Beschlussvorlage - 0561/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Ausstellungsgestalters für das Stadtmuseum.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Mit Beschluss des Rates vom 26.09.2019 zur Drucksache 0768/2019 wurde die Verwaltung mit der Antragstellung zur Förderung des Stadtmuseums aus dem Förderprogramm "Heimat-Zeugnis" beauftragt.

Mit Bescheid vom 25.03.2020 wurde die beantragte Förderung in Höhe von insgesamt 1.755.000 € bei einer Förderquote von 90% bewilligt.

In der dem Förderbescheid zugrundliegenden Kostenkalkulation ist u. a. vorgesehen, einen Ausstellungsgestalter mit der Umsetzung des Ausstellungskonzeptes zu beauftragen. Insgesamt sind für Planungen in den einzelnen Abschnitten (Licht, Eingang, Ausstellung, Grafik, museumspädagogischer Bereich) Gesamtkosten in Höhe von 126.000 € in der Kalkulation eingeplant.

 

In Zusammenarbeit mit dem LWL-Museumsamt und der Zentralen Vergabestelle beabsichtigt der Fachbereich Kultur, eine Ausschreibung der notwendigen Leistungen vorzunehmen und nach Abschluss des Verfahrens einen Ausstellungsgestalter mit den notwendigen Arbeiten zu beauftragen.

 

Gem. § 2 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung sind die Ausschüsse in ihrem Geschäftsbereich zuständig für die Vergabe von Aufträgen (VOL) bei Maßnahmen im Werte von mehr als 75.000.

 

Aufgrund der bis Anfang des Monats geltenden Sitzungsplanung konnte die Entscheidung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden. Die Entscheidung wird daher dem Rat der Stadt Hagen vorgelegt. In der Sitzung am 08.06.2020 wurde dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss diese Vorgehensweise dargestellt.

 

Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll aufgrund der zeitlichen Planung umgehend nach dem Beschluss des Rates und noch vor der Sommerpause erfolgen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2520

Bezeichnung:

Kunst-Kultur-Geschichte

Finanzstelle:

5000350

Bezeichnung:

Umbau Stadtmuseum

 

 

Finanzpos.

Gesamt

       2020

       2021

Einzahlung(-)

681100

-113.400 €

-80.000

-33.400

Auszahlung (+)

785100

126.000 €

88.888

37.112

Eigenanteil

 

12.600 €

8.889 €

3.711

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Auszahlungen sind auf das Gebäude zu aktivieren. Die Auswirkungen auf die Bilanz ergeben sich aus den o. g. Planungskosten zuzüglich der tatsächlich anfallenden Baukosten. Für die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme wird auf die Vorlage 768/2019 verwiesen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einzahlungen sind auf das Gebäude zu passivieren. Für die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme und die Auflösung der Sonderposten wird auf die Vorlage 768/2019 verwiesen.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

189

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

189

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

189 €

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen