Beschlussvorlage - 0654/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (67

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9/16 (677) - Wohnbebauung Haßley Süd - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn-bebauung geschaffen werden. Der Erschließungsträger beabsichtigt, die Bebauung der Grundstücke und die Herstellung der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen.

 

Daher hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage ein-schließlich deren Entwässerung und Beleuchtung sowie alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

Der Erschließungsträger ist bereit, die Kosten für vorstehend genannte Maßnahmen zu übernehmen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der mängelfreien Gebrauchsabnahme voraussichtlich im Jahre 2024/25 erfolgen. Die Herstellungskosten betragen ca. 655.600

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbau- und Über-nahmevertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit der Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Straße (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die Höhe der Schenkung ergibt sich aus den tatsächlichen Herstellungskosten nach Fertigstellung der Maßnahme. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.08.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.09.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen