der Wehringhauser Straße wird.
Der Angstraum aus Richtung Süden kommend soll durch mehr Licht und Sichtmöglichkeiten sowie eine freundlichere Gestaltung einen Mehrwert erhalten. Hierfür sind größere bauliche Maßnahmen an der Augustastraße in Höhe des heutigen und zukünftigen Zugangs zu ergreifen. Um dieses umzusetzen, wird mehr Raum und Fläche als derzeit vorhanden benötigt. Zentrales neues Element in diesem Bereich ist eine attraktiv gestaltete Treppe mit Sitz- und Pflanzblöcken, die die Eingangssituation der Unterführung wesentlich aufweitet und damit offener erscheinen lässt und zum Verweilen einlädt. Die Wegebeziehung zur Bachstraße wird durch den direkten Zugang deutlich betont und vereinfacht. Die Treppenanlage erhält Richtung Gleisanlage eine Stützwand, die als statisches Element den Höhenunterschied von der Gleisanlage zur Treppe abfängt und die Standsicherheit der Anlage gewährleistet . Die alte Flügelmauer der Unterführung bleibt erhalten. Die Stufenanlage wird so platziert, dass sie aus dem Sicherheitsbereich der Bahn rausrutscht. Zwischen Gleis- und Stufenanlage wird ein Plateau auf Höhe des verkehrsberuhigten Bereiches der Bachstraße ausgebildet, welches durch Poller von der Verkehrsfläche abgegrenzt wird. Die alte vorhandene Treppenanlage kann weitgehend erhalten bleiben und muss lediglich überschüttet werden.
Die Gestaltung mit Sitz- und Pflanzblöcken wird sich auf dieser Ebene durchziehen.
Die vorhandene Rampe wird so umgebaut, dass sie die Anforderungen an eine barrierefreie Zuwegung erfüllt. Aufgrund der gewünschten Barrierefreiheit verlängert sich die erforderliche Rampenlänge gegenüber der heute vorhandenen Rampenlänge. Durch die Ausführung der einzelnen Rampenabschnitte mit einem maximalen Gefälle von 6 % sowie der erforderlichen Podeste wird mehr Fläche als im Bestand benötigt.
Dieses wird zum einen unter Einbezug der Böschungsfläche im Randbereich zur Gleisanlage erreicht. Um den Höhenunterschied abzufangen, greift eine erforderliche Winkelstützwand in den Böschungsbereich ein. Zum anderen wird der Beginn der Rampe in den vorhandenen Strassenbereich der Augustastraße verlagert. Nur so lässt sich die erforderliche Längenabwicklung der Rampe in Form einer „Schlangenlinie“ erzielen.
Das hat zur Folge, dass der Straßenbereich der Augustastraße in Höhe der Unterführung stark verschmählert werden muss und ein Durchgangsverkehr künftig in diesem Bereich nur noch für Fuß- und Radverkehr möglich ist. Zur Sicherung dieser Verkehrsregelung werden gut sichtbare, reflektierende Poller (versenk- oder umlegbar) aufgestellt. Ein positiver Aspekt der geplanten Maßnahme ist, dass mit der Aufweitung der Zugangssituation auch die in der Analyse des Masterplans kritisch thematisierten Durchgangsbeziehungen des Verkehrs auf dieser Achse vermieden werden. Die Augustastraße stellt in ihrer jetzigen Ausbildung eine beliebte Achse für unerwünschten Durchgangsverkehr dar. Dieser wird durch die geplante Maßnahme unterbunden.
Wichtig ist die Sicherung der Wendemöglichkeit aus Richtung „Bergischem Ring“. Um dies zur erzielen wird in Höhe der Augustastraße Nr. 66, 67 ein Wendehammer ausgebildet. Eine Durchfahrt der Augustastraße aus Richtung Minervastraße wird durch die Errichtung der Poller auf Höhe des Gebäudes Augustastraße 71 unterbunden. Lediglich für die Anwohner der Häuser Augustastraße 69, 69a besteht weiterhin die Möglichkeit der Anfahrbarkeit ihrer Innenhof- bzw. Garagenzufahrten. Aus Richtung Westen kommend wird die Augustastraße zwischen Pelmkestraße und Höhe der Treppenanlage zur Unterführung zur Einbahnstraße mit Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen. Die bestehende Einbahnstraßenregelung des unteren Teils der Bachstraße wird hier aufgenommen. Der Bereich zwischen dem Wendehammer und dem Übergang von der Augustastraße in die Bachstraße wird gepflastert und als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt.
Die geplante Maßnahme ergänzt die bereits vollzogene Umgestaltung des Bodelschwinghplatzes sowie die Neugestaltung des Tunnels. Vom Bodelschwinghplatz kommend wurde der Tunneleingang aufgeweitet sowie barrierefrei gestaltet. Das Hauptelement der Neugestaltung des Tunnels bestand in der Installation einer neuen Beleuchtungsanlage mit LED-Technik, welche den Angstraum der Unterführung entschärft. Zudem wurden die Decken saniert. Die Wände sollen noch durch einen neuen Anstrich freundlicher gestaltet bzw. eine kreative Wandgestaltung mit einheimischen Künstlern ins Leben gerufen werden. Mit dem im Mai 2018 geschlossenen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der Bahn für die Bahnunterführung Bodelschwinghplatz – Augustastraße hat sich die Stadt die Rechte zur Sanierung und Nutzung der Anlage gesichert. Bevor weitere Maßnahmen an den Wänden durchgeführt werden, sind im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens mögliche Mängel und bauliche Schwachstellen an der Unterführung und den konstruktiven Elementen zu dokumentieren. Damit wird bei einem möglichen späteren Schadensfall nachvollziehbar, welche Schäden und Mängel bereits vorlagen und welche ggf. auf die baulichen Maßnahmen / Graffitis zurückgehen. Die vorhandene Konstruktion ist vor einer Weiternutzung zwingend aufzuarbeiten. Der Auftrag zur Durchführung des Sicherungsverfahrens wurde Ende Januar 2020 erteilt. Nach Erfassung der Situation erfolgt die Planung, Ausschreibung und Ausführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.
Genaue Ortsangabe des Projektes:
Gemarkung: Hagen/1328
Flur: 29
Flurstück: Teil aus 521
Abbildung 1:
Übersichtsplan

Abbildung 2:
Schnitt

Erwerb der Fläche:
Die erforderliche Fläche mit einer Größe von ca. 500 qm ist im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Der erste Entwurf wurde der DB Netz AG in 2016 vorgelegt und abgestimmt.
In 2017 / 2018 wurde die Maßnahme aus personellen Gründen nicht konsequent weiterverfolgt. Anfang 2019 wurden die Aktivitäten wieder aufgenommen und die Grunderwerbsverhandlungen erneut angestoßen. Die Planung wurde zwischenzeitlich hinsichtlich notwendiger Abstände der Rampenanlage zur Bahnanlage sowie die Abstände der Treppenanlage zur Gleisanlage überarbeitet.
Die vorliegende Planung ist nach Aussage der DB Netz AG in der dargestellten Weise realisierbar.
Die Modalitäten zum Grunderwerb werden zurzeit von der Deutschen Bahn AG sowie der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW bmH (BEG NRW) vertraglich festgeschrieben und mit der Stadt Hagen abgestimmt. Eine Zusage zum Erwerb der benötigten Fläche liegt vor.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Förderantrag STEP 2021 im September 2020 mit Förderbescheid 2021
Ausschreibung Herbst 2021
Bauphase Frühjahr 2022 – Frühjahr 2023
Finanzielle Situation:
Für die im Erläuterungsbericht aufgeführte Maßnahme muss mit folgenden Kosten gerechnet werden, die im Programm „Soziale Stadt Wehringhausen“ auch so eingeplant sind:
Eckdaten:
Baukosten brutto: 859.000 € aufgeteilt in:
Treppenanlage: 197.000 €
Rampenanlage: 413.000 €
Umbau Augustastraße: 249.000 €
Grunderwerb: 150.000 €
Planung, Gutachten: 50.000 €
Kabelumlegungen: 100.000 €
Bauleitung (WBH): 50.000 €
Gesamtkosten brutto: 1.209.000 €
Förderfähige Gesamtkosten brutto: 1.159.000 €
Maßnahmenträger: Stadt Hagen
Finanzierung:
Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen vom Land NRW
80% Förderung, 20% Eigenanteil Stadt Hagen + nicht zuwendungsfähige Kosten
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Eine barrierefreie Zugangssituation zum Tunnel Augustastraße wird entgegen der vorhandenen Ausgangslage durch die neue Rampe erzielt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Finanzstelle: | 5000231 | Bezeichnung: | Stadtteil Wehringhausen, Projekt Soziale Stadt |
| Finanzpos. | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Einzahlung(-) | 681100 | 927.200,00 € | € | € | 728.000,00 € | 199.200,00 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 1.209.000,00 € | € | € | 950.000,00 € | 259.000,00 € |
Eigenanteil |
| 281.800,00 € | € | € | 222.000,00 € | 59.800,00 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist in der mittelfristigen Finanzplanung bereits eingeplant |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten basieren im jetzigen Planungsstadium auf einer groben Kostenermittlung der 3 Hauptbereiche Treppenanlage, Rampenanlage und Umbau Augustastraße. Die Grunderwerbs-kosten werden in der Bilanz als Grund und Boden aktiviert, jedoch erfolgt hier keine Abschrei-bung. Die Herstellungsnebenkosten in Höhe von 200.000 € werden zu gleichen Teilen auf die 3 Hauptbereiche aufgeteilt. Die Herstellung der Treppenanlage ist in der Bilanz in Höhe von 263.666 € zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von 3.296 € zu rechnen. Für die Abschreibung der Rampenanlage als separatem Fuß- und Radweg und für den Umbau der Augustastraße wird jeweils eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Bei Herstellungskosten in Höhe von 479.667 € für die Rampenanlage ist hier mit einer jährlichen Abschreibung von 11.992 € zu rechnen, für den Umbau der Augustastraße mit Herstellungs-kosten in Höhe von 315.667 € beträgt die Abschreibung 7.892 € jährlich. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Maßnahme wird im Rahmen des Projektes Soziale Stadt Wehringhausen aus Städtebau-förderungsmitteln des Landes bezuschusst. Es wird mit einem Zuschuss in Höhe von 927.200 € gerechnet. Dieser ist als Sonderposten (Grunderwerb: 120.000 €, Treppe: 197.600 €, Rampe: 370.400 €, Umbau Augustastr.: 239.200 €) zu passivieren. Es erfolgt, analog zur Aktivierung, eine Auflösung der Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauern. Dies führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 17.710 € (197.600 € / 80 Jahre + 370.400 € / 40 Jahre + 239.200 € / 40 Jahre). |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (0,5%) | 1.409,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 18.135,00 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 23.180,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 42.724,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 17.710,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 25.014,00 € |
gez. | gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
