Mitteilung - 0511/2020
Grunddaten
- Betreff:
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LKW- Durchgangsverkehr in Wohngebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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10.06.2020
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Sachverhalt
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität bat die Verwaltung in der Sitzung am 29.01.2020 trotz der vorliegenden Stellungnahme der Bezirksregierung vom 18.12.2019 angesichts vieler Beispiele aus anderen Städten zu prüfen, wie Tempo 30 km/h auf der Rembergstraße an brisanten Stellen eingeführt werden kann.
In der Stellungnahme der Bezirksregierung sind die möglichen Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgeführt: nach den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen muss bei Beschränkungen und Verboten für den fließenden Verkehr eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage bestehen.
Tempo- 30 kommt auf Straßen des überörtlichen Verkehrs und auf weiteren Vorfahrtsstraßen nach § 45 Abs. 9 StVO dann in Betracht, wenn im Nahbereich soziale Einrichtungen vorhanden sind und die Einrichtung über einen unmittelbaren Zugang zur Hauptverkehrsstraße verfügt. Zu beachten ist, dass der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich auf den unmittelbaren Bereich der tatsächlich benutzten Eingänge und auf insgesamt 300m Länge zu begrenzen ist (wobei beide Fahrtrichtungen nicht gleich behandelt werden müssen) und dass die Anordnungen auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen zu beschränken sind.
Die im Nahbereich vorhandenen Kindergärten und eine Schule wurden aufgrund Ihres Straßenzugangs überprüft. Wie die Bezirksregierung am 18.12.2019 mitteilt, liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung lediglich an einem Kindergarten im angesprochenen Bereich vor. Dort wurde die Geschwindigkeit bereits reduziert.
Im Sitzungsverlauf am 29.01.2020 erfolgte ein Hinweis, dass in Bochum Hauptverkehrsstraßen auf 30 km/h gedrosselt wären, nicht, weil dort Emmissionsbelastungen vorlägen, sondern weil man den Durchfahrtwiderstand erhöhen wolle. Die Durchfahrzeit in den Navigationsgeräten werde dadurch höher und automatisch ändere sich die LKW- Führung großräumiger oder führe sogar zu einem Verbleib auf der Autobahn. Dieses funktioniere laut Kollegen aus der Stadt Bochum sehr gut.
Aufgrund dieses Hinweises wurde die Verkehrsbehörde Bochum kontaktiert. Dort wurde die Herner Straße (Verbindung zwischen der A 43 und A 40) mit 30 km/h versehen. Allerdings erfolgte dieses ausschließlich zur Luftreinhaltung. Dort ist eine Messstelle vorhanden.
Dass der LKW- Verkehr dadurch andere Routen nutzt, ist ein positiver Nebeneffekt.
gez.
Thomas Huyeng
(Beigeordneter)
