Beschlussvorlage - 0397/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Ersatzbeschaffung von acht Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz / Technische Hilfeleistung  zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert i. H. v. rd. 2.265.000,- Mio. €.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung von acht Einsatzfahrzeugen durchzuführen. Die Fahrzeuge sind für den Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung vorgesehen. Die Bestellung der Fahrzeuge erfolgt über die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltes 2020 zu Lasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die voraussichtlich fälligen Auszahlungen sind in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.

 

Pos

Fahrzeugtyp

Kenn-zeichen

Erst-zulas-sung

IST-Standort

Verwendung Altfahrzeug

Bemerkung

1

Hilfeleistungs-Löschgruppen-fahrzeug HLF 20

HA – FW 143

2010

FRW Mitte

Reservefahr-zeug (BF/FF)

Ersatzbeschaffung HLF 20

2

Löschgruppen-fahrzeug LF 10

HA – 334

 

1999

LG Eilpe-Delstern

Reservefahr-zeug (FF+JFW)

danach Tausch mit HLF 10 Holthausen und Ausmusterung LF 8 HA-244 (JFW)

3

Mannschafts-transportfahrzeug

HA – 213

2000

LG Dahl

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatzbeschaffung durch MTF

4

Mannschafts-transportfahrzeug

HA – 226

2001

LG Haspe

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatzbeschaffung durch MTF

5

Mannschafts-transportfahrzeug

HA – 388

1998

LG Elsey

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatzbeschaffung durch MTF Pritsche

6

Drehleiter mit Rettungskorb DLA (K) 23/12

HA – 296

2005

FRW -Mitte

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatzbeschaffung DLA (K) 23/12

7

Wechselladerfahr-zeug (WLF)

HA – 356

1996

FRW - Ost

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatzbeschaffung WLF

8

Wechselladerfahr-zeug (WLF)

HA – 298

1998

LG Alten-hagen

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatzbeschaffung WLF

 

 

 

Begründung

 

Zu Pos. 1

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20)

HA – FW 143

 

Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeuges aus dem Bereich Brand-schutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11), Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr– 8.1.5 – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – vorgehalten wird.

 

 

 

 

Es ist geplant, ein neues HLF 20 mit Straßenfahrgestell zu beschaffen. Das HLF 20 dient sowohl zur Menschenrettung, Brandbekämpfung als auch zur technischen Hilfeleistung. Es wird bei Brandeinsätzen und aufgrund seiner umfangreichen Hilfeleistungsbeladung zur Unterstützung bei Unfällen eingesetzt. Somit können erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, bis ggf. Fahrzeuge mit erweiterter technischer Hilfeleistungsbeladung (Rüstwagen) eintreffen.

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 500.000 € inkl. MwSt.

 

Da in den kommenden Jahren durch die Neuaufstellung des BSBP drei weitere HLF 20 beschafft werden sollen, ist angedacht, durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Vertragspartner, 4 baugleiche Fahrzeuge auszuschreiben (z.B. als Abrufauftrag - Lieferung je eines Fahrzeuges in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025). Aufgrund von positiven Effekten auf die gesamte Projektrealisierung, insbesondere Planungskosten und Fertigungsauslastung beim Auftragnehmer, ist von einer deutlichen Kosteneinsparung durch Weitergabe von wirtschaftlichen Vorteilen für die Stadt Hagen als Auftraggeber zu rechnen. 

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird aufgrund des Beschaffungswertes als europaweite Ausschreibung im mehreren Losen erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell und Aufbau

Los 2 Beladung

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 96). Dieses Fahrzeug ist 10 Jahre alt. Nach Ablauf der Zeitspanne werden die Fahrzeuge dem Reservepool zugeführt bzw. an die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S.96).

Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Wirtschaftlichkeit: Das Altfahrzeug HA-FW 143 wird seit Indienststellung im Jahr 2010 bei der Berufsfeuerwehr an FRW – Mitte im ersten Abmarsch eingesetzt. Das Fahrgestell und der Fahrzeugaufbau befinden sich in einem sehr beanspruchten Allgemeinzustand (Verschleiß und Korrosion an Fahrgestell, Aufbau, Halterungen und Lagerungen).

 

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung um ein Reservefahrzeug vergrößert (Anm.: Derzeit steht nur ein HLF 20 (Baujahr 2009) als Reservefahrzeug zur Verfügung, welches zusätzlich noch als Ausbildungsfahrzeug von der FW-Schule genutzt wird).

 

Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögens-gegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten.

 

Kompensation z. Zt. Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

Zu Pos. 2

Tanklöschfahrzeug  (TLF 3000)

HA 334 (LF 10)

 

Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, als Ersatz für das zu ersetzende LF 10 ein neues TLF 3000 (Allradfahrgestell mit Staffelkabine – geländefähig) für die LG Holthausen zu beschaffen. Im Ringtausch soll dann die LG Eilpe-Delstern das dort z.Zt. stationierte HLF 10 der LG Holthausen nutzen.

 

Das TLF 3000 ist mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet.

 

Die Besatzung besteht aus einer Staffel und soll neben der Menschenrettung und Brandbekämpfung vorrangig zur  Bereitstellung einer größeren Wassermenge bzw. dem Nachschub von Löschwasser – insbesondere in wasserarmen Gebieten und außerhalb befestigter Straßen – dienen.

 

Zur Ausstattung gehören u.a. ein Löschwasserbehälter (rund 3000 Liter), Gerätschaften zur Brandbekämpfung und Wasserförderung (Saugschläuche) und Steckleiterteile. Weiter wird das Fahrzeug mit einer ergänzenden Zusatzbeladung für Vegetationsbrände ausgerüstet.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatz-beschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt.

 

 

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird aufgrund des Beschaffungswertes als europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell und Aufbau

Los 2 Beladung

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 109). Dieses Fahrzeug ist 21 Jahre alt. Im Ringtausch wird das dann ersetzte Fahrzeug HA-334 der Jugendfeuerwehr zugeordnet. Dieses Fahrzeug kann aber im Einsatzfall bzw. als Reservefahrzeug von den ansässigen Löschgruppen weiter genutzt werden.

 

Eine Weiternutzung des dadurch zu ersetzenden Altfahrzeuges LF 8 der Jugendfeuerwehr (HA-244 / Baujahr 1983) – ist nicht geplant. Das Altfahrzeug wird nach Ersatzbeschaffung und erfolgtem Ringtausch ausgemustert und über  Zollauktion verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert, da ein Fahrzeug der Jugendfeuerwehr verkauft wird.

 

Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

 

Zu Pos. 3 + 4

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

HA – 213 u. HA - 226

 

Ersatzbeschaffungen zweier Mannschaftstransportfahrzeuge aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, die gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten werden.

 

 

 

 

 

 

Es ist geplant, zwei MTF zu beschaffen. Der Fahrzeugtyp verfügt über insgesamt acht Sitzplätze. Mit dem Fahrzeug wird der Mannschaftstransport z.B. für Schulungen, Fortbildungen und den Einsatzdienst realisiert. Die beiden Fahrzeuge sollen an den Gerätehäusern Dahl und Haspe, Tücking, Wehringhausen stationiert und kann von beiden dort ansässigen Löschgruppen für diverse Aufgaben genutzt werden.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 55.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Ausbau

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind MTF in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 109).

Die beiden hier zu ersetzenden MTF weisen ein Fahrzeugalter von 19 bzw. 20 Jahren auf.

 

Wirtschaftlichkeit:

Die beiden alten Fahrzeuge HA-213 u. HA-226 haben einen schlechten Allgemeinzustand, starke Korrosion u.a. am Unterboden und an den Bremsanlagen.

 

Anzumerken ist zusätzlich eine sehr schlechte Ersatzteilversorgung.  Sicherheitsrelevante Bauteile, z.T. sind  Sicherheitsgurte, Bremsleitungen, etc. nicht mehr verfügbar.

 

Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Die Altfahrzeuge werden nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über Zollauktion verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

 

Kompensation z. Zt. Altfahrzeuge werden bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

 

Zu Pos. 5

Mannschaftstransportfahrzeug mit Pritsche (MTF)

HA – 388

 

Ersatzbeschaffungen eines Mannschaftstransportfahrzeuges mit Pritsche aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, ein MTF – Doppelkabine mit Pritschenaufbau zu beschaffen. Das MTF mit Doppelkabine verfügt über sechs Sitzplätze. Mit dem Fahrzeug können neben dem Mannschaftstransport auch entsprechende logistische Aufgaben wie Transport von Ölbindemitteln, Tragkraftspritzen zu und von Einsatzstellen oder Abtransport von verunreinigtem Schlauchmaterial etc. durchgeführt werden. Das  MTF-Pritsche wird im Gerätehaus Elsey und Reh-Henkhausen stationiert und kann von beiden ansässigen Löschgruppen für diverse logistische Aufgaben genutzt werden.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 70.000 € inkl. MwSt.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell mit Pritsche

Los 2 Ausbau

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind MTF in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen (Brandschutzbedarfsplan S. 109).

Das hier zu ersetzende MTF weist ein Alter von 22 Jahren auf.

 

Wirtschaftlichkeit:

Das Fahrzeug HA - 388 ist 22 Jahre alt und weist einen altersbedingten, schlechten Allgemeinzustand auf. Anzumerken ist inzwischen eine sehr begrenzte Ersatzteilversorgung in allen Baugruppenbereichen.

 

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Das Altfahrzeug wird nach der Ersatzbeschaffung ausgemustert und über Zollauktion verkauft.

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt. Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

 

Zu Pos. 6

Drehleiter mit Rettungskorb (DLA (K))

HA - 296

 

Ersatzbeschaffung einer Drehleiter mit Rettungskorb aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 - 109 vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, ein neues Hubrettungsfahrzeug mit Rettungskorb zu beschaffen. Es soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Menschenrettung, Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehört u.a. ein Leitersatz mit Gelenkteil, ein Rettungskorb ausgelegt für vier Personen und eine Hochspannungswarneinrichtung.

 

Das Hubrettungsfahrzeug soll aufgrund der innerstädtischen Gegebenheiten auch über ein Vollautomatikgetriebe und Hinterachszusatzlenkung verfügen.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 785.000 € inkl. MwSt.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird aufgrund des  Beschaffungswertes nach europaweiter Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell u. Aufbau

Los 2 Beladung

Los 3 Funk

 

 

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgegeben (siehe Brandschutzbedarfsplan S. 96). Dieses Fahrzeug ist 15 Jahre alt.

Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Wirtschaftlichkeit:

Das Alter des zu ersetzenden Fahrzeuges HA-296 beträgt 15 Jahre. Es weist einen alters- und nutzungsbedingten schlechten Allgemeinzustand auf. Für das Fahrgestell besteht eine schwierige Ersatzteilversorgung. Der Leiterpark hat eine relativ hohe Betriebsstundenzahl abgeleistet. Bedingt durch die Hinterachszusatzlenkung (HZL) der Drehleiter erhöhen sich die technisch bedingten Ausfallzeiten. Der Rahmen weist diverse Korrosionsschäden auf.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Fahrzeuges ist nicht geplant. Nach erfolgter Ersatzbeschaffung wird das Fahrzeug ausgemustert und über Zollauktion verkauft.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei og. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt. Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

 

Zu Pos. 7 + 8

Wechselladerfahrzeuge (WLF)

HA – 356 und HA - 298

 

Ersatzbeschaffung zweier Wechselladerfahrzeuge aus dem Bereich Brand-schutz/Technische Hilfeleistung, die gem. Brandschutzbedarfsplan (Stand 01.01.11) Ziffer 8. Ist-/ Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 105 u. 109 vorgehalten werden.

 

Es ist geplant, zwei neue dreiachsige WLF mit Hakensystem zu beschaffen.

 

Die WLF dienen dem Transport von austauschbaren Abrollbehältern, die mit verschiedenen feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln beladen bzw. ausgestattet sind.

 

 

 

Zur Aufnahme der jeweiligen Abrollbehälter verfügen die WLF über eine fest mit dem Fahrgestell verbundene Wechselladereinrichtung.

 

Zusätzlich ist geplant, eines der beiden WLF mit einem Doppelpedal-System auszustatten, um das Fahrzeug auch in der Fahrschulausbildung für den Schwerlastverkehr nutzen zu können.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung je Fahrzeug bei ca. 200.000 € inkl. MwSt., also insgesamt 400.000 €.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell und Aufbau

Los 2 Beladung

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens fünfzehn Jahren vorgegeben. Die Fahrzeuge sind 22 und 24 Jahre.

Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Wirtschaftlichkeit:

 Die Altfahrzeuge HA-356 und HA-298 haben starke Korrosionsschäden.

 

Bei beiden Fahrzeugen besteht inzwischen eine schwierige Ersatzteilversorgung, u.a. kann die Software der Steuergeräte nicht mehr aktualisiert werden. Weiterhin weisen beide Fahrzeuge einen schlechten Allgemeinzustand auf und verfügen, abgesehen vom  ABS, über keine weiteren technischen Sicherheitssysteme.

 

Die Weiternutzung der zu ersetzenden Fahrzeuge ist nicht geplant. Nach der Ersatzbeschaffung werden die Fahrzeuge über Zollauktion verkauft.

.

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan 2011 wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

 

 

 

Die laut NKF – Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt. Altfahrzeuge werden bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5000002

Bezeichnung:

Erwerb von Fahrzeugen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

HH-Jahr 2021

HH-Jahr 2022

Einzahlung(-)

681150

- 600.000,- 

- 300.000,- €

- 300.000,- €

Auszahlung (+)

783100

2.265.000,- €

1.415.000,- €

850.000,- €

Eigenanteil

 

1.665.000,- €

1.115.000,-

550.000,-

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Bezeichnung

Fahrzeug

Anschaffungs- und

Herstellungskosten

Nutzungsdauer lt.

städtischer AfA-

Tabelle

Jährliche

Abschreibung

1 HLF 20

    500.000,00 €

19 Jahre

  26.316

1 TLF 3000

    400.000,00 €

15 Jahre

  26.667

2 MTF

    110.000,00 €

15 Jahre

    7.333

1 MTF mit Pritsche

      70.000,00 €

15 Jahre

    4.667

1 DLK

    785.000,00 €

15 Jahre

  52.333

2 WLF

    400.000,00 €

11 Jahre

  36.364

Gesamtbeträge:

2.265.000,00 €

 

153.680

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungs-

kosten in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren.

Die zu buchende jährliche Abschreibung stellt einen Aufwand dar.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Auf der der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von insgesamt 2.265.000,- €

(600.000,- € aus den Brandschutzpauschalen 2021 / 2022 und 1.665.000,- € aus der 

Allgemeinen Investitionspauschale) zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung der Sonder-

posten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einen Ertrag in Höhe von insgesamt

153.680,- €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

33.975,-

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

153.680,-

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

187.655,-

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-153.680,-

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

33.975,-€

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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25.06.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen