Berichtsvorlage - 0564/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat der Stadt Hagen bittet den Rat folgendes zu beschließen:

 

• Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommunalwahlen; d. h. in jedem Wahllokal soll auch eine Wahlurne für die Integrationsratswahlen aufgestellt werden.

 

• Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die Kommunal- und die Integrationsratswahlen auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl ihre Stimme abzugeben.

 

• Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl soll ein Hinweis auf die Integrationsratswahlen versandt werden. Umgekehrt soll die Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat auch auf die Kommunalwahl aufmerksam machen.

 

Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen soll auf einem andersfarbigen Papier gedruckt werden als die für die Kommunalwahl.

 

• Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen soll ein Wahlaufruf in einfacher Sprache beigelegt werden.“

 

 

Zum diesem Beschluss des Integrationsrats nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Wahlamt ist für die korrekte Durchführung einer Wahl verantwortlich. Das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und die Kommunalwahlordnung (KWahlO) bilden dafür die gesetzlichen Vorgaben. So sind wahlorganisatorische Fragen und die Kontrolle der Einhaltung des Wahlrechts Kernaufgaben des Wahlamtes.

Die Organisation von Kampagnen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung oder sogenannte Imagekampagnen fallen nicht in die Zuständigkeit des Wahlamtes, da dies eine nicht erlaubte Vermengung von Wahlhandlungen und Wahlwerbung darstellen würde.

Für den Integrationsrat besteht die Möglichkeit im Vorfeld der Wahl eine Werbe- / Imagekampagne in Eigenverantwortung zu organisieren. Ein aktuelles Beispiel hierfür liefert die Informationskampagne des Regionalverbandes Ruhr im Rahmen der erstmalig stattfindenden Wahl zum Ruhrparlament.

 

 

 

Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommunalwahlen; d. h. in jedem Wahllokal soll auch eine Wahlurne für die Integrationsratswahlen aufgestellt werden.

 

Wie 2014, an dem zum ersten Mal die Integrationsratswahl und die Kommunalwahlen gemeinsam an einem Tag stattfanden, stehen bei der kommenden Kommunalwahl am 13.09.2020 alle Wahllokale für die Integrationsratswahl zur Verfügung.

Eine zusätzliche Urne wird trotz Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufgestellt. Laut Durchführungserlass Kommunalwahlen 2020 vom 24.03.2020 sind für die Wahl der Integrationsräte im Wahlraum getrennte Wahlurnen aufzustellen.

 

 

„Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die Kommunal- und die Integrationsratswahlen auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl ihre Stimme abzugeben.“

 

Die Aufforderung zur Wahlteilnahme gehört nicht zu den im Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und in der Kommunalwahlordnung (KWahlO) festgelegten Aufgaben des Wahlvorstandes als Wahlorgan. Eine mögliche Beeinflussung des Wählers ist grundsätzlich zu vermeiden.

Die Geschäftsstelle des Integrationsrates möchte daher Handzettel erstellen, die allen Wahlberechtigten zur Verfügung gestellt werden und die auf die Möglichkeiten der Integrationsratswahl sowie die Kommunalwahl in den gleichen Wahllokalen hinweisen. Diese Handzettel / Flyer sollen bereits zum Vielfalt-tut-gut-Festival vorliegen. Der Integrationsrat ist im Rahmen des Festes mit einem Stand vertreten und informiert die Interessierten. Des Weiteren sollen diese Handzettel / Flyer im Rahmen der Veranstaltungen in / mit Migrantenselbstorganisationen verbreitet werden.

 

 

„Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl soll ein Hinweis auf die Integrationsratswahlen versandt werden. Umgekehrt soll die Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat auch auf die Kommunalwahl aufmerksam machen.“

 

Hier wird auf o. g. Vorgehensweise der Geschäftsstelle des Integrationsrates verwiesen.

 

 

Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen soll auf einem andersfarbigen Papier gedruckt werden als die für die Kommunalwahl.

 

Für eine bessere Unterscheidung von den anderen Wahlen wird der Stimmzettel für die Integrationsratswahl in einer spezifischen Farbe gedruckt. Die Farbe wird vom Wahlamt vorgegeben.

 

 

 

„Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen soll ein Wahlaufruf in einfacher Sprache beigelegt werden.

 

Der oben beschriebene Handzettel wird in einfacher Sprache formuliert. Der Integrationsrat ist für die Herstellung und Verbreitung verantwortlich. Die Möglichkeit der Beilage des Wahlaufrufs zusammen mit den Wahlunterlagen ist aufgrund einer möglichen Wahlwerbung seitens des Wahlamtes nicht möglich.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen