Beschlussvorlage - 0137/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsumgehung Boele, 2.BAFreistellung der ehemaligen Grabeländer zwischen Turmstraße und Schwerter Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.02.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.02.2006
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Sachverhalt
s. Begründung S. 2
Auf der Trasse der Ortsumgehung Boele sind zwischen
Turmstrasse und Schwerter Strasse, auf dem ehemaligen Grundstück der
Katholischen Kirchengemeinde, die Grabeländer von den Nutzern freigestellt
worden.
Das gesamte Gelände ist durch die dort verbliebenen Gebäudereste und Sträucher unübersichtlich.
Mittlerweile wird dieser Zustand von Mitbürgern ausgenutzt um dort Kühlschränke und Müll illegal zu entsorgen.
In dem jetzigen Zustand ist die Verkehrssicherheit des Grundstücks nicht mehr sichergestellt.
Die Bezirksvertretung Nord hat die Verwaltung aufgefordert, diese Missstände zu beseitigen. Um das Gelände übersichtlich und einsehbar zu machen, und somit illegale Müllablagerungen zu erschweren, soll das Grundstück von Bauresten und Bewuchs freigeräumt und der Müll ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Arbeiten sollen noch im Frühjahr des Jahres durchgeführt werden.
Die Genehmigung zur Rodung von Hecken und Gebüsch in der Zeit vom 01. März bis 30.September wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt.

21.02.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen
empfiehlt, auch im Hinblick auf die Ergebnisse der noch ausstehenden
Klageverfahren, den Müll auf dem Gelände beseitigen zu lassen und lehnt die
Erteilung einer Genehmigung zur Rodung der Gehölze innerhalb der Zeit vom 01.
März bis 30. September ab.
22.02.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss beauftragt
die Verwaltung, auch im Hinblick auf die Ergebnisse der noch ausstehenden
Klageverfahren, den Müll auf dem Gelände beseitigen zu lassen und lehnt die
Erteilung einer Genehmigung zur Rodung der Gehölze innerhalb der Zeit vom 01.
März bis 30. September ab.
Darüber hinaus wird die
Verwaltung gleichzeitig gebeten zu prüfen, das Gelände durch einen Bauzaun zu
sichern.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
Anmerkung:
Herr
Erlmann hat aus Gründen der Befangenheit nicht an der Diskussion und Abstimmung
dieses Tagesordnungspunktes teilgenommen.