Berichtsvorlage - 0526/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Die Verwaltung stellt bei ihren Planungen bezüglich einer Radabstellanlage am Hauptbahnhof Hagen sicher, dass durch eine mögliche Förderung des Baus dieser Anlage durch Bundes- oder Landesmittel kein förderschädlicher Tatbestand hinsichtlich des im Rahmen von INSEK geplanten späteren Baus einer Fahrradstation entsteht.

 

2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Teile der Tiefgarage unter dem Bahnhofsvorplatz für eine zwischenzeitliche Nutzung für Fahrradabstellplätze herangezogen werden können.

 

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Eine Recherche seitens der Verwaltung ergab, dass eine durch den VRR geförderte Anlage der Förderung einer Radstation grundsätzlich nicht im Wege steht. Eine erneute Förderung eines ähnlichen Vorhabens (Radabstellanlage, -station) über die gleiche Förderrichtlinie sei nicht möglich. Ein über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gefördertes Vorhaben unterliegt einer Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

 

Ein Vertreter des Projektträgers Jülich betont zudem, dass eine Radstation als Einzelmaßnahme über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nicht förderfähig ist, sondern nur im Kontext eines größeren Vorhabens gefördert werden kann. Das betrifft nicht zwangsläufig andere Förderprogramme.

 

 

Es ist nicht möglich, in dieser Tiefgarage gesonderte Flächen für das Abstellen von Fahrädern zu schaffen.

Während der Erstellung der Machbarkeitsstudie zur Radstation wurden mit dem Eigentümer (AXA) und dem Betreiber der Tiefgarage (Q-Park) am Berliner Platz Gespräche geführt und beiden Partnern auch die Planungen für den Bau einer Radstation vorgestellt. Im Nachgang dieser Gespräche wurde bei der Gesellschaft Q-Park angefragt, ob es möglich sei, der Stadt zwei oder drei Parkflächen in der Tiefgarage zu vermieten, um dort Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen.

 

Als Antwort wurde mitgeteilt, dass das Geschäftsmodell von Q-Park auf dem Parken von Autos und nicht auf dem Parken von Fahrrädern beruhe. Weiterhin funktioniere es in der Praxis nicht, dass Radfahrer z. B. die Rampe einer Tiefgarage hinunterfahren, wenn dort auch Autos unterwegs seien. Zudem habe Q-Park mit der Errichtung von E-Bike-Stationen in Tiefgaragen schlechte Erfahrungen gemacht, da Radfahrer beispielsweise gegen Schlagbäume in einer Tiefgarageneinfahrt geprallt seien.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.06.2020 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen