Beschlussvorlage - 0473/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit der Anlage zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Kapitel, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis und beschließt die unten aufgeführten Änderungen von Maßnahmen.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2. Kapitel) Maßnahmen in einer Höhe von 19.002.936 € (95 % von 20.023.488 €) beschlossen. Siehe hierzu die Ratsvorlage 1057/2019 von Dezember 2019.

 

Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten.

 

Auf Grund der Corona-Krise ist im Moment jedoch nicht absehbar, ob die Maßnahmen wie vorgesehen im Zeitrahmen durchgeführt werden können. Die Verwaltung wird wieder berichten, wenn sich weitere Erkenntnisse ergeben haben.

 

In Artikel 2 b des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes ist geregelt, dass das KInvFG ein Jahr länger - also bis Ende 2021 - gültig ist. Das Änderungsgesetz trat am 28.04.2020 in Kraft.

 

1. Veränderungen zum Stand Dezember 2019 (Vorlage DS 1054/2019)

 

Die beiliegende Anlage beinhaltet den aktuellen Hochrechnungsstand bzw. bei Fertigstellung die abgerechneten Beträge.

 

Nach der Berichterstattung im Dezember 2019 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

Bezirksvertretung Mitte

 

Grundschule Erwin Hegemann - Fassadensanierung Süd-West-Seite

 

Die bauphysikalische Untersuchung der Fassade ergab, dass die ursprünglich angedachte Fugensanierung und wasserabweisende Beschichtung nicht ausreichend ist, um die bestehenden Feuchtigkeitsschäden zu beseitigen. Neben umfangreichen Fugenschäden, sind geschätzt ca. 3.000 Ziegelmauersteine sowie die Alukaschierung, die direkt an das Mauerwerk grenzt, zu ersetzen. Ferner sind Putzschäden zu beseitigen sowie Fensterbankabdeckungen und Fensterabdichtungen (innen und außen) zu erneuern. Die Kostensumme erhöht sich wegen dieses umfangreichen Schadensbildes von 95.000 € auf 430.000 €.

 

 

 

 

Sekundarschule Altenhagen - Anstrich und Bodenbelagsarbeiten

 

Die Anstrich- und Bodenbelagsarbeiten wurden seitens der Bezirksregierung zunächst zurückverwiesen. Eine Zusammenführung mit der Maßnahme Schadstoffsanierung Pausenhalle, um so die Genehmigung zu erreichen, wird zurzeit geprüft.

 

Sekundarschule Altenhagen - Schadstoffsanierung Decke Pausenhalle

 

Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich aufgrund von Preissteigerung im Trockenbau und bei Elektroarbeiten von 216.000 € auf 260.000 €.

 

Sekundarschule Altenhagen - Sanierung Außenmauern

 

Die Maßnahme war ursprünglich in dem Förderprogramm Gute Schule 2020 (lfd. Nr. 93) enthalten. Über dieses Förderprogramm ist jedoch keine Förderfähigkeit gegeben, so dass die Verwaltung eine Förderfähigkeit über das KInvFG 2. Kapitel prüft. Die Kosten für die Maßnahme müssen noch ermittelt werden.

 

Grundschule Boloh - Fassadensanierung

 

Die Maßnahme wird als Ersatzmaßnahme für die Erneuerung Rathausfassade ins KInvFG 1. Kapitel verlagert (Siehe Vorlage 0472/2020).

 

Grundschule Emst - Erweiterung Toilettenanlage

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 14.05.2020 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie diese Maßnahme durch eine Verschiebung innerhalb von Förderprogrammen realisiert werden kann, ohne dass eine andere Maßnahme wegfällt. Da diese Maßnahme nach einer vorsichtigen Nachkalkulation teurer wird als die ursprünglichen 30.000 €, ist grundsätzlich eine Förderfähigkeit
über KInvFG 2. Kapitel gegeben (Mindestinvestitionssumme: 40.000 €). Ausreichende Mittel stehen für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung.

 

Bezirksvertretung Haspe

 

Gymnasium Chr. Rohlfs - Dachsanierung Bauteil B

 

Die Dachsanierung umfasst neben der Dämmung der obersten Geschossdecke nach eingehender Begutachtung auch die Dämmung der umlaufenden Stahlbetonteilüberstände, um Kältebrücken zu vermeiden. Damit wird zusätzlich eine neue umlaufende Metalldacheindeckung erforderlich. Aufgrund dieser Erfordernisse erhöhen sich die Kosten von 115.000 € auf 360.000 € und eine Fertigstellung wird erst in 2021 erfolgen.

 

 

 

 

Gesamtschule Haspe - Erneuerung Schließanlage

 

Die Maßnahme wurde aufgrund der nicht ausreichenden Bautätigkeits- und Handwerkerleistungsanteils von der Bezirksregierung als nicht förderfähig zurückverwiesen.

 

Turnhalle Gesamtschule Haspe - Erneuerung des Schwingbodens

 

Die Erneuerung des Turnhallenbodens (Schwingboden) verschiebt sich auf die Sommerferien 2020.

 

Grundschule Hestert - Neubau eines Pavillons

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 beschlossen, dass nach Abriss des alten Pavillons der Neubau eines zweigeschossigen Pavillons erfolgen soll. Nach Anmeldung dieser Maßnahme bei der Bezirksregierung teilte diese nach Prüfung mit, dass ein zweigeschossiger (Ersatz-)Neubau nicht förderfähig ist, da hier eine nicht zulässige deutliche Ausweitung der Fläche erfolgen wird. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.05.2020 beschlossen, dass die Verwaltung die Förderfähigkeit eines eingeschossigen Pavillons prüfen soll. Da kurzfristig keine neuen Kosten für den eingeschossigen Bau ermittelt werden können, bleibt der bisherige Betrag in Höhe von 2.057.000 € zunächst die Planungsgrundlage.

 

Bezirksvertretung Nord

 

Gesamtschule Fritz Steinhoff - Parkdecksanierung

 

Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse (teilweise deutlich über den Kostenberechnungen) von Beton-, Asphalt- und Pflasterarbeiten erhöhen sich die Gesamtkosten der Parkdecksanierung von 650.000 € auf 745.000 €.

 

Bezirksvertretung Hohenlimburg

 

Kaufmannschule II - Erneuerung der Fenster- und Fassade

 

Die Erneuerung der Fenster – und Fassade im Bauteil A erhöht sich aufgrund des Schadensbildes (u. a. Schadstoffe) von 660.000 € auf 932.000 €.

 

2. Neuaufnahmen zum KInvFG 2. Kapitel Stand Dezember

 

Aus der Verlagerung von Gute Schule 2020 ins KInvFG 2. Kapitel werden die folgenden Maßnahmen neu eingestellt.

 

 

 

 

 

Bezirksvertretung Mitte

 

Objekt-ART

Schule / Gebäude

Straße

Maßnahme

Betrag in €

BK

Cuno I + II

Viktoriastr. 2

Dachsanierung Trakt 4 + 5

196.000

GS

Turnhalle Boloh

Weizenkamp 3

Dachsanierung

350.000

Gym.

Albrecht-Dürer

Heinitzstr. 73

Fenstersanierung einschl. Außenjalousien und Anstrich der Fassade

310.000

Gym.

Theodor-Heuss

Humpertstr. 19

Dachsanierung

700.000

 

 

Bezirksvertretung Haspe

 

Objekt-ART

Schule / Gebäude

Straße

Maßnahme

Betrag in €

Ges

Haspe

Kirmesplatz 2

Sanierung 3 NRW-Räume

180.000

 

 

Bezirksvertretung Nord

 

Objekt-ART

Schule / Gebäude

Straße

Maßnahme

Betrag in €

HS

Geschwister Scholl

Kapellenstr. 38

WC-Sanierung

130.000

 

 

Bezirksvertretung Hohenlimburg

 

Objekt-ART

Schule / Gebäude

Straße

Maßnahme

Betrag in €

RS

Hohenlimburg

Im Kley 32

Sanierung Duschräume

75.000

GS

Turnhalle Heideschule

Heideschulweg 12

Sanierung Duschräume

75.000

GS

Berchum-Garenfeld

A.d.Blumenkampe 3

Sanitärsanierung

50.000

GS

Berchum-Garenfeld

A.d.Blumenkampe 3

Erneuerung Fenster/Fassade

50.000

Gym.

Hohenlimburg

Wiesenstr. 27

Sanierung 3 NRW-Räume

200.000

Gym.

Hohenlimburg (Turnh.)

Wiesenstr. 27

Sanierung Duschanlagen

51.000

 

 

 

3. Reserveliste zum KInvFG 2. Kapitel

 

Aufgrund von Kostenerhöhungen bei beschlossenen Maßnahmen und den noch nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die folgenden Maßnahmen zunächst als Reserveliste geführt:

 

Bezirksvertretung Mitte

 

Objekt-ART

Schule / Gebäude

Straße

Maßnahme

Betrag in €

HS

Altenhagen (Gebäude Vorhalle)

Voßacker 23

Fassaden- und Dachsanierung (Westtrakt)

1.400.000

Sek.

Altenhagen

Friedensstr. 26

Fenster-/Fassadensanierung

1.490.000

Sek.

Lieselotte Funcke

Eickertstr.

Umbau NW Raum

125.000

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

Diverse

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

Ertrag (-)

414102

4.272.412

5.559.120

1.476.900

630.000

Ertrag (-)

414120

474.712

617.680

164.100

70.000

Aufwand (+)

521502

4.747.124

6.176.800

1.641.000

700.000 €

Eigenanteil

 

0

0

0

0

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

  1. Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Finanzstelle:

5.000419

Bezeichnung:

GS Hestert - Abriss und Neubau Pavillon

Teilplan:

6110

Bezeichnung:

Allg. Finanzwirtschaft

Finanzstelle:

5.000292

Bezeichnung:

KInvFG NRW/Einzahlungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2020

2021

2022

 

Einzahlung(-)

681100

1.851.300 €

0

231.300

1.620.000

Auszahlung (+)

785100

2.057.000 €

0

257.000

1.800.000

Eigenanteil

 

205.700 €

0

25.700

180.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Auszahlungen für den Abriss und den Neubau des Pavillons werden im Anlagevermögen

bilanziert und führen bei einer 30-jährigen Nutzungsdauer zu einem jährlichen Abschreibungs-

aufwand in Höhe von 68.600 €.

 

Passiva:

 

Die Einzahlungen zum Abriss und Neubau des Pavillons aus dem KInvFG werden in einem

Sonderposten bilanziert, der in Höhe von 61.700 € jährlich aufgelöst wird.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

68.600

e) personelle Folgekosten je Jahr

0

Zwischensumme

68.600

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

61.700

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

6.900 €

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Henning Keune

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit der Anlage zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Kapitel, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis und beschließt die unten aufgeführten Änderungen von Maßnahmen.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0