Beschlussvorlage - 0514/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschusszahlung der Hagener Versorgungs- und Verkehr-GmbH (HVG) an den Hohenlimburger Schwimmverein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.06.2020
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Beschlussvorschlag
Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Oberbürgermeister folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Hagener Versorgung- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG weist die HVG als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH an den Hohenlimburger Schwimmverein e. V. abweichend vom zwischen den Parteien bestehenden Vertrag einen pauschal um 50 % gekürzten Zuschuss in Höhe von 25.000,- € für das Jahr 2020 zahlt.
Die HVG wird zu allen Handlungen und Erklärungen beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung notwendig und/oder sachgerecht sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die HAGENBAD GmbH und der Hohenlimburger Schwimmverein e. V. (HSV) kooperieren seit 2008 im Rahmen eines Vertrages, um in Hohenlimburg die Möglichkeit eines ganzjährigen Schwimmangebotes für Hohenlimburg mit einem Sommerbetrieb im Freibad Henkhausen aufrecht erhalten zu können, während das Richard Römer Lennebad geschlossen hat. Der HSV erhält hierfür als Gegenleistung von der HAGENBAD GmbH einen pauschalen Betriebskostenzuschuss von jährlich 50.000 €.
Der HSV hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie öffentlich angekündigt im Sommer 2020 keinen Freibadbetrieb durchzuführen. Aufgrund der vertraglichen Bestimmungen hat die HAGENBAD GmbH keine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses mehr. Die HAGENBAD GmbH würde von daher keine Zuschusszahlung an den HSV vornehmen.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im nächsten Jahr nach Angaben des HSV wieder ein Freibadbetrieb stattfinden soll und das Freibad Henkhausen zur Verfügung stehen soll, während das Richard Römer Lennebad geschlossen hat, beabsichtigt die Stadt Hagen die HVG anzuweisen, dass die HAGENBAD GmbH in 2020 eine um 50% reduzierte Zahlung i. H. v. 25.000 € an den HSV vornimmt.
Der HSV könnte mit dieser Zahlung auch im Hinblick auf den künftigen Betrieb die anfallenden Kosten, wie z. B. Instandhaltung, ausgleichen, um im nächsten Jahr wieder einen Schwimmbetrieb im Freibad Henkhausen durchzuführen.
Der HSV hat der HAGENBAD GmbH gegenüber über die Verwendung des Zuschusses für 2020 einen geeigneten Nachweis über die sachgerechte Verwendung zu erbringen.
Die Umsetzung soll über die im Beschlussvorschlag dargestellte Gesellschafterweisung der Stadt Hagen an die HVG erfolgen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Chrisoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
