Beschlussvorlage - 0629/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Eckpunkte des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) 2021-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.08.2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen nimmt die beschriebenen Eckpunkte für den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt als Übergangsregelung für 2021 die Förderung der Jugendarbeit entsprechend der finanziellen Rahmenbedingungen, die im Doppelhaushalts 2020/2021 veranschlagt sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das vorliegende Eckpunktepapier zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) 2021-2025 umfasst folgende Inhalte:
- Inhaltliche Leitlinien des Hagener KJFP 2021-25
- Mittelverwendung Jugendförderung – bisher erarbeitete mögliche Vorschläge
- Übergangsregelung für 2021
Begründung
Auf Grundlage des SGB VIII ist eine Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Trägern der freien Jugendhilfe bei der Planung von Maßnahmen vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII dienen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers und der freien Träger.
In Hagen werden Maßnahmen der Jugendförderung insbesondere thematisiert in:
der AG 1 - Jugendarbeit und
der AG 2 – Jugendsozialarbeit.
In diesen Arbeitsgemeinschaften wird darauf hingewirkt, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Dies gilt insbesondere für weitreichende Planungen wie den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan. Hierzu befinden sich die Arbeitsgemeinschaften bereits in einem Entwicklungsprozess. Bestehende Maßnahmen wurden ausgewertet, Verwaltung und freie Träger haben sich unter externer Begleitung fachlich ausgetauscht und gemeinsam Ziele für künftige Angebote entwickelt.
Durch aktuelle Entwicklungen sind neue Maßnahmen und Angebote erforderlich, die beschrieben wurden.
Dieser Prozess hat vielfältige Abstimmungen sowohl innerhalb der Verwaltung als auch innerhalb der verschiedenen freien Träger und letztendlich zwischen Verwaltung und freien Trägern erfordert.
Der Zeitplan für diesen Abstimmungsprozess wurde in den o.g. AGs abgestimmt. Ein erster Entwurf des künftigen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Hagen wird Ende August 2020 an die freien Träger verschickt. Im September 2020 werden die AGs über diesen Entwurf beraten und dem Jugendhilfeausschuss ihr fachliches Votum vorlegen.
Zusätzliche Förderbedarfe werden im KJFP 2021-25 ausführlich beschrieben. Eine mögliche Auflistung ist Gegenstand dieser Vorlage. Die Mehrbedarfe ergeben sich aus stetig steigenden Personalkosten für Fachkräfte und aus neuen Einrichtungen und Angeboten in verschiedenen Förderbereichen.
Hier ist besonders der deutlich gestiegene Bedarf im Stadtbezirk Mitte hervorzuheben. Seit der Erstellung des letzten KJFP ist die Anzahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in Hagen leicht gestiegen.
Im Jahr 2019 wohnte ein großer Teil davon (ca. 40%) im Stadtbezirk Mitte, wobei mehr als 65% einen Migrationshintergrund aufwiesen.
Die meisten der jungen Menschen von 6 bis 26 Jahren in diesem Stadtbezirk lebten 2019 rund um die Innenstadt in den Sozialräumen Zentrum / Remberg, Altenhagen und Wehringhausen.
Den höchsten Anteil von 6 bis 26 Jährigen wies dabei mit über 30% der Sozialraum Zentrum / Remberg auf, wobei ca. 75% davon einen Migrationshintergrund hatten.
Die Steigerung der Kinder- und Jugendlichezahlen lag in diesem Sozialraum seit dem Jahr 2014 bei ca. 20%. Die Prognosen zeigen darüber hinaus auf, dass die Anzahl der Kinder mit bzw. ohne Migrationshintergrund bis 2027 im Vergleich aller Sozialräume des Stadtbezirkes Mitte am meisten im Sozialraum Zentrum / Remberg anwachsen wird. Diese Entwicklung muss der neue KJFP berücksichtigen.
Eckpunkte des Kinder- und Jugendförderplans:
1. Inhaltliche Leitlinien des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes (KJFP) 2021-2025
Die AG 1 hat fünf Querschnittsthemen als Leitziele für die Laufzeit des Hagener KJFP 2021 bis 2025 erarbeitet. In mehreren Workshops, teilweise mit externer Moderation und durch eine Analyse der Aktivitäten der Jugendzentren haben die AG 1, das Praxisforum Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und der Jugendring zu den Querschnittsthemen entsprechende Wirkungsziele erarbeitet.
Diese Ziele sollen innerhalb der Laufzeit des künftigen KJFP umgesetzt werden. Maßnahmen und Indikatoren zur Zielerreichung werden von den Einrichtungen selbst entwickelt. Zielvereinbarungsgespräche und Qualitätsberichte werden zur Zwischenevaluationen der Zielerreichung genutzt.
Zur Hälfte der Laufzeit des KJFP, also im Jahr 2023 wird ein gemeinsamer Tag zur Zwischenevaluation durchgeführt und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Die Leitziele sind:
Leitziel 1: Partizipation, politische Bildung und Demokratieerziehung…
…heißt junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen.
Dazu gehört unter anderem:
• Junge Menschen bei ihrer Entwicklung begleiten und fördern,
• zur Stärkung ihrer demokratischen Haltung beitragen und
• ihre Kompetenzen in die Entwicklung unserer Gesellschaft einbinden.
Beispiel für ein Wirkungsziel auf Einrichtungsebene:
Einrichtungen der OKJA informieren Kinder und Jugendliche über Beteiligungsmöglichkeiten in der Einrichtung, im Stadtteil und in Hagen und fördern eine aktive Gestaltung ihrer Lebenswelt durch die jungen Menschen.
Leitziel 2: Integration, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit…
…heißt Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen.
Dazu gehört unter anderem:
• Zuwanderungserfahrung, Behinderungen und sozialen Benachteiligungslagen berücksichtigen,
• Geschlechterreflektierende Orientierung/Gender Mainstreaming beachten und
• Benachteiligungen junger Menschen mindern oder ausgleichen.
Beispiele für Wirkungsziele auf Einrichtungsebene:
Fachkräfte der OKJA entwickeln eine eigene Haltung zum Thema Diversity, reflektieren diese, formulieren diese im Konzept der Einrichtung und zeigen sie den Besucher*innen gegenüber durch ihre Handlungen.
Einrichtungen der OKJA sprechen ein ausdrückliches Willkommen an junge Menschen mit Behinderung/Einschränkungen aus. Sie arbeiten dazu mit Förderschulen, Schulsozialarbeiter*innen und Inklusionshelfer*innen des Bezirks sowie stadtweiten Anlaufstellen (z.B. Frühförderstellen, Kinderschutzbund) zusammen.
Leitziel 3: Kommunale Bildungslandschaft – Zugänge schaffen und Vernetzung fördern…
…heißt Chancen durch Bildung gerechter gestalten.
Dazu gehört unter anderem:
• jungen Menschen vielfältige Bildungserlebnisse ermöglichen
• vorhandene Bildungsangebote für junge Menschen – einschließlich der Schulen – besser aufeinander beziehen und weiterentwickeln und
• hierzu Schnittstellen identifizieren und gezielt nutzen
Beispiel für ein Wirkungsziel auf Einrichtungsebene:
Die Schnittstellen der OKJA zur Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Schule und ASD sind definiert und die Beschreibung liegt allen Akteuren vor.
Leitziel 4: “Kinder und Jugendliche stark machen”…
…heißt Prävention.
Dazu gehören unter anderem:
• Aufklärung über Risiko- und Gefährdungslagen
• Bereitstellen präventiver Angebote zu den Themen:
- Gewalt und sexueller Missbrauch
- Politische und religiöse Radikalisierung
- Risiken der Digitalisierung und des Umgangs mit Medien (Medienkompetenz!)
- Drogen und Alkohol
Beispiel für ein Wirkungsziel auf Einrichtungsebene:
Einrichtungen der OKJA machen Angebote zur die sicheren Nutzung digitaler Medien und den Umgang mit (Cyber-)Mobbing.
Leitziel 5: „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und globales Lernen”
Globalisierung und Nachhaltigkeit sind zwei wesentliche Stichworte, die eine Entwicklung beschreiben, bei der die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prozesse in der Welt nicht isoliert betrachtet werden können. Diese Zusammenhänge zu verdeutlichen und bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die Themenfelder Globalisierung und nachhaltige Entwicklung zu schaffen, ist eine wichtige Aufgabe auch der Kinder- und Jugendarbeit.
Es werden daher Bildungsangebote und Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit gefördert, die sich mit den Themen Globalisierung und nachhaltige Entwicklung auseinandersetzen. Sie sollen Kinder und Jugendliche befähigen, ökologische, soziale und wirtschaftliche Prozesse und Zusammenhänge der Globalisierung zu verstehen, zu hinterfragen und einordnen zu können.
Durch die Bildungsangebote und Maßnahmen können sie auch Wissen und Fähigkeiten erlangen, sich partizipativ an Gesellschaftsprozessen zu beteiligen und zu engagieren.
Beispiel für ein Wirkungsziel auf Einrichtungsebene:
Die Jugendverbände setzen sich bei ihren eigenen Veranstaltungen thematisch mit Konsum, fairen Handel und weiteren Schwerpunkten des Themenbereichs auseinander und sensibilisieren auf diese Weise alle Teilnehmenden.
Zudem wird Nachhaltigkeit bei der Planung und Durchführung der Veranstaltungen berücksichtigt.
2. Mittelverwendung Jugendförderung – bisher erarbeitete mögliche Vorschläge
2.1 Förderung bestehender Angebote bei Fortführung dieser Angebote
Alle bestehenden Angebote der Jugendarbeit bleiben erhalten.
1) Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Die Jugendzentren des CVJM, der Ev. Jugend (Wehringhausen, Quambusch, Volmetal), des FBF (Altenhagen, Vorhalle, Brockhausen), der AWO (Elsey), der ev. Jugendhilfe Iserlohn/Hagen (Loxbaum, Boele und die mobil aufsuchende Jugendarbeit), der ev. Jugend IS (Berchum, Reh), der Ev. FK Halden (Halden) sowie die städtischen Einrichtungen in Emst, Eckesey, Hohenlimburg, Eilpe, Haspe, das Kultopia und das Spielmobil sollen mit den bisher geförderten Stellen erhalten bleiben. Die Personal- und Sachkostenförderung wird nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Die Personalkostenförderung soll sich an den Werten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) orientieren.
Zusammengefasst:
- Förderung bestehenden Personalstellen mit durchschnittlichen Personalkosten (PK) SuE 11b lt. KGSt
- fortlaufende Dynamisierung der PK mit 1,5 % (analog dem bereits bestehenden KJFP)
2) Jugendverbandsarbeit
Die bisherige Förderung der Jugendverbandsarbeit soll bestehen bleiben. Die Personalkostenförderung (Jugendbildungsreferent*innen Jugendring, BDKJ, CVJM, ev. Jugend und SJD die Falken) orientiert sich entsprechend der OKJA-Förderung an KGSt-Werten, was zu einer höheren Förderung führen würde.
Zusammengefasst:
- Personalkostenförderung der Bildungsreferate mit je 50% SuE 11b lt. KGSt
- Sachkostenpauschale Jugendring, Bildungs- und Arbeitsmittel und Aktivitäten-förderung (Freizeiten, Gruppenstunden, etc.) Jugendverbände sollen angehoben werden
- Ein Projekttopf zu Querschnittsthemen des KJFP soll eingerichtet werden
3) weitere Angebote der Jugendarbeit:
- Die Förderung des Kinderschutzbundes und der Fachstelle Wildwasser bleiben bestehen
- Förderung der Stelle MusicOfficeHagen soll analog 50% SuE 11b lt. KGSt gestaltet werden
- fortlaufende Dynamisierung der PK mit 1,5 % (analog dem bereits bestehenden KJFP)
4) Jugendsozialarbeit:
Die Förderung der ViF-Beratungsstelle (ev. Jugendhilfe), die Programme „Startbahn Zukunft“, KAoA („Kein Abschluss ohne Anschluss“) und „Jugend stärken im Quartier“ sowie von Projekt- und Kofinanzierungen bleibt bestehen.
Zusammengefasst:
- Fortschreibung bewilligten Förderung 2021 mit 1,5%iger Steigerung pro Jahr
- Anpassung für den Bereich KAoA entsprechend der Entscheidung des Verwaltungsvorstandes (1 VZÄ)
- Mögliche Ausweitung der Projekt- und Kofinanzierungen laut Empfehlung der AG2:
„Es ist erforderlich, differenzierte Angebote für die „schwachen“ Jugendlichen, die mit den Regelangeboten nicht erreicht werden, zu entwickeln und auszuprobieren. Hierzu sind Projektmittel erforderlich, die einerseits ermöglichen auch im laufenden Jahr auf bestimmte Bedarfe und Entwicklungen schnell zu reagieren. Andererseits können mit diesen Mitteln, weitere Landes- und Bundesförderungen akquiriert werden“. Dieser Vorschlag wird geprüft.
2.2 Zusätzliche Förderbedarfe/ neue Einrichtungen und Angebote
Das Jugendcafé Kabel soll wieder in die kommunale Förderung aufgenommen werden (mit einer Fördersumme in Anlehnung an die letzte Förderung im Rahmen des aktuellen KJFP)
Es soll eine zusätzliche offene Jugendeinrichtung im Innenstadtbereich (Stadtbezirk Mitte, Sozialraum Mitte-Remberg) mit zwei Vollzeitstellen entwickelt werden.
Die Verwaltung wird hierzu verschiedene Fördertöpfe (bspw. Innovatives temporäres JZ in einer Einkaufsgalerie) prüfen.
Im Bereich der Jugendverbandsarbeit sollen die Mittel aufgestockt werden, um einen notwendigen zusätzlichen Bedarf, der durch neue Träger/Angebote entstanden ist, zu decken.
Der Jugendverband BUNDjugend (Schwerpunkt Bildung für nachhaltige Entwicklung) soll eine Personalkostenförderung erhalten.
Die neu gegründeten und bereits aktiven anerkannten freien Träger „East-West-East“ (internationale Jugendarbeit) und „Kunst vor Ort“ (kulturelle Kinder- und Jugendarbeit, Jugendkunstschule) sollen eine Förderung erhalten, die sich an der Personalkostenförderung der Jugendverbände orientiert.
Diese Vorschläge sind fachlich nachvollziehbar, stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Über weitere finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2022 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung der Rat der Stadt Hagen beschließen.
Mit Vorlage des Kinder- und Jugendförderplans wird die Verwaltung hierzu einen abgestimmten Vorschlag unterbreiten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
| sind nicht betroffen |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: keine Änderung zum geplanten Doppelhaushalt 20/21 |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1366040 | Bezeichnung: | Angebote Jugendarbeit/ Jugendbildung |
Auftrag: | 855336604001 | Bezeichnung: | Förderung Jugendverbände
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 | -398.000 | -398.000 |
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Aufwand (+) | 531800 | 1.695.720 | 1.746.591,60 |
|
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Eigenanteil |
| 1.297.720 | 1.348.591,60 |
|
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1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1366040 | Bezeichnung: | Angebote Jugendarbeit/ Jugendbildung |
Auftrag: | 855336604002 | Bezeichnung: | Förderung sonst. Jugendhilfemaßnahmen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| 533900 | Bezeichnung: | Sonstige soziale Leistungen |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 531800 | 245.562,55 | 250.870,55 |
|
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Aufwand (+) | 533900 | 10.000 | 10.000 |
|
|
|
Eigenanteil |
| 255.562,55 | 260.870,55 |
|
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1.3 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1366043 | Bezeichnung: | Offene Kinderarbeit und Jugendarbeit |
Auftrag: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 52* | Bezeichnung: | Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen |
|
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
|
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|
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Aufwand (+) | 52* | 50.000 | 51.000 |
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|
|
Eigenanteil |
| 50.000 | 51.000 |
|
|
|
1.4 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1366042 | Bezeichnung: | Projekte |
Auftrag: | 855336604200 | Bezeichnung: | Startbahn Zukunft |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414300 | Bezeichnung: | Zuweisungen von Zweckverbänden |
| 531500 | Bezeichnung: | Zuschüsse an verb.U. |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414300 | -80.000 | -80.000 |
|
|
|
Aufwand (+) | 531500 | 120.000 | 120.000 |
|
|
|
Eigenanteil |
| 40.000 | 40.000 |
|
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1.5 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1366042 | Bezeichnung: | Projekte |
Auftrag: | 855336604201 | Bezeichnung: | Projekte NÜS |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 531500 | Bezeichnung: | Zuschüsse an verb. U. |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 | -159.840 | -159.840 |
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Aufwand (+) |
| 221.760 | 221.760 |
|
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|
Eigenanteil |
| 61.920 | 61.920 |
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1.6 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1366042 | Bezeichnung: | Projekte |
Auftrag: | 855336604204 | Bezeichnung: | Jugend stärken im Quartier |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414000 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Bund |
| 414001 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Bund Personalkosten |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414000 | -71.444 | -71.444 |
|
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Ertrag (-) | 414001 | -10.000 | -10.000 |
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Aufwand (+) | 531800 | 115.280 | 115.280 |
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Eigenanteil |
| 33.836 | 33.836 |
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x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.
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2. Rechtscharakter | ||
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges | |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: |
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19.08.2020 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen nimmt die beschriebenen Eckpunkte für den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die unter 2.2 genannten Förderbedarfe und angedachten zusätzlichen Einrichtungen im Rahmen der Möglichkeiten die Finanzierung zu gewährleisten.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt als Übergangsregelung für 2021 die Förderung der Jugendarbeit entsprechend der finanziellen Rahmenbedingungen, die im Doppelhaushalts 2020/2021 veranschlagt sind.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
|
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CDU | 2 |
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Die Linke |
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Vertreter der Jugendhilfe | 5 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||