Beschlussvorlage - 1026/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 19/79 Südfeld, Entwicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd, 1. und 2. Änderunga) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Zusammenfassung der Änderungsverfahren und Änderung des Geltungsbereichesc) Verzicht auf eine vorgezogene Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB für den Geltungsbereich der 2.Änderungd) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.02.2006
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.02.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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22.02.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.03.2006
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange und im
Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung vorgebrachten Stellungnahmen
zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1. und 2. Änderung und beschließt
weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der Einleitungsbeschlüsse vom
20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im
Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.
c)
Der Rat der
Stadt beschließt den Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs.
1 Satz 2 BauGB.
d)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19/79 (364) Südfeld, Entwicklungsbereich
Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd, 1. und 2. Änderung nebst der Begründung
vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die
Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungsbereich zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152, 1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.
Nächster Verfahrensschritt nach der öffentlichen
Auslegung im März 2006 in diesem Bebauungsplanverfahren wird der
Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.
Sachverhalt
Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes soll einem ansässigen
Dienstleistungsunternehmen langfristig eine Erweiterungsmöglichkeit geboten
werden. Die vorher festgesetzten Nutzungen werden dazu nur neu geordnet.
Begründung:
Der Beschluss des Rates zur Einleitung der ersten Änderung mit
gleichzeitigem Beschluss zur Öffentlichen Auslegung wurde am 20.02.2003
gefasst und am 24.02 2003 veröffentlicht.
Die öffentliche Auslegung hat vom 04.03. bis 04.04.2003 stattgefunden. In
diesem Zeitraum sind 12 Stellungnahmen eingegangen von denen 10 keine Bedenken
geäußert haben. Von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange
bzw. Personen wurden Stellungnahmen vorgebracht:
1.
Ulrich und
Angelika Brinkmann, Lennestraße 66, 58093 Hagen
2.
Grundstücksgemeinschaft
Burbach, Lennestraße 76, 58093 Hagen
Der Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß
den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Einleitung der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr.19/79 ist am
17.07.2003 im Rat der Stadt Hagen beschlossen worden und wurde am 20.09.2003
öffentlich bekannt gemacht.
Für beide Änderungsbereiche haben sich inzwischen neue Sachverhalte
ergeben.
Im Geltungsbereich der 1. Änderung sind die Bemühungen dem angrenzenden
Gewerbebetrieb Erweiterungsmöglichkeiten zu eröffnen nicht mehr erforderlich,
da der Betrieb aufgegeben bzw. verlagert worden ist.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasste die komplette Grünfläche von
der Lennestraße bis zur Sportanlage im Osten und den südlich angrenzenden
Garagenhof sowie die Gebäude Lennestraße 66. Die Planungen zum vereinseigenen
Beachvolleyball-Feld sind inzwischen abgeschlossen und umgesetzt, sodass
dieser Bereich aus dem Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wieder
herausgenommen werden kann.
Die vorgesehene Nutzungsverteilung im Bereich der Lennestraße stellt sich
nach den Änderungen folgendermaßen dar:
Um einem bestehenden
Dienstleistungsunternehmen Erweiterungsabsichten zu ermöglichen, wird
gegenüber dem jetzigen Bürogebäude eine Baufläche festgesetzt. Voraussetzung für die Schaffung dieser
Baufläche ist die Neuordnung der Stellplatzsituation. Der bereits vorhandene Parkplatz des Arcadeons wird nach Norden in den
Bereich der festgesetzten Buswende verlagert. Dazu sind private Verträge und
Grundstücksgeschäfte erforderlich.
Die städtischen Flächen für die öffentlichen Stellplätze der geplanten
Sportanlage bleiben von den Änderungen unberührt.
Für den “neuen” Geltungsbereich der 1. und 2. Änderung kann
nach § 3 Abs. 1 Nr.1 BauGB auf eine Bürgeranhörung verzichtet werden, da sich
die Planungen nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete
auswirken. Nach diesem Beschluss schließt sich in diesem Verfahren die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes an, in der alle Betroffenen
noch eine Gelegenheit haben, ihre Stellungnahme abzugeben
Das Bebauungsplanverfahren muss spätestens nach “alten Recht”
bis zum 20.07.2006 abgeschlossen , d.h. an dem Tag muss die öffentliche
Bekanntmachung erfolgt sein. Wenn dies nicht gelingt, muss das Verfahren nach
den Anforderungen des “neuen” BauGB mit Umweltbericht etc. noch mal
aufgerollt werden.
Ulrich und Angelika Brinkmann, Lennestraße 66,
58093 Hagen mit Schreiben vom 13.03.2003
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bewohner des Hauses Lennestraße 66 regen an, auf ihrem Grundstück die
überbaubare Baufläche nach Osten zu erweitern, damit ein zusätzliches Baufeld
für ein Einfamilienhaus entsteht.
Die angesprochenen Flurstücke ( 565 - alt; neu: 628 u. 629-, 566 –
alt; neu: 630 u. 631-, 243, 617) liegen allerdings nicht im Geltungsbereich der
1.Änderung, und konnten daher in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Durch andere verfahrensinhaltliche Rahmenbedingungen wurde die 2.
Änderung eingeleitet und bezieht sich auch auf die Flurstücke der Familie
Brinkmann, so dass die Anregung jetzt berücksichtigt werden kann.
Im Entwurf zum Bebauungsplan wird die “alte” Baugrenze nach
Norden etwas zurückgenommen und dafür nach Osten etwas erweitert. Eine darüber
hinausgehende Bauflächenerweiterung ist aus Gründen des Lärmschutzes gegenüber
der BAB A 45 nicht möglich.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
Grundstücksgemeinschaft Burbach, Lennestraße 75, 58093 Hagen mit
Schreiben vom 28.03.03
Stellungnahme der Verwaltung:
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Die Grundstücksgemeinschaft Burbach regt an, auf der Fläche gegenüber dem
bestehenden Bürogebäude die Baufläche für eine Erweiterungsmöglichkeit zu
schaffen.
Nach Aufgabe der Buswende und Umstrukturierung der unterschiedlichen
Parkplatzflächen ergibt sich die Möglichkeit dieser Anregung zu folgen.
Gegenüber des Gebäudes Lennestraße Nr. 75 wird in Ergänzung zum Bestand
und den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 18/79 Düsternstraße ein Mischgebiet
festgesetzt. Hier besteht dann die Möglichkeit ein 2-geschossiges Bürogebäude
entlang der Lennestraße zu errichten.
Beachtet werden müssen die passiven Lärmschutzmaßnahmen, die nach dem
erstellten Lärmgutachten erforderlich sind und entsprechend im Bebauungsplan
festgesetzt werden.
Den Inhalten der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
