Beschlussvorlage - 0446/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0445/2020, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

  1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019
  2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
  3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,
  4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2020

und nimmt

  1. den Jahresabschluss 2019 der GIS mbH sowie
  2. den Jahresabschluss 2019 der HUI GmbH zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2019 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 03.06.2020 formuliert.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss als Gesellschafter folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss zu fassen.

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019:

Der vorgelegte Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 117.699.107,34 € und einem Jahresfehlbetrag von -1.092.850,86 € festgestellt.

  1. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses:

Der in der Bilanz der G.I.V. mbH zum 31.12.2019 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.092.850,86 € wird in voller Höhe in den Verlustvortrag eingestellt.

  1. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates:

Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Herr Dr. Reiner Deussen wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses per 31.12.2020 bestellt

 

Nur zur Kenntnisnahme:

  1. Jahresabschluss 2019 der GIS mbH.
  2. Jahresabschluss 2019 der HUI GmbH

Zu der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH wird durch den Haupt- und Finanzausschuss kein/e Vertreter/in entsandt, da die G.I.V. mbH Mehrheitsgesellschafterin ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates in der Gesellschafterversammlung der Hagener Umwelt und Investitionsgesellschaft mbH.


 

Die Details zu den Jahresabschlüssen können der nicht öffentlichen Vorlage 0445/2020 entnommen werden.

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0445/2020, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019,

 

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,

 

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,

 

4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2020

 

und nimmt

 

5. den Jahresabschluss 2019 der GIS mbH sowie

 

6. den Jahresabschluss 2019 der HUI GmbH vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung in den zuständigen Gremien zur Kenntnis.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen