Beschlussvorlage - 0137/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage zur Freistellung der ehemaligen Grabeländer auf der Trasse der Ortsumgehung Boele 2.BA zwischen Turmstraße und Schwerter Straße wird zu Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

s. Begründung S. 2


 
Auf der Trasse der Ortsumgehung Boele sind zwischen Turmstrasse und Schwerter Strasse, auf dem ehemaligen Grundstück der Katholischen Kirchengemeinde, die Grabeländer von den Nutzern freigestellt worden.

 

Das gesamte Gelände ist durch die dort verbliebenen Gebäudereste und  Sträucher unübersichtlich.

 

Mittlerweile wird dieser Zustand von Mitbürgern ausgenutzt um dort Kühlschränke und Müll  illegal zu entsorgen.

In dem jetzigen Zustand ist die Verkehrssicherheit des Grundstücks nicht mehr sichergestellt.

 

Die Bezirksvertretung Nord hat die Verwaltung aufgefordert, diese Missstände zu beseitigen. Um das Gelände übersichtlich und einsehbar zu machen, und somit illegale Müllablagerungen zu erschweren, soll das Grundstück von Bauresten und Bewuchs freigeräumt und der Müll ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Die Arbeiten sollen noch im Frühjahr des Jahres durchgeführt werden.

 

Die Genehmigung  zur Rodung von Hecken und Gebüsch in der Zeit vom 01. März bis 30.September wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde beantragt.

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2006 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt, auch im Hinblick auf die Ergebnisse der noch ausstehenden Klageverfahren, den Müll auf dem Gelände beseitigen zu lassen und lehnt die Erteilung einer Genehmigung zur Rodung der Gehölze innerhalb der Zeit vom 01. März bis 30. September ab.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        14

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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22.02.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, auch im Hinblick auf die Ergebnisse der noch ausstehenden Klageverfahren, den Müll auf dem Gelände beseitigen zu lassen und lehnt die Erteilung einer Genehmigung zur Rodung der Gehölze innerhalb der Zeit vom 01. März bis 30. September ab.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gleichzeitig gebeten zu prüfen, das Gelände durch einen Bauzaun zu sichern.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Anmerkung:

Herr Erlmann hat aus Gründen der Befangenheit nicht an der Diskussion und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes teilgenommen.