Beschlussvorlage - 0515/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
SchulentwicklungsplanungGesamtschule Eilpe - Erhöhung der Zügigkeit auf 5 Züge ab dem Schuljahr 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach Vorberatung im Schulausschuss und in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl hat der Rat der Stadt mit dem Grundsatzbeschluss zur Vorlage 0984/2016 die Verwaltung mit der Erweiterung der Gesamtschule Eilpe auf 5 Züge durch einen Anbau/Solitär am dortigen Standort beauftragt.
Grundlage für die vorgeschlagene Erweiterung war die durch Zuwanderung bedingte Zunahme von Schüler*innen, die sich zu diesem Zeitpunkt bezogen auf die folgenden Jahre jedoch nicht präzise prognostizieren ließ. Erkennbar war jedoch, dass der ursprünglich durch den externen Gutachter Ende 2011 prognostizierte tendenzielle Rückgang der Schülerzahlen sich wegen der Zuwanderung seit 2014 nicht mehr fortgesetzt hat.
In der Zwischenzeit erfolgte die Konkretisierung der Planung, das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die bauliche Umsetzung der Maßnahme, die voraussichtlich bis zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen sein wird. Daher wurde im Vorgriff auf die Zügigkeitserweiterung bereits in Abstimmung mit der Bezirksregierung an der Gesamtschule Eilpe eine 5. Eingangsklasse zum Schuljahr 2020/2021 berücksichtigt.
Nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW ist unter formalrechtlichen Aspekten mit dieser Vorlage nun noch der schulorganisatorische Schulträgerbeschluss zu fassen, wonach die Gesamtschule Eilpe ab dem Schuljahr 2021/2022 von 4 Zügen auf 5 Züge erhöht wird.
Die Erweiterung einer Schule ist gemäß § 80 Schulgesetz mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. Dazu wurden die Städte/Gemeinden Breckerfeld, Dortmund, Ennepetal, Gevelsberg, Herdecke, Iserlohn, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle, Schwerte und Wetter sowie der Ennepe Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis und der Kreis Unna angeschrieben. Im Ergebnis hat keiner der Schulträger Bedenken bezüglich der Zügigkeitserweiterung geäußert. Zudem wurde die Ev. Kirche von Westfalen als Schulträger der Sekundarschule Breckerfeld über die beabsichtigte Zügigkeitserweiterung informiert.
Die Stadt Hagen verfügt mit der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule (7 Züge), der Gesamtschule Haspe (6 Züge) und der Gesamtschule Eilpe (4 Züge) über 3 Gesamtschulen. Die Anmeldeverfahren zur den Gesamtschulen zeigen seit Jahren kontinuierlich an allen Gesamtschulen Anmeldeüberhänge. So konnten im Durchschnitt der letzten Jahre jeweils gut 100 Schüler*innen bei dem Erstwunsch an einer Gesamtschule nicht berücksichtigt werden.
Zudem ist nach dem aktuellen Gutachten zur Schulentwicklungsplanung in den nächsten Jahren von steigenden Schülerzahlen in der Sekundarstufe I auszugehen.
Daher soll die Zügigkeit an der Gesamtschule Eilpe ab dem Schuljahr 2021/2022 von 4 auf 5 Züge erweitert werden. Die zahlenmäßige Auswirkung der Zügigkeitserweiterung ist bereits im Gutachten zur Schulentwicklungsplanung berücksichtigt (Seite 308 und 324 des Gutachtens) und deckt damit zu einem Teil den zukünftigen allgemeinen Bedarf an Schulplätzen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
