Beschlussvorlage - 1069/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße -hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.02.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.02.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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22.02.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.03.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - liegt zwischen der Straße
"Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld und umfasst die Flurstücke
88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.)
alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach
Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der Offenlegungsbeschluss sollte
spätestens im Juni 2006 erfolgen.
Sachverhalt
Mit der Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einstieg in die Entwicklung
gewerblicher Nutzungen entlang der Volmarsteiner Straße geschaffen werden.
Der Rat der Stadt Hagen hat
bereits in seiner Sitzung am 27.01.2005 folgen Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anfang der 90er Jahre
durchgeführten Arbeiten zur Erschließung der Volmarsteiner Straße wieder
aufzugreifen und das vorliegende Datenmaterial zu aktualisieren. Ziel ist es,
die Flächen an der Volmarsteiner Straße schnellstmöglich einer gewerblichen
Nutzung zuzuführen.
Die Analyse des Planungsraums hat unter Berücksichtigung
des vorliegenden Datenmaterials (Planung Gewerbepark Volmarsteiner Straße,
Ergebnisbericht ArGe Volmarsteiner Straße v. Juli 1995) hat ergeben, dass sich
die wesentlichen Parameter für eine Entwicklung des Gesamtraums nicht verändert
haben. Nach wie vor ist eine Entwicklung des Gesamtraums vor dem Hintergrund
der Belange der Umwelt, des entstehenden Konflikts zwischen vorhandenem Wohnen
(Splittersiedlungen) und einer potentiellen gewerblichen Nutzung sowie des
Erschließungsaufwands (Straße und Entwässerung) als schwierig und nicht bzw.
nur bedingt rentierlich anzusehen.
Der Stadt Hagen liegt eine dringliche Anfrage eines bereits
in Hagen angesiedelten Gewerbebetriebs mit einem Bruttoflächenbedarf von ca.
50.000 m² vor. Ziel des Unternehmens ist, die heute auf mehrere
Teilproduktionsstätten verteilte Fertigung auf einen Standort zu konzentrieren
und damit den Standort Hagen und die damit verbundenen Arbeitsplätze
langfristig zu sichern.
In dem dargestellten Umfang liegen keine unmittelbar
verfügbaren Flächen im Stadtgebiet vor.
Als mögliche zusätzliche Gewerbeflächenausweisung bietet
sich derzeit vor dem Hintergrund parallel zu betrachtender konkurrierender
Flächenbedarfe (Evolutionspark etc.) und günstiger Eigentumsstrukturen, im
Besitz der Stadt, nur der an den Siedlungsraum Vorhalle–West
anschließende Bereich entlang der Volmarsteiner Straße in Hagen-Vorhalle an.
Auf dieser Fläche, zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut
Schönfeld gelegen, wäre ein adäquates Flächenangebot darstellbar.
Situation
Die Flächen werden heute landwirtschaftlich genutzt.
Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Das betroffene Grundstück liegt derzeit im Außenbereich. Im
gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist die beplante Fläche als Gewerbliche
Baufläche dargestellt.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Hagen weist direkt im
Anschluss westlich an die geplante Gewerbegebietsansiedlung den geschützten
Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 "Wald und Teiche Gut Schönfeld" aus.
Diese Fläche liegt östlich des Gutes Schönfeld. Es handelt sich um einen
Laubwald mit einigen Kiefern, in dem 5 Teiche künstlich durch Bachaufstauungen
angelegt wurden, sowie um eine Wiesenbrache.
Mit der Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der gewerblichen
Entwicklung geschaffen werden.
