Beschlussvorlage - 0397/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung von acht Einsatzfahrzeugen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung von acht Einsatzfahrzeugen durchzuführen. Die Fahrzeuge sind für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung vorgesehen. Die Bestellung der Fahrzeuge erfolgt über die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltes 2020 zu Lasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die voraussichtlich fälligen Auszahlungen sind in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
Pos | Fahrzeugtyp | Kenn-zeichen | Erst-zulas-sung | IST-Standort | Verwendung Altfahrzeug | Bemerkung |
1 | Hilfeleistungs-Löschgruppen-fahrzeug HLF 20 | HA – FW 143 | 2010 | FRW Mitte | Reservefahr-zeug (BF/FF) | Ersatzbeschaffung HLF 20 |
2 | Löschgruppen-fahrzeug LF 10 | HA – 334
| 1999 | LG Eilpe-Delstern | Reservefahr-zeug (FF+JFW) | danach Tausch mit HLF 10 Holthausen und Ausmusterung LF 8 HA-244 (JFW) |
3 | Mannschafts-transportfahrzeug | HA – 213 | 2000 | LG Dahl | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatzbeschaffung durch MTF |
4 | Mannschafts-transportfahrzeug | HA – 226 | 2001 | LG Haspe | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatzbeschaffung durch MTF |
5 | Mannschafts-transportfahrzeug | HA – 388 | 1998 | LG Elsey | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatzbeschaffung durch MTF Pritsche |
6 | Drehleiter mit Rettungskorb DLA (K) 23/12 | HA – 296 | 2005 | FRW -Mitte | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatzbeschaffung DLA (K) 23/12 |
7 | Wechselladerfahr-zeug (WLF) | HA – 356 | 1996 | FRW - Ost | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatzbeschaffung WLF |
8 | Wechselladerfahr-zeug (WLF) | HA – 298 | 1998 | LG Alten-hagen | Ausmusterung über Zollauktion | Ersatzbeschaffung WLF |
Begründung
Zu Pos. 1
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) | HA – FW 143 |
Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuges aus dem Bereich Brand-schutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11), Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr– 8.1.5 – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – vorgehalten wird.
Es ist geplant, ein neues HLF 20 mit Straßenfahrgestell zu beschaffen. Das HLF 20 dient sowohl zur Menschenrettung, Brandbekämpfung als auch zur technischen Hilfeleistung. Es wird bei Brandeinsätzen und aufgrund seiner umfangreichen Hilfeleistungsbeladung zur Unterstützung bei Unfällen eingesetzt. Somit können erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, bis ggf. Fahrzeuge mit erweiterter technischer Hilfeleistungsbeladung (Rüstwagen) eintreffen.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 500.000 € inkl. MwSt.
Da in den kommenden Jahren durch die Neuaufstellung des BSBP drei weitere HLF 20 beschafft werden sollen, ist angedacht, durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner, 4 baugleiche Fahrzeuge auszuschreiben (z.B. als Abrufauftrag - Lieferung je eines Fahrzeuges in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025). Aufgrund von positiven Effekten auf die gesamte Projektrealisierung, insbesondere Planungskosten und Fertigungsauslastung beim Auftragnehmer, ist von einer deutlichen Kosteneinsparung durch Weitergabe von wirtschaftlichen Vorteilen für die Stadt Hagen als Auftraggeber zu rechnen.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird aufgrund des Beschaffungswertes als europaweite Ausschreibung im mehreren Losen erfolgen.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 96). Dieses Fahrzeug ist 10 Jahre alt. Nach Ablauf der Zeitspanne werden die Fahrzeuge dem Reservepool zugeführt bzw. an die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S.96).
Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Wirtschaftlichkeit: Das Altfahrzeug HA-FW 143 wird seit Indienststellung im Jahr 2010 bei der Berufsfeuerwehr an FRW – Mitte im ersten Abmarsch eingesetzt. Das Fahrgestell und der Fahrzeugaufbau befinden sich in einem sehr beanspruchten Allgemeinzustand (Verschleiß und Korrosion an Fahrgestell, Aufbau, Halterungen und Lagerungen).
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung um ein Reservefahrzeug vergrößert (Anm.: Derzeit steht nur ein HLF 20 (Baujahr 2009) als Reservefahrzeug zur Verfügung, welches zusätzlich noch als Ausbildungsfahrzeug von der FW-Schule genutzt wird).
Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögens-gegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten.
Kompensation z. Zt. Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.
Zu Pos. 2
Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) | HA – 334 (LF 10) |
Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten wird.
Es ist geplant, als Ersatz für das zu ersetzende LF 10 ein neues TLF 3000 (Allradfahrgestell mit Staffelkabine – geländefähig) für die LG Holthausen zu beschaffen. Im Ringtausch soll dann die LG Eilpe-Delstern das dort z.Zt. stationierte HLF 10 der LG Holthausen nutzen.
Das TLF 3000 ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet.
Die Besatzung besteht aus einer Staffel und soll neben der Menschenrettung und Brandbekämpfung vorrangig zur Bereitstellung einer größeren Wassermenge bzw. dem Nachschub von Löschwasser – insbesondere in wasserarmen Gebieten und außerhalb befestigter Straßen – dienen.
Zur Ausstattung gehören u.a. ein Löschwasserbehälter (rund 3000 Liter), Gerätschaften zur Brandbekämpfung und Wasserförderung (Saugschläuche) und Steckleiterteile. Weiter wird das Fahrzeug mit einer ergänzenden Zusatzbeladung für Vegetationsbrände ausgerüstet.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatz-beschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird aufgrund des Beschaffungswertes als europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 109). Dieses Fahrzeug ist 21 Jahre alt. Im Ringtausch wird das dann ersetzte Fahrzeug HA-334 der Jugendfeuerwehr zugeordnet. Dieses Fahrzeug kann aber im Einsatzfall bzw. als Reservefahrzeug von den ansässigen Löschgruppen weiter genutzt werden.
Eine Weiternutzung des dadurch zu ersetzenden Altfahrzeuges LF 8 der Jugendfeuerwehr (HA-244 / Baujahr 1983) – ist nicht geplant. Das Altfahrzeug wird nach Ersatzbeschaffung und erfolgtem Ringtausch ausgemustert und über Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert, da ein Fahrzeug der Jugendfeuerwehr verkauft wird.
Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Zu Pos. 3 + 4
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) | HA – 213 u. HA - 226 |
Ersatzbeschaffungen zweier Mannschaftstransportfahrzeuge aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, die gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten werden.
Es ist geplant, zwei MTF zu beschaffen. Der Fahrzeugtyp verfügt über insgesamt acht Sitzplätze. Mit dem Fahrzeug wird der Mannschaftstransport z.B. für Schulungen, Fortbildungen und den Einsatzdienst realisiert. Die beiden Fahrzeuge sollen an den Gerätehäusern Dahl und Haspe, Tücking, Wehringhausen stationiert und kann von beiden dort ansässigen Löschgruppen für diverse Aufgaben genutzt werden.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 55.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell
Los 2 Ausbau
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind MTF in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 109).
Die beiden hier zu ersetzenden MTF weisen ein Fahrzeugalter von 19 bzw. 20 Jahren auf.
Wirtschaftlichkeit:
Die beiden alten Fahrzeuge HA-213 u. HA-226 haben einen schlechten Allgemeinzustand, starke Korrosion u.a. am Unterboden und an den Bremsanlagen.
Anzumerken ist zusätzlich eine sehr schlechte Ersatzteilversorgung. Sicherheitsrelevante Bauteile, z.T. sind Sicherheitsgurte, Bremsleitungen, etc. nicht mehr verfügbar.
Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Die Altfahrzeuge werden nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Kompensation z. Zt. Altfahrzeuge werden bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.
Zu Pos. 5
Mannschaftstransportfahrzeug mit Pritsche (MTF) | HA – 388 |
Ersatzbeschaffungen eines Mannschaftstransportfahrzeuges mit Pritsche aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten wird.
Es ist geplant, ein MTF – Doppelkabine mit Pritschenaufbau zu beschaffen. Das MTF mit Doppelkabine verfügt über sechs Sitzplätze. Mit dem Fahrzeug können neben dem Mannschaftstransport auch entsprechende logistische Aufgaben wie Transport von Ölbindemitteln, Tragkraftspritzen zu und von Einsatzstellen oder Abtransport von verunreinigtem Schlauchmaterial etc. durchgeführt werden. Das MTF-Pritsche wird im Gerätehaus Elsey und Reh-Henkhausen stationiert und kann von beiden ansässigen Löschgruppen für diverse logistische Aufgaben genutzt werden.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 70.000 € inkl. MwSt.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell mit Pritsche
Los 2 Ausbau
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind MTF in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen (Brandschutzbedarfsplan S. 109).
Das hier zu ersetzende MTF weist ein Alter von 22 Jahren auf.
Wirtschaftlichkeit:
Das Fahrzeug HA - 388 ist 22 Jahre alt und weist einen altersbedingten, schlechten Allgemeinzustand auf. Anzumerken ist inzwischen eine sehr begrenzte Ersatzteilversorgung in allen Baugruppenbereichen.
Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Altfahrzeug wird nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Kompensation z. Zt. Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.
Zu Pos. 6
Drehleiter mit Rettungskorb (DLA (K)) | HA - 296 |
Ersatzbeschaffung einer Drehleiter mit Rettungskorb aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten wird.
Es ist geplant, ein neues Hubrettungsfahrzeug mit Rettungskorb zu beschaffen. Es soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Menschenrettung, Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehört u.a. ein Leitersatz mit Gelenkteil, ein Rettungskorb ausgelegt für vier Personen und eine Hochspannungswarneinrichtung.
Das Hubrettungsfahrzeug soll aufgrund der innerstädtischen Gegebenheiten auch über ein Vollautomatikgetriebe und Hinterachszusatzlenkung verfügen.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 785.000 € inkl. MwSt.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird aufgrund des Beschaffungswertes nach europaweiter Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell u. Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 96). Dieses Fahrzeug ist 15 Jahre alt.
Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Wirtschaftlichkeit:
Das Alter des zu ersetzenden Fahrzeuges HA-296 beträgt 15 Jahre. Es weist einen alters- und nutzungsbedingten schlechten Allgemeinzustand auf. Für das Fahrgestell besteht eine schwierige Ersatzteilversorgung. Der Leiterpark hat eine relativ hohe Betriebsstundenzahl abgeleistet. Bedingt durch die Hinterachszusatzlenkung (HZL) der Drehleiter erhöhen sich die technisch bedingten Ausfallzeiten. Der Rahmen weist diverse Korrosionsschäden auf.
Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Nach erfolgter Ersatzbeschaffung wird das Fahrzeug ausgemustert und über Zollauktion verkauft.
Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei og. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Kompensation z. Zt. Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.
Zu Pos. 7 + 8
Wechselladerfahrzeuge (WLF) | HA – 356 und HA - 298 |
Ersatzbeschaffung zweier Wechselladerfahrzeuge aus dem Bereich Brand-schutz/Technische Hilfeleistung, die gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 u. 109 vorgehalten werden.
Es ist geplant, zwei neue dreiachsige WLF mit Hakensystem zu beschaffen.
Die WLF dienen dem Transport von austauschbaren Abrollbehältern, die mit verschiedenen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln beladen bzw. ausgestattet sind.
Zur Aufnahme der jeweiligen Abrollbehälter verfügen die WLF über eine fest mit dem Fahrgestell verbundene Wechselladereinrichtung.
Zusätzlich ist geplant, eines der beiden WLF mit einem Doppelpedal-System auszustatten, um das Fahrzeug auch in der Fahrschulausbildung für den Schwerlastverkehr nutzen zu können.
Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung je Fahrzeug bei ca. 200.000 € inkl. MwSt., also insgesamt 400.000 €.
Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Los 2 Beladung
Los 3 Funk
Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Die Fahrzeuge sind 22 und 24 Jahre.
Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Wirtschaftlichkeit:
Die Altfahrzeuge HA-356 und HA-298 haben starke Korrosionsschäden.
Bei beiden Fahrzeugen besteht inzwischen eine schwierige Ersatzteilversorgung, u.a. kann die Software der Steuergeräte nicht mehr aktualisiert werden. Weiterhin weisen beide Fahrzeuge einen schlechten Allgemeinzustand auf und verfügen, abgesehen vom ABS, über keine weiteren technischen Sicherheitssysteme.
Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Nach der Ersatzbeschaffung werden die Fahrzeuge über Zollauktion verkauft.
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Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.
Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.
Kompensation z. Zt. Altfahrzeuge werden bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brand- und Katastrophenschutz |
Finanzstelle: | 5000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Fahrzeugen |
| Finanzpos. | Gesamt | HH-Jahr 2021 | HH-Jahr 2022 |
Einzahlung(-) | 681150 | - 600.000,- € | - 300.000,- € | - 300.000,- € |
Auszahlung (+) | 783100 | 2.265.000,- € | 1.415.000,- € | 850.000,- € |
Eigenanteil |
| 1.665.000,- € | 1.115.000,- € | 550.000,- € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Bezeichnung Fahrzeug | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Nutzungsdauer lt. städtischer AfA- Tabelle | Jährliche Abschreibung |
1 HLF 20 | 500.000,00 € | 19 Jahre | 26.316 € |
1 TLF 3000 | 400.000,00 € | 15 Jahre | 26.667 € |
2 MTF | 110.000,00 € | 15 Jahre | 7.333 € |
1 MTF mit Pritsche | 70.000,00 € | 15 Jahre | 4.667 € |
1 DLK | 785.000,00 € | 15 Jahre | 52.333 € |
2 WLF | 400.000,00 € | 11 Jahre | 36.364 € |
Gesamtbeträge: | 2.265.000,00 € |
| 153.680 € |
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungs- |
kosten in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren. |
Die zu buchende jährliche Abschreibung stellt einen Aufwand dar. |
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
Auf der der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von insgesamt 2.265.000,- € |
(600.000,- € aus den Brandschutzpauschalen 2021 / 2022 und 1.665.000,- € aus der |
Allgemeinen Investitionspauschale) zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung der Sonder- |
posten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einen Ertrag in Höhe von insgesamt |
153.680,- €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 33.975,- € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 153.680,-€ |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 187.655,-€ |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -153.680,-€ |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 33.975,-€ |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
