Berichtsvorlage - 0544/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

keine

 

 

Begründung

Am 26.09.2020 wurde durch die Stadt Hagen im Rahmen des Förderprogramms Städtebauförderung und soziale Integration im Quartier 2019 des Landes NRW ein entsprechender Antrag für die Sanierung des Richar-Römer-Lennebades gestellt. Grundlage für den Förderantrag war eine Kostenschätzung des von der HVG beauftragten Architekturbüros Rohling Planung GmbH aus Osnabrück über

5,38 Mio. € netto für die Sanierung der Schwimmhalle (Edelstahlbecken, Wasser- und Lüftungstechnik), die energetische Sanierung der Gebäudehülle (Außenfassade, Dach, Fluchttreppe), die Sanierung und behindertengerechte Gestaltung der Bereiche Umkleiden, Sanitäranlagen und Foyer inkl. Aufzug sowie die Entsorgung der schadstoffbehafteten Bauteile und Rohre.

Der positive Förderbescheid ist bei HVG am 15.05.2020 eingegangen. Demnach gewährt das Land NRW Mittel in Höhe von 4,36 Mio. €. Eigenanteile tragen sowohl HVG (538.000 €) als auch die Stadt Hagen (484.000 €) aus Mittel der Bildungs- und Sportpauschale. Die Maßnahme ist im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde zugelassen, um eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten. Der Zuwendungsempfänger hat nach Eingang des Bescheides 12 Monate Zeit, um mit der Maßnahme zu beginnen.

Maßnahmenbeginn ist nach Koordination des Vergabeverfahrens und Vergleich von Ausschreibungsergebnissen mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen.

Die Gesellschafterweisung des Oberbürgermeisters an die HVG, die im Förderantrag der Stadt Hagen dargestellten und bewilligten Maßnahmen bezüglich Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit des Richard-Römer-Lennebades gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2019 in Abstimmung mit Stadt Hagen umzusetzen, liegt mit Datum 05.05.2020 vor. Die von HVG umzusetzenden Maßnahmen beschränken sich zunächst auf die im Förderantrag bewilligten Maßnahmen. Im Antrag dargestellte Kosten sollten nicht überschritten werden. Die Stadt Hagen trägt die originäre Zuwendungsverantwortlichkeit für diese Maßnahme, insbesondere ist durch die Stadt Hagen als Zuwendungsnehmer sicherzustellen, dass die Umsetzung zuwendungskonform und rechtssicher erfolgt

Mit Rohling Planung GmbH wurde bereits Kontakt aufgenommen. Das Architekturbüro wäre in der Lage und bereit, den Sanierungsauftrag durchzuführen. Architekturbüro Rohling sieht nachstehenden Zeitplan als
realistisch an:

        EU-weite Ausschreibung Planungsbüro: Mai - August 2020

        Entwurf mit Kostenberechnung: September – Dezember 2020

        Ausschreibung Abbrucharbeiten: bis Januar 2021

        Einreichung Bauantrag: Februar 2021

        Vergabe Bauleistung ‚Abbruch‘: März 2021

        Fertigstellung Ausführungsplanung: bis Mai 2021

        Vergabe der wesentlichen Bauleistung: bis Oktober 2021

        Bauzeit: November 2021 – Mai 2023

Derzeit wird die zuwendungskonforme europaweite Ausschreibung des Planungsbüros durch einen professionellen externen Projektsteuerer vorbereitet. Aufwendungen sind weder für die Sanierung von Gastronomie, Saunabereich und Wohngebäude noch für etwaige Attraktivierungsmaßnahmen im Gesamtbudget enthalten. Bestimmte Maßnahmen wie z. B. die Sanierung der Fassade von Wohngebäude und Café sind jedoch möglicherweise zwingend erforderlich

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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xx

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Beschlüsse

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19.06.2020 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen