Beschlussvorlage - 0525/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Ausschreibung einer Sportentwicklungsplanung zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 im Rahmen der Änderungsliste für den Haushalt 2020/2021 Mittel in Höhe von 60.000 € für die Erstellung eines Sportentwicklungsplans beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung – mindestens an die Sporthochschule Köln und an die Bergische Universität Wuppertal – durchzuführen.

 

 

 

Begründung

 

Die kommunale Sportpolitik bzw. die kommunale Sportentwicklungsplanung steht in Deutschland aktuell vor einer vielschichtigen Problematik:

  • Der gesellschaftliche Differenzierungs- und Individualisierungsprozess führt zu einem nachhaltig veränderten, komplexeren und unübersichtlicheren Sportpanorama.
  • Das Gros der (über 100.000) kommunalen Kernsportstätten ist überaltert, da es vor mehr als 25 Jahren gebaut wurde. Der Sanierungsbedarf der Sportan­lagen ist in den alten und neuen Bundesländern hoch, belastbare aktuelle Ab­schätzungen des DOSB haben den Finanzbedarf auf rund 40 Mrd. beziffert.
  • Die Statistischen Landesämter und die kommunalen Statistikämter prognos­tizieren ziemlich verlässlich die Abnahme der jüngeren und mittleren Alters­jahrgänge in den kommenden 20 Jahren um rund ein Fünftel. Damit „fehlt“ künftig vielen Sportstätten ein gewichtiger Teil der heutigen Hauptnutzer.

 

Sowohl die Verbände des deutschen Sports als auch die politisch ­administrativen Instanzen können angesichts der vorhandenen Entscheidungs­komplexität nur auf einer soliden Datenbasis ihre Planungen und ihr Verwal­tungshandeln zukunftsfähig organisieren. Damit die vielfältigen Fragen der Er­haltung und des zeitgemäßen Ausbaus der kommunalen Sportstätteninfrastruk­tur und der Sportangebote fachpolitisch kompetent entschieden werden können, beauftragt eine wachsende Zahl der Kommunen im Bereich der Sport- und Sportstättenentwicklung ausgewiesene Fachleute aus sportwissenschaftlichen Instituten.

 

Gleichzeitig sollte das Thema Sportentwicklung entsprechend der neuen individuellen, aber auch gesellschaftspolitischen Bedeutung des Sports von der Ebene der Fachplanung auf die Ebene einer integrierten Gesamtplanung gehoben werden. Die Sportentwicklungsplanung ist somit als ein Baustein im gesamtstädtischen Entwicklungskonzept „Hagen plant 2035“ zu betrachten. Diese Sichtweise ist nicht neu, sie gilt es allerdings im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung weiter auszuformulieren und umzusetzen. Dabei wird es einerseits um normierte Sportanlagen, andererseits um neue Sportangebote im offenen Stadtraum gehen. Beides hat seine Berechtigung und nur durch ein kluges Zusammenführen beider Facetten kann die Stadt sich zukünftig als erfolgreicher Wohn- und Lebensstandort für seine Bürgerinnen und Bürger positionieren.

Neben harten Standortfaktoren spielen bei der Frage der Wohnstandortwahl und der Wohnzufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner auch die weichen Faktoren, nämlich Kultur, Baukultur oder die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und die Nähe zum Freiraum eine entscheidende Rolle. Die Besonderheiten Hagens, die sich u.a. in

 

der Topographie und dezentralen Siedlungsstruktur äußern, und die Besinnung auf die Qualitäten der einzelnen Stadtteile führen dabei zu einer starken Verbundenheit mit dem Quartier und jeweiligen Stadtteil. Diese hohe Identität spiegelt sich u.a. auch im Gemeinschafts- und Vereinswesen – nicht zuletzt auch bezogen auf den Sport - wieder. Sport ist also mehr als ein individuelles Bedürfnis: Sport ist auch ein wichtiger Standortfaktor für eine attraktive Stadt!

 

Die Stadt Hagen beabsichtigt daher die Durchführung einer Sportentwicklungsplanung mit engen Bezügen zur Freiraum-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Hagens und alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung.

 

Von einem externen Dienstleister, der dazu beauftragt werden soll, werden nachstehende Leistungen erwartet, die auf entsprechenden, mit mindestens drei Referenzen belegten Erfahrungen des externen Dienstleisters in anderen Kommunen beruhen. Diese Referenzen sollen auf maximal 10 DIN A4-Seiten je Projekt und mit einem Referenzschreiben der entsprechenden Kommune dargestellt werden.

 

Der Sportentwicklungsplan soll im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport und Verwaltung erarbeitet werden. Der Sportentwicklungsplan bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und alle Bevölkerungsgruppen, er soll die Grundlage für eine zukunftsorientierte Sportpolitik in Hagen liefern. Er soll somit ein zielgerichtetes, problem- und lösungsorientiertes Vorgehen beschreiben, um örtliche Rahmenbedingungen für Sportangebote und Sport-/Bewegungsräume zu schaffen und in einem Grundkonzept festzulegen. Der Sportentwicklungsplan soll sowohl eine Bestandsaufnahme liefern, als auch Handlungsempfehlungen/Visionen aufzeigen, wohin sich der Sport in unserer Stadt in den nächsten 15-20 Jahren weiter entwickeln soll.

 

Sinnvollerweise sollte der Prozess mit einer Umfrage zum Sportverhalten der Hagener Bevölkerung starten. Bereits parallel zu diesem Umfrageprozess sollen zu den zentralen Themenfeldern „Sport- und Bewegungsräume“, „Vereinsentwicklung“  sowie „Bäderkonzept“, erste Kommunikationsprozesse mit den Beteiligten angestoßen und erste Maßnahmen definiert werden.

 

Die Sportentwicklungsplanung für die Stadt Hagen soll im Einzelnen folgende Leistungen beinhalten:

 

 

 

 

 

 

Leistungsbeschreibung

 

  1. Wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse

-       Bestandsaufnahme und -analyse des vorhandenen vereins- und vereinsungebundenen (außer kommerzielle Anbieter) Sportverhaltens der Bevölkerung, der Sportorganisationsformen, des Sportangebotes, der Sportbedarfe, aller Sport- und Bewegungsräume sowie eine darauf basierende Stärken- und Schwächenanalyse zur Bedarfsbestimmung.

 

-       Um eine ausreichende Beteiligung der Sporttreibenden, Vereine/Verbände und der Stadtgesellschaft sicherzustellen, sollen diese, bei klarer Definition ihrer Rolle und der Bedeutung ihrer Beiträge, im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses eingebunden werden durch:

 

-  Repräsentative Befragung der Bevölkerung zum Sportverhalten und zu Sport- und Bewegungsräumen.

 Es soll das derzeitige Sportverhalten der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet auf Stadtbezirksebene aufgenommen werden.

 Es wird vom Auftraggeber eine repräsentative Stichprobe von 3.000 bis 5.000 Bürgerinnen und Bürgern ermittelt.

 

- Befragung der KITA‘s / Schulen zum Sportverhalten und zu Sport- und Bewegungsräumen.

 Es soll die Nutzung und der Zustand der schulischen Sportstätten und Sportaußenanlagen festgestellt werden.

 

- Befragung der Sportvereine und Sportverbände zu Sportstätten, Sportangebote, Problemen des Vereins/Verbands.

 

Die Befragung soll schriftlich mit frankiertem Rückumschlag erfolgen. Die Beantwortung des Fragebogens soll auch online auf einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Internetseite möglich sein.

Die Entwicklung der Fragebögen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Fragebogen sollte aus mindestens 4 und höchstens 8 Seiten bestehen. Der Auftraggeber übernimmt den Druck und den Versand der Fragebögen. Die Aufbereitung und Auswertungen der Rückläufe ist Aufgabe des Planungsbüros.

 

-       Feststellung der Bedarfe aller Bevölkerungsgruppen, Vereine, Schulen.

-       Feststellung des Sportstätten- und Raumbedarfs.

-       Feststellung der Auslastung aller kommunaler Sportanlagen.

-       Übersicht über die Sportstätten und -räume und Bäder (quartiersbezogene Feinanalyse).

-       Erstellen einer SWOT-Analyse: Feststellen von Stärken und Schwächen hinsichtlich Sport- und Freirauminfrastruktur, Sport- und Bewegungsangebote, Sportstätten; Bewertung von Entwicklungen auf die zukünftige Stadt- und Sportentwicklung.

 

Bei einem zu geringen Rücklauf, noch offenen Fragen oder zusätzlich erforderlichen Betrachtungen, ist optional eine sozialräumliche weitere Abfrage schriftlich und/oder in Form von Interviews durch das Planungsbüro im Rahmen eines ergänzenden Auftrages durchzuführen. Aus dem Ergebnis der Auswertung sollen Handlungsschwerpunkte definiert werden.

 

Von der Stadt Hagen werden alle Informationen (soweit sie notwendig und vorhanden sind) zur Verfügung gestellt.

 

Die ausgewerteten Daten sind dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung zu überlassen.

 

 

  1. Beschreibung der Themenfelder

Sport- und Bewegungsräume

Unter diesem Thema sollen Perspektiven und Entscheidungshilfen für die Sportstättenentwicklung aufgezeigt werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bevölkerungsbefragung müssen in den Prozess mit einfließen.

Dabei ist ein enger Bezug zur Freiraum-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Hagens und aller Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung notwendig.

 

Dabei soll u. a. erarbeitet werden:

 

-       Die Entwicklung der Sportangebote angesichts sich verändernder demographischer Entwicklungen (Altersstruktur, Migration).

-       Der Sanierungs- und Neubaubedarf von Sportstätten.

-       Die Entwicklung der Sporträume unter Einbeziehung öffentlicher urbaner Flächen und Räume (inkl. der Schulhöfe/Kindergärten) für Sportaktivitäten.

-       Die künftigen Anforderungen an den Breiten-, Freizeit-, Spitzen-, Behinderten- und Gesundheitssport für die Kommune.

 

Vereinsentwicklung

Die Zukunft des Vereinssports ist ein weiteres zentrales Thema, das in diesem Prozess zu diskutieren ist. Es soll aufgezeigt werden, welche Bedarfsplanungen die Sportvereine hinsichtlich ihrer zukünftigen Sportangebote, Weiterentwicklung ihrer Sportanlagen und anderer Räume anbieten und welche Finanzierungsmöglichkeiten sie dazu haben. Es sollen Konzepte und praktische Empfehlungen erarbeitet werden, die dazu dienen, das ehrenamtliche Engagement in den Sportvereinen wirkungsvoll zu stärken und ggf. zu erhöhen. Zudem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, in welcher Art und Weise die Stadt Hagen hier unterstützend tätig sein kann (z. B. Sportförderung).

 

 

 

Bäderkonzept

Überprüfung des bereits bestehenden Bäderkonzepts der Stadt Hagen.

In der ersten Bearbeitungsphase sollen Themenfelder bereits schon während der Bestands- und Bedarfsanalyse betrachtet und angestoßen werden. 

Es werden in Hagen 2 Hallenbäder, 3 Freibäder, 1 Freizeitbad und 4 Lehrschwimmbecken in unterschiedlichen Betriebsformen / Gesellschaften betrieben (städt. und vereinsgebundene Bäder, Hagenbad).

 

Es ist dabei zu untersuchen, wie sich der Bedarf im Freizeit-, Schul- und Leistungsschwimmen aktuell darstellt bzw. in Zukunft sein wird.

 

Mit Hilfe der Befragung nach Bäderqualität und -nutzung soll geklärt werden, wie sich das Bade- und Schwimmverhalten

 

-       aus Sicht der Bevölkerung/Freizeitschwimmen

-       aus Sicht des vereinsgebunden Sports/ Breiten- und Leistungsschwimmen

-       aus Sicht der Schulen/Schulschwimmen

 

in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird.

 

Die Bäderentwicklungsplanung soll mit Blick auf die verschiedenen Nutzergruppen einerseits die derzeitige Situation der Bäder in Hagen darstellen (Belegung, Nutzung, Qualität, Lage, Entwicklungspotentiale, Zustand). Andererseits sollen die Bedarfe der Nutzergruppen bezogen auf die notwendigen Wasserflächen und Nutzungszeiten ermittelt werden, um damit Empfehlungen hinsichtlich der Weiterverwendung, der Weiterentwicklung und Neuplanung von Bädern zu geben.

 

Folgende Schritte soll der Prozess einer Bäderentwicklungsplanung durchlaufen:

 

-       Belegung der Bäder inkl. Lehrschwimmbecken durch den Schulsport, Vereinssport, öffentlicher Badbetrieb

-       Prüfung Bedarf Schulsport

-       Prüfung Bedarf Vereinssport (Vereinsstatistik, Belegung, FINA/DSV-Richtlinien)

-       Feststellung von Bedarfen, Problemen, Entwicklungspotentialen

 

 

  1. Moderation und Dokumentation der ersten Phase des Sportentwicklungsplan-Prozesses

Der Auftragnehmer soll für den gesamten Zeitraum die Moderation in den Prozessen (Lenkungskreis, Steuerungsgruppe, Arbeitsgruppe) und eventuellen Bürgerversammlungen sowie die Dokumentation übernehmen. Mit Abgabe des Angebotes wird ein Vorschlag zur Prozessstruktur erwartet, der unter anderem die Arbeit und die Schrittfolge der Bearbeitung der unterschiedlichen Themenfelder darstellt.

 

Dabei ist die Organisations- und Beteiligungsstruktur der Stadt Hagen zu berücksichtigen.

 

Der Steuerungsgruppe gehören unter anderem die Fachbereiche Schule, Jugend, Gesundheit, Stadtplanung, Stadterneuerung und städt. Immobilienwirtschaft an. Die Federführung obliegt dem Servicezentrum Sport. Die Lenkungsgruppe ist das zentrale Organ zwischen den Arbeitsgruppen und dem Lenkungskreis. Themenbezogen sollen ggf. externe Experten (z. B. Vertreter des Stadtsportbunds, Fachverbände) eingeladen werden.

 

Im Lenkungskreis werden die von der Steuerungsgruppe erarbeiteten Vorschläge besprochen und beschlossen. Im Beirat werden die beschlossenen Maßnahmen einem größeren Kreis vorgestellt. Dieser wird sich wie folgt zusammensetzen: Lenkungskreis, Steuerungsgruppe, Kooperationspartner, Zivilgesellschaft und weitere Beteiligte.

 

Die ständige telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des Auftragnehmers für das Servicezentrum Sport der Stadt Hagen ist sicherzustellen. Über den Fortgang der Arbeiten und über die Ergebnisse der einzelnen Phasen ist dem Auftraggeber regelmäßig zu berichten. Bei folgenden Veranstaltungen/Terminen ist eine Anwesenheit des Auftragsnehmers erforderlich:

 

-       Moderation der Steuerungsgruppe 2x/Auftragszeitraum

-       Berichterstattung im Beirat 1x/Auftragszeitraum

-       Moderation/Berichterstattung im Lenkungskreis 2x/Auftragszeitraum

-       Berichterstattung im Ausschuss Sport- und Freizeitausschuss 1x/Auftragszeitraum

-       Moderation in den Arbeitsgruppen nach Bedarf

 

Alle Abstimmungs- und Präsentationstermine finden in Hagen statt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

 

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter und nachgewiesener Leistung. Es sind Abschlagszahlungen möglich. Die Rechnungs- und Lieferadresse lautet:

Stadt Hagen

Der Oberbürgermeister

Servicezentrum Sport

Freiheitstr. 3

58119 Hagen

Ansprechpartner: Karsten-Thilo Raab

 

 

 

 

Vertragsbedingungen

Das Planungsbüro, das den Auftrag erhält, räumt der Stadt Hagen mit der Auftragsvergabe das umfassende, ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die vereinbarten Leistungen für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zu verwenden. Es versichert, dass es zur uneingeschränkten Rechteübertragung berechtigt ist. Es wird über die ihm von der Stadt Hagen zur Verfügung gestellten Unterlagen Geheimhaltung bewahren und die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die Unterlagen sind der Stadt Hagen auf Verlangen herauszugeben. Ebenso hat das Planungsbüro Geheimhaltung über die Sportentwicklungsplanung zu bewahren. Ausgenommen ist die Benennung und Beschreibung der Sportentwicklungsplanung im Rahmen seines beruflichen Wirkens, bei zukünftigen Ausschreibungen anderer Auftraggeber sowie im Rahmen des wissenschaftlichen Diskurses und Austauschs sowie der wissenschaftlichen Forschung.

 

Für diese Sportentwicklungsplanung steht ein Gesamtbudget von maximal 60.000 Euro (inkl. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) zur Verfügung. Vorgesehen ist eine Beauftragung noch im Jahr 2020.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Produkt:

1.42.10.40

Bezeichnung:

Betrieb eigener Sportstätten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542600

60.000

Eigenanteil

542600

60.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.06.2020 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen