Beschlussvorlage - 1026/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)                 Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

b)                 Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1. und 2. Änderung und beschließt weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der Einleitungsbe­schlüsse vom 20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

c)                  Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

d)                 Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19/79 (364) Südfeld, Ent­wicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd, 1. und 2. Änderung nebst der Begründung vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in der zur Zeit gülti­gen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als An­lage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungs­bereich zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flur­stücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152, 1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.

 

Nächster Verfahrensschritt nach der öffentlichen Auslegung im März 2006 in diesem Bebauungsplanverfahren wird der Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.

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Sachverhalt

Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes soll einem ansässigen Dienstleistungsunter­nehmen langfristig eine Erweiterungsmöglichkeit geboten werden. Die vorher festge­setzten Nutzungen werden dazu nur neu geordnet.


 
Begründung:

 

Der Beschluss des Rates zur Einleitung der ersten Änderung mit gleichzeitigem Be­schluss zur Öffentlichen Auslegung wurde am 20.02.2003 gefasst und am 24.02 2003 veröffentlicht.

Die öffentliche Auslegung hat vom 04.03. bis 04.04.2003 stattgefunden. In diesem Zeit­raum sind 12 Stellungnahmen eingegangen von denen 10 keine Bedenken geäußert ha­ben. Von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange bzw. Personen wurden Stellungnahmen vorgebracht:

 

1.             Ulrich und Angelika Brinkmann, Lennestraße 66, 58093 Hagen

2.             Grundstücksgemeinschaft Burbach, Lennestraße 76, 58093 Hagen

 

Der Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stel­lungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ge­geneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

 

 

Die Einleitung der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr.19/79 ist am 17.07.2003 im Rat der Stadt Hagen beschlossen worden und wurde am 20.09.2003 öffentlich bekannt ge­macht.

 

Für beide Änderungsbereiche haben sich inzwischen neue Sachverhalte ergeben.

 

Im Geltungsbereich der 1. Änderung sind die Bemühungen dem angrenzenden Gewer­bebetrieb Erweiterungsmöglichkeiten zu eröffnen nicht mehr erforderlich, da der Betrieb aufgegeben bzw. verlagert worden ist.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasste die komplette Grünfläche von der Len­nestraße bis zur Sportanlage im Osten und den südlich angrenzenden Garagenhof so­wie die Gebäude Lennestraße 66. Die Planungen zum vereinseigenen Beachvol­leyball-Feld sind inzwischen abgeschlossen und umgesetzt, sodass dieser Bereich aus dem Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wieder herausgenommen werden kann.

 

 

Die vorgesehene Nutzungsverteilung im Bereich der Lennestraße stellt sich nach den Änderungen folgendermaßen dar:

 

Um einem bestehen­den Dienstleistungsunternehmen Erweiterungsabsichten zu ermög­lichen, wird gegenüber dem jetzigen Bürogebäude eine Baufläche festgesetzt.  Voraus­setzung für die Schaffung dieser Baufläche ist die Neuordnung der Stellplatzsitua­tion. Der bereits vorhandene Parkplatz des Arcadeons wird nach Norden in den Bereich der festgesetzten Buswende verlagert. Dazu sind private Verträge und Grundstücksge­schäfte erforderlich.

Die städtischen Flächen für die öffentlichen Stellplätze der geplanten Sportanlage blei­ben von den Änderungen unberührt.

 

 

Für den “neuen” Geltungsbereich der 1. und 2. Änderung kann nach § 3 Abs. 1 Nr.1 BauGB auf eine Bürgeranhörung verzichtet werden, da sich die Planungen nur unwe­sentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirken. Nach diesem Be­schluss schließt sich in diesem Verfahren die öffentliche Auslegung des Bebauungs­planentwur­fes an, in der alle Betroffenen noch eine Gelegenheit haben, ihre Stellung­nahme ab­zugeben

 

Das Bebauungsplanverfahren muss spätestens nach “alten Recht” bis zum 20.07.2006 abgeschlossen , d.h. an dem Tag muss die öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein. Wenn dies nicht gelingt, muss das Verfahren nach den Anforderungen des “neuen” BauGB mit Umweltbericht etc. noch mal aufgerollt werden.

 


Ulrich und Angelika Brinkmann, Lennestraße 66, 58093 Hagen mit Schreiben vom 13.03.2003

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Bewohner des Hauses Lennestraße 66 regen an, auf ihrem Grundstück die über­baubare Baufläche nach Osten zu erweitern, damit ein zusätzliches Baufeld für ein Ein­familienhaus entsteht.

 

Die angesprochenen Flurstücke ( 565 - alt; neu: 628 u. 629-, 566 – alt; neu: 630 u. 631-, 243, 617) liegen allerdings nicht im Geltungsbereich der 1.Änderung, und konnten daher in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Durch andere verfahrensinhaltliche Rahmenbedingungen wurde die 2. Änderung ein­geleitet und bezieht sich auch auf die Flurstücke der Familie Brinkmann, so dass die Anregung jetzt berücksichtigt werden kann.

 

Im Entwurf zum Bebauungsplan wird die “alte” Baugrenze nach Norden etwas zurück­genommen und dafür nach Osten etwas erweitert. Eine darüber hinausgehende Bauflä­chenerweiterung ist aus Gründen des Lärmschutzes gegenüber der BAB A 45 nicht möglich.

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 


Grundstücksgemeinschaft Burbach, Lennestraße 75, 58093 Hagen mit Schreiben vom 28.03.03

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

 


Die Grundstücksgemeinschaft Burbach regt an, auf der Fläche gegenüber dem beste­henden Bürogebäude die Baufläche für eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen.

 

Nach Aufgabe der Buswende und Umstrukturierung der unterschiedlichen Parkplatzflä­chen ergibt sich die Möglichkeit dieser Anregung zu folgen.

 

Gegenüber des Gebäudes Lennestraße Nr. 75 wird in Ergänzung zum Bestand und den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 18/79 Düsternstraße ein Mischgebiet festgesetzt. Hier besteht dann die Möglichkeit ein 2-geschossiges Bürogebäude entlang der Lenne­straße zu er­richten.

Beachtet werden müssen die passiven Lärmschutzmaßnahmen, die nach dem erstellten Lärmgutachten erforderlich sind und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt wer­den.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.

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Beschlüsse

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08.02.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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21.02.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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22.02.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.02.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen