Berichtsvorlage - 0524/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die erwarteten Erträge aus der Energie- und Bewirtschaftungsumlage für den allgemeinen Sport im Jahr 2019 belaufen sich auf 128.000 Euro und liegt damit unter der veranschlagten Nettoeinnahme von 140.000 Euro. Allerdings könnte sich der Betrag angesichts der abermals zu erwartenden fehlerhaften Rechnungsstellung bedingt durch die bestehenden Softwareprobleme noch verringern. Im Schwimmbereich wird die anvisierte Zielmarke von 40.000 Euro um fast ein Drittel unterschritten und liegt bei rund 26.600 Euro. 

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat die Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportflächen/Erwachsene, Maßnahme-Nr. 16_SZS.001, in Höhe von 140.000 €  und die Einführung Beteiligung der Schwimmvereine, Maßnahme-Nr. 16_SZS.002 in Höhe von 40.000 Euro beschlossen. Die Maßnahmen wurden zum 01.01.2018 realisiert.

 

Das SZS hat für das Jahr 2019 Rechnungen in Höhe von 161.441,13 Euro brutto für die Energie- und Bewirtschaftungsumlagen an 107 Sportvereine versendet. In Rechnung gestellt wurden dabei Bruttobeträge in Höhe von 88.462,25 Euro für das 1. Halbjahr und 72.978,88 Euro für das 2. Halbjahr, was einem Gesamtnettobetrag von 135.664,82 Euro entspricht. Gründe für die geringeren Einnahmen sind neben fehlerhafter Rechnungen, die den Problemen mit der Buchungs- und Belegungssoftware ProSport geschuldet sind, die zahlreichen von den Vereinen zurückgegebene Trainingszeiten für den Erwachsenensport. Daher reduzierte sich für 2019 der Bruttobetrag auf der Einnahmenseite auf 152.226,00 Euro und der Nettobetrag auf 127.921,01 Euro.

 

Den 25 Hagener Schwimmvereinen wurde für das erste Halbjahr 2019 insgesamt 15.055,20 Euro in Rechnung gestellt. Für das zweite Halbjahr 2019 liegt der Betrag bei 11.591,45 Euro, so dass sich die Gesamteinnahmen aus dem Bereich Schwimmsport auf 26.646,65 Euro addieren. Damit wird die erwartete Gesamteinnahme in Höhe von 40.000 Euro deutlich unterschritten. Im ersten Halbjahr 2019 wurden 17.712 Erwachsenen-Eintritte in Höhe von 0,85 Euro abgerechnet; im zweiten Halbjahr waren es 13.637 Eintritte.

 

Eine Kompensation der Mindereinnahmen ergibt sich aus dem durch die rückläufigen Bädereintritte resultierendem Minderaufwand für das Vereinsschwimmen an Hagenbad. Für 2019 sind 292.300 Euro Aufwendungen an Hagenbad eingeplant, tatsächlich aufgewendet wurden jedoch nur rund 207.000 Euro.

 

In Zusammenhang mit der Rechnungserstellung weist das SZS darauf hin, dass die Probleme mit der verwendeten Belegungs- und Buchungssoftware ProSport weiter dazu führen, dass ein Großteil der Rechnungen fehlerhaft ist. Mit erheblichem Mehraufwand müssen die Rechnung wie bereits für das Jahr 2018 händisch geändert und korrigiert werden.

 

Die Einführung der Software Skubis ist mittlerweile erfolgt. Angesichts einer fehlenden Schnittstelle zu ProSport können die erforderlichen Datensätze nur händisch eingepflegt werden. Hieran wird intensiv gearbeitet. Auch der finale Termin mit der Fa. Orbit GmbH konnte allerdings im Hinblick auf die momentane Situation noch nicht erfolgen.

 

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass das SZS auch noch mindestens für das 1. Halbjahr 2020 mit einer Vielzahl von fehlerhaften Rechnungen und damit verbunden mit großem Mehraufwand rechnen muss.

  

Erläuterung der Berechnung der Steuer- und Nettobeträge:

 

Bruttoerträge

Steuerbetrag (19% Ust.)

Nettoerträge

1. Halbjahr 2019

88.462,25

14.124,22

74.338,03

2. Halbjahr 2019

72.978,88

11.652,09

61.326,79

Gesamt

161.441,13

25.776,31

135.664,82

 

 

 

 

Ertrag 2019

152.226,00 €

24.304,99 €

127.921,01 €

gerundet

152.000,00 €

24.000,00 €

128.000,00 €

 

Erläuterung der Berechnung für das Vereinsschwimmen:

Preis / Eintritt = 0,85 €

 

Erträge

Eintritte

1. Halbjahr 2019

15.055,20

17.712

2. Halbjahr 2019

11.591,45

13.637

Gesamt

26.646,65

31.349

 

 

 

gerundet

26.600,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Kurzbegründung:

x

Die Finanzierung ist im Text erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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19.06.2020 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen