Beschlussvorlage - 0045/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)        

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)        

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" nebst der Begründung vom 11.01.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 11.01.2006 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Anlass des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" ist die geplante Folgenutzung auf den Liegenschaften der ehemaligen Fa. "Gummi Becker". Geplant ist nun die Ansiedlung von verschiedenen Einzelhandelsgeschäften.

Mit dieser Vorlage soll der politische Auftrag eingeholt werden, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf  öffentlich auszulegen.

 


 
 Vorlauf:

Das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker"  wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 24.02.2005 eingeleitet.

 

In der Ratssitzung am 07.04.2005 wurde die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan beschlossen.

 

Die Bürgeranhörung nach § 3.1 BauGB wurde für das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplanes am 27.10.2005 durchgeführt. Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.

 

 

Zu a)   Beteiligungsverfahren     

Die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 28.11.2005 bis zum 09.01.2006 durchgeführt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben zur Planung Stellung genommen:

 

1.      Stadtentwässerung Hagen SEH

2.      Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen

3.      mark E

4.      Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ruhr – Mark

5.      Staatliches Umweltamt Hagen

 


Zu 1.

 

Stadtentwässerung Hagen SEH, Dieckstraße 42,58089 Hagen, vom 04.01.2006

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die entwässerungstechnischen Belange werden in die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.

 

Der Anregung aus der Stellungnahme wird gefolgt.

 


Zu 2.

 

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen vom 09.01.2006

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 10.12.2003 wurde das Einzelhandelskonzept für Haspe der Bezirksvertretung Haspe zur Beratung vorgelegt.

 

In diesem Konzept wurde der Bereich Martinstraße bis zur Ortsgrenze Gevelsberg als Stadtteilzentrum definiert. Das Grundstück "Gummi Becker" liegt im Mittelpunkt dieses Bereiches. Demzufolge handelt es sich hier um einen integrierten Standort und  Kerngebiet (MK) ist gerechtfertigt.

 

Am 17.07.2003 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/03 (558)  - Enneper Straße - Bereich von der westlichen Stadtgrenze bis zur Martinstraße eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es Veränderungen der Nutzungen oder baulicher Art Projektbezogen zu begleiten. Außer dem Projekt "Gummi Becker", welches durch einen  Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Realisierung zugeführt werden soll, ist in dem Bereich kein weiteres Projekt in einer solch konkreten Phase, dass es durch ein Bebauungsplanverfahren zur Planungsreife gebracht werden könnte.

 

Der Anregung aus der Stellungnahme wird nicht gefolgt.

 

Das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept ist in Vorbereitung.

 

 


Zu 3.

 

mark E, Körnerstraße 40, 58095 Hagen, vom 03.01.2006

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im östlich Parkplatzbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Elektrizität" festgesetzt. Die Leitungsführung wird durch die Festsetzung "Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche" gesichert.

 

Die vorhandenen Leitungen werden entfernt.

 

Den Anregungen aus der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 

 

 


Zu 4.

 

Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ruhr – Mark, Zehlendorfer Straße 19, 58097 Hagen, vom 28.11.2005. Vertreten durch die Anwaltssozietät Kleine, Schunk & Partner, Bahnhofstraße 30, 58095 Hagen

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

a)

Der Vorhabenträger wird mittels Durchführungsvertrag verpflichtet, an den durch den  Abriss der vorhandenen Gebäude entstehenden Lücken zwischen dem Kirchengrundstück und dem Baugebiet diese durch eine 2m hohe Mauer zu schließen.

 

b)

Der bestehende Hochwasserschutz durch die überdachte Gebäudeverbindung zwischen dem Altstandort Gummi Becker an der Enneper Straße und dem Standort an der Nordstraße bleibt unverändert.

 

Den Anregungen aus der Stellungnahme wird gefolgt.





Zu 5.

 

Staatliches Umweltamt Hagen, Feithstraße 150 b, 58097 Hagen vom 13.01.2006

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der von Land berechnete Hochwasserstand für ein 100 jähriges Hochwasser beträgt an dem Punkt rechts neben der Flurstücksnummer 488, Flur 5, Gemarkung Westerbauer (im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gekennzeichnet) 131,26 m über NN.

 

Die Höhe des vorhandenen Geländes beträgt, in dem Bereich in dem die Gebäude entstehen sollen, 131,80 m bis 132, 06 m über NN.

 

Lediglich ein kleiner Teil der Parkflächen muss bei einem HQ 100 mit einer Überflutung rechnen und kann bei einem derartigen Ereignis nicht beparkt werden. Eine Bauvorsorge aus Hochwasserschutzgründen ist nach diesen Werten nicht mehr erforderlich.

 

Ein Beschluss über die Anregungen aus der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

 

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Beschlüsse

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01.02.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.02.2006 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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22.02.2006 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.02.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.03.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen