Berichtsvorlage - 0236/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

keine

 

 

Begründung

In Ergänzung zu dem in der Sport- und Freizeitausschuss-Sitzung vom 5. Dezember 2019 unter der Vorlagen-Nummer 1191/2019 vorgestellten Sachstandsbericht zum Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" hat der Stadtsportbund Hagen e.V., der gemäß Richtlinien auf Stadtebene mit der Abwicklung des Projekts betraut ist, einen aktuellen Sachstandsbericht vorgelegt. Bis zum vom SSB gesetzten Stichtag (20. November 2019) waren insgesamt 61 Förderanträge von 31 Vereinen mit einer Antrags-Gesamtsumme von EUR 6.688.995 eingereicht worden. Damit ergibt sich eine Überzeichnung um 68 Prozent der für Hagen vorgesehenen Höchstförderung von EUR 2.554.330.

Der Vorstand des SSB hat in vorbereitenden Sitzungen einer Arbeitsgruppe und zuletzt auf seiner Vorstandssitzung am 21. November 2019 alle eingereichten Projektskizzen inhaltlich vorgestellt, diskutiert und unter Würdigung der Förderziele sowie der Vereinsstruktur und Mitgliederzahl mit einem Votum versehen. Hieraus entstanden ist eine Priorisierung der vorliegenden Projektanträge. Unter Ausnutzung der Förderhöchstsumme wurde für 32 Projekte eine Förderempfehlung ausgesprochen.

In der angehängten Übersicht ist die Zahl der durch den SSB beschlossenen Förderanträge zu ersehen. Für die genannten 32 Anträge hat der SSB die entsprechende Förderempfehlung an die nordrhein-westfälische Staatskanzlei übermittelt. Bis auf einen Verein - fehlende Unterlagen - sind alle Anträge bei der Staatskanzlei in Düsseldorf bearbeitet und befürwortet worden. Zwischenzeitlich haben alle antragstellenden Vereine - bis auf den einen Verein - die Förderzusage erhalten. Im nächsten Schritt sind die banktechnischen Förderformalien bei der NRW. BANK in Münster zu erfüllen und mit deren Freigabe können die Projekte dann vor Ort starten.

Die Förderempfehlungen und die Kriterien nach denen diese entwickelt wurden lagen allein in der Hand des Stadtsportbundes Hagen. Die Stadt Hagen hatte beim Erstellen des Benehmens lediglich zu prüfen, ob die Anträge städtischen Interessen zu wider laufen. Informationen über die vom SSB nicht berücksichtigten Anträge liegen der Stadt Hagen nicht vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2020 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen