Beschlussvorlage - 1069/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - liegt zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld und umfasst die Flurstücke 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.) alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der Offenlegungsbeschluss sollte spätestens im Juni 2006 erfolgen.

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Sachverhalt

Mit der Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einstieg in die Entwicklung gewerblicher Nutzungen entlang der Volmarsteiner Straße geschaffen werden.

 

 


 
Der Rat der Stadt Hagen hat bereits in seiner Sitzung am 27.01.2005 folgen Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anfang der 90er Jahre durchgeführten Arbeiten zur Erschließung der Volmarsteiner Straße wieder aufzugreifen und das vorliegende Datenmaterial zu aktualisieren. Ziel ist es, die Flächen an der Volmarsteiner Straße schnellstmöglich einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Die Analyse des Planungsraums hat unter Berücksichtigung des vorliegenden Datenmaterials (Planung Gewerbepark Volmarsteiner Straße, Ergebnisbericht ArGe Volmarsteiner Straße v. Juli 1995) hat ergeben, dass sich die wesentlichen Parameter für eine Entwicklung des Gesamtraums nicht verändert haben. Nach wie vor ist eine Entwicklung des Gesamtraums vor dem Hintergrund der Belange der Umwelt, des entstehenden Konflikts zwischen vorhandenem Wohnen (Splittersiedlungen) und einer potentiellen gewerblichen Nutzung sowie des Erschließungsaufwands (Straße und Entwässerung) als schwierig und nicht bzw. nur bedingt rentierlich anzusehen.

Der Stadt Hagen liegt eine dringliche Anfrage eines bereits in Hagen angesiedelten Gewerbebetriebs mit einem Bruttoflächenbedarf von ca. 50.000 m² vor. Ziel des Unternehmens ist, die heute auf mehrere Teilproduktionsstätten verteilte Fertigung auf einen Standort zu konzentrieren und damit den Standort Hagen und die damit verbundenen Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

In dem dargestellten Umfang liegen keine unmittelbar verfügbaren Flächen im Stadtgebiet vor.

Als mögliche zusätzliche Gewerbeflächenausweisung bietet sich derzeit vor dem Hintergrund parallel zu betrachtender konkurrierender Flächenbedarfe (Evolutionspark etc.) und günstiger Eigentumsstrukturen, im Besitz der Stadt, nur der an den Siedlungsraum Vorhalle–West anschließende Bereich entlang der Volmarsteiner Straße in Hagen-Vorhalle an. Auf dieser Fläche, zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld gelegen, wäre ein adäquates Flächenangebot darstellbar.

 

Situation

Die Flächen werden heute landwirtschaftlich genutzt.

 

Planungsrecht

Flächennutzungsplan

Das betroffene Grundstück liegt derzeit im Außenbereich. Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist die beplante Fläche als Gewerbliche Baufläche dargestellt.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Hagen weist direkt im Anschluss westlich an die geplante Gewerbegebietsansiedlung den geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 "Wald und Teiche Gut Schönfeld" aus. Diese Fläche liegt östlich des Gutes Schönfeld. Es handelt sich um einen Laubwald mit einigen Kiefern, in dem 5 Teiche künstlich durch Bachaufstauungen angelegt wurden, sowie um eine Wiesenbrache.

 

 

Mit der Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der gewerblichen Entwicklung geschaffen werden.

 

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Beschlüsse

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15.02.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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21.02.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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22.02.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.02.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen