Berichtsvorlage - 0516/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Von einer Geschwindigkeitsreduzierung wird aufgrund fehlender Voraussetzungen abgesehen.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 05.02.2020 wurde die Verwaltung zunächst gebeten zu prüfen, ob im Kreuzungsbereich der Helfer Straße und der Buschstraße ein Fußgängerüberweg/ Zebrastreifen errichtet werden kann.

 

In der Sitzung am 25.03.2020 wurde berichtet, dass dieses aufgrund der Vielzahl von Spuren rechtlich leider nicht möglich ist.

 

Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

(R- FGÜ 2001) dürfen Fußgängerüberwege nur an Stellen angelegt werden, an denen ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert wird.

 

Die Helfer Straße zeigt im angesprochenen Bereich für beide Fahrtrichtungen Linksabbiegespuren, so dass jeweils drei Fahrspuren gequert werden müssten.

 

Daraufhin sollte in der Sitzung am 25.03.2020 eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung diskutiert werden, um eine leichtere Überquerung der Straße zur Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen.

 

Die Angelegenheit wurde im Rahmen einer Verkehrsbesprechung am 14.05.2020 mit der Polizei -Führungsstelle Verkehr-, dem Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Bauen, dem Straßenbaulastträger und der Hagener Straßenbahn diskutiert.

 

Nach den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen muss bei Geschwindigkeitsbeschränkungen eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage bestehen.

 

Die Helfer Straße ist eine Vorfahrtstraße. Das Altenheim (die schützenswerte Einrichtung) liegt nicht mit einem Zugang zur Helfer Straße, die Unfalllage ist unauffällig. Die Fußgänger werden beidseitig über getrennte Gehwege geführt.

 

Die bauliche Situation ist nicht vergleichbar mit dem des sich anschließenden Neubaugebiets Erlhagen mit etlichen Kindern. Dort münden diverse Waldwege direkt in die Straße, ein Reitweg kreuzt. 

 

Es besteht in der Helfer Straße/ Buschstraße keine Gefahrenlage, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würde.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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24.06.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die BV-Nord bittet die Verwaltung , Maßnahmen zur Entschäftung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Helfer Straße / Buschstraße zu erarbeiten und in der der BV-Nord nach einem gemeinsamen Ortstermin vorzustellen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

Die Linke

-

-

1

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

1