Berichtsvorlage - 0542/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Orientiert an den Verordnungen und der Erlasslage des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Vorgaben des Krisenstabs der Stadt Hagen wurden für den Sport in Hagen die coronabedingten Einschränkungen nach und nach gelockert. Unter freiem Himmel ist in Gruppen bis zu zehn Personen wieder Kontaktsport erlaubt; in den städtischen Sporthallen nur kontaktfreier Sport nach Abstimmung eines Hygienekonzepts mit dem Servicezentrum Sport.

 

 

 

Begründung

Orientiert an den Verordnungen und der Erlasslage des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Vorgaben des Krisenstabs der Stadt Hagen wurden auch für den Sport in Hagen die coronabedingten Einschränkungen nach und nach gelockert. Im ersten Schritt konnten dem Bereich des Profisports ab Mitte April unter Auflagen die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs gestattet werden. In einem zweiten Schritt wurde ab Mitte Mai zunächst der Sport in Kleingruppen ohne Kontakt unter freiem Himmel wieder gestattet. In diesem Zuge wurden unter strengen Hygiene- und Abstandsregelungen auch die städtischen Freiluftsportanlagen wieder geöffnet. Seit dem 30. Mai ist dort wieder ein Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen von bis zu zehn Personen möglich. Auch Kontaktsport unter freiem Himmel ist wieder in der genannten Gruppengröße erlaubt.

Seit Anfang Juni stehen zudem die städtischen Sporthallen wieder für den Trainings- und Übungsbetrieb mit kontaktfreiem Sport zur Verfügung. Erlaubt sind pro Halle Gruppen von maximal zehn Personen. Daneben sind von den Vereinen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen. Die Vereine müssen vor der Nutzung der Sportstätten mit dem Servicezentrum Sport (SZS) für die jeweiligen Trainings- und Übungszeiten ein entsprechendes Konzept abstimmen. Dazu hat das SZS den Vereine allgemeine Vorgaben an die Hand gegeben, die entsprechend übernommen werden können, so dass das Konzept einfach zu erstellen ist.

Da das Gros des Reinigungspersonals, das normalerweise die Sportstätten reinigt, aktuell für Sonderreinigungen in Schulen und Kindergärten eingesetzt wird, mussten externe Reinigungskräfte hinzugezogen werden, bevor einzelne Hallen wieder freigegeben werden konnten.

In Absprache mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft werden während der Sommerferien insgesamt elf Sporthallen komplett oder zeitweise öffnen. Vereine müssen entsprechende Trainingszeiten beim Servicezentrum Sport beantragen.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.06.2020 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen