Berichtsvorlage - 0624/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Überflutungsschutz für den Fußweg entlang der Ladenzeile Eickertstraße / Ecke Rembergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
27.08.2020
|
Sachverhalt
Begründung
Vorbemerkung:
Bei einem 20-jährigen Starkregenereignis kommt es zu einem hohen Oberflächenwasserabfluss auf die Rembergstraße. Dieser folgt dem ehemaligen Verlauf der Straße über den Bettermann Parkplatz bis auf den Märkischen Ring. Aufgrund dessen sind bereits leistungsfähige Regenabläufe im Bereich der Einfahrt auf den Bettermann Parkplatz gebaut worden, um eine Überflutung zu verhindern.
Oberhalb des Parkplatzes, auf Höhe der Eickertstraße / Ecke Rembergstraße fließt ein Großteil des Oberflächenwassers auf einen Abschnitt des dortigen Fußweges direkt entlang der dortigen Geschäftszeile. Aufgrund der vorhandenen Lichtschächte und der teilweise ebenerdigen Eingänge der einzelnen Ladenlokale würde bei einem Starkregenereignis das anfallende Oberflächenwasser zu einer Überflutung der Läden und Keller führen. Der Wirtschaftsbetrieb Hagen empfiehlt aufgrund des hohen Risikopotentials einen Schutz dieser Geschäfte.
Maßnahme:
In dem Bereich zwischen der Rembergstraße und der Ladenzeile teilt sich der Fußweg in 2 Bereiche mit einem dazwischenliegenden Grünbeet. Der direkt vor den Geschäften verlaufende Fußweg wird im oberen Bereich am Ende der Gebäudefassade durch eine Aufkantung geschlossen. Hierzu werden Palisadensteine eingebracht, welche einen direkten Durchfluss von anfallendem Oberflächenwasser entlang der Geschäfte Richtung Bettermann Parkplatz verhindern. Die Palisadensteine werden mit einer Höhe von mind. 20 cm über Gehwegniveau als Überflutungsschutz gesetzt, wodurch eine Barriere im öffentlichen Gehwegbereich entsteht. Ohne weitere Schutzmaßnahme führt dieses zu einer Gefahrenstelle. Um dem entgegen zu wirken, wird der Bereich durch Stellung von 2 Absperrbügeln für den Fußgängerverkehr gesperrt. Die Maßnahme ist vertretbar, da die Hauptfußwegachse entlang der Rembergstraße und des dort angelegten, parallel verlaufenden Radweges verläuft und diese durch die geplante Maßnahme nicht angetastet wird. Kunden der Geschäfte des betroffenen Fußwegeabschnittes können aus Richtung des Bettermann-Parkplatzes diese weiterhin wie gewohnt erreichen. Um einem ungewollten Überqueren des Grünbeetes vorzugreifen, wird zusätzlich der obere, spitz zulaufende Teil des Beetes gepflastert und so eine Erreichbarkeit der Ladenzeile ohne Umwege auch von der Eickertstraße oder vom oberen Bereich der Rembergstraße kommend, gewährleistet.
Ergänzend zu der beschriebenen Maßnahme werden zur besseren Führung des Oberflächenwassers sowohl der obere, spitz zulaufende Teil des Grünbeetes sowie der Teil auf Höhe des Einfahrtsbereiches zum Parkplatz abgeschrägt. Ebenfalls zur verbesserten Wasserführung wird ein Teil des Geh- und Parkbereiches vor dem zu verschließenden Gehwegabschnitt abschüssig ausgeführt, sodass anfallendes Wasser direkt von der Häuserzeile zur Rembergstraße geleitet wird.
Finanzierung:
Da es sich bei dieser Maßnahme um eine reine Entwässerungsmaßnahme des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) handelt, entstehen für die Stadt Hagen keinerlei Kosten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
|
|
|
|
Anlage Haushaltsdetails
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
- Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 4nnnnn | Bezeichnung: |
|
| 5nnnnn | Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 4nnnnn |
|
|
|
|
|
Aufwand (+) | 5nnnnn |
|
|
|
|
|
Eigenanteil |
|
|
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
|
|
|
Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
|
|
|
- Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzposition: | 6nnnnn | Bezeichnung: |
|
|
| Bezeichnung: |
|
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
|
|
|
|
|
|
Auszahlung (+) 7nnnnn |
|
|
|
|
|
|
Eigenanteil |
|
|
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
|
Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) | 6nnnnn |
|
|
|
Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
|
|
|
- Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
|
Kompensation Erläuterung: |
|
Kompensation HSP (Betrag): |
|
Auftrag: |
|
Kostenstelle: |
|
Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
|
|
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
327,7 kB
|
