Beschlussvorlage - 0472/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 1. Kapitel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht gemäß Anlage, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis und beschließt die unten aufgeführten Änderungen von Maßnahmen.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.
Ferner ermächtigt der Haupt- und Finanzausschuss den Stadtkämmerer, den Betrag in Höhe von 599.591 € für die Rückzahlung der Fördermittel, die im Rahmen der Planung der Rathausfassade bei der Bezirksregierung abgerufen wurden, außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Höhe von 20.934.807 € Maßnahmen in einer Höhe von 18.815.436 € (94 % von 20.023.488 €) beschlossen. Siehe hierzu die Ratsvorlage 1054/2019 vom Dezember 2019.
Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten.
In Artikel 2 b des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes ist geregelt, dass das KInvFG ein Jahr länger - also bis Ende 2021 - gültig ist. Das Änderungsgesetz trat am 28.04.2020 in Kraft.
Veränderungen zum Stand Dezember 2019 (siehe Vorlage DS 1054/2019)
Die beiliegende Anlage beinhaltet den aktuellen Hochrechnungsstand bzw. bei Fertigstellung die abgerechneten Beträge.
Nach der Berichterstattung im Dezember 2019 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:
Bezirksvertretung Mitte
Maßnahmenerhöhung Kindertagesstätte Emst - Erneuerung Fenster und Fassade
Die Hochrechnung vom Dezember 2019 in Höhe von 982.100 € fällt aufgrund der Endabrechnung wegen Fassadenbereinigung, Schadstoffsanierung und Entsorgungskosten um 8.900 € höher aus. Der aktuelle Hochrechnungswert liegt bei 991.000 €. Die Maßnahme befindet sich in der Endabnahme.
Rathaus I Verwaltungshochhaus - Erneuerung der Fassade
Nach intensiver Abstimmung mit der Bezirksregierung stellt sich heraus, dass die Realisierung der Maßnahme als ÖPP-Modell im Rahmen des Förderprogramms nicht möglich ist. Erst im weiteren Verlauf der Planung in Form eines ÖPP-Modells, welches NRW-weit so bisher noch nicht umgesetzt wurde, sind erhebliche Probleme sichtbar geworden.
Die Bau-Vorfinanzierung durch den Auftragnehmer (Abschlagszahlungen sind beim ÖPP-Modell nicht zulässig) ist obligatorisch. Daher erfolgt die Zahlung erst nach Abnahme sämtlicher Bauleistungen, was – ohne weitere Maßnahmen - zu einer unzumutbaren Belastung des Auftragnehmers führen würde. Die Vorfinanzierung des Auftragnehmers kann durch eine Forfaitierung (Verkauf der bereits erbrachten Bauleistungen an eine zwischengeschaltete Bank) mit Einredeverzichtserklärung des Auftraggebers (hier Stadt) ermöglicht werden. Dabei trägt allerdings die Stadt das komplette Ausfallrisiko gegenüber der Bank. Hiergegen muss sich die Stadt durch geeignete Sicherheitsleistungen des Auftragnehmers absichern (z. B. durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft = Bankbürgschaft zur Sicherung der vertraglich zugesicherten Bauleistungen und eine Mängelansprüchebürgschaft zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen wegen potentieller Leistungsmängel). Durch diese Sicherheitsleistungen wird das Vorfinanzierungsrisiko wieder auf den Auftragnehmer verlagert. Unter diesen Rahmenbedingungen wird es schwierig, überhaupt Angebote auf die Ausschreibung des ÖPP-Projektes zu erhalten.
Darüber hinaus besteht insbesondere die Notwendigkeit einer umfangreichen und kostenintensiven ÖPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung würde einen Zeitverzug von ca. drei Monaten und zusätzliche Kosten von ca. 30.000 € für die Maßnahme bedeuten. Es ist auch nicht gewährleistet, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu dem gewünschten Ergebnis führt.
Aus diesen Gründen und um die Fördermittel noch fristgerecht für die Finanzierung alternativer Baumaßnahmen abzurufen und verwenden zu können, wird daher vorgeschlagen, die Maßnahme aus dem Kapitel 1 herauszunehmen und für die nächsten Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der vorbereitenden Planungen sowie der Erstellung der Unterlagen für die ursprüngliche Ausschreibung wurden insgesamt 666.211,69 € Investitionsmittel mit der Bezirksregierung Arnsberg (BZR) abgerechnet. Hierauf wurden der Stadt Hagen Zuschüsse in Höhe von 599.591,51 € (= 90 % der Investitionssumme) ausgezahlt. Da die Baumaßnahme nicht durchgeführt wird, ist dieser Betrag an die BZR zu erstatten. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen und zu decken.
Die BZR hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass dieser Betrag im Jahr 2021 wieder zur Verfügung steht.
Für die bisherigen Planungskosten sowie die aktivierten Eigenleistungen würde ein konsumtiver Abschreibungsaufwand in Höhe von 898.648,86 € entstehen, der ebenfalls außerplanmäßig gedeckt werden müsste, sofern die Maßnahme nicht durchgeführt wird.
Neuaufnahme Grundschule Boloh - Fenster- und Fassadensanierung
Als Ersatzmaßnahme für die Rathausfassade wird die Fenster- und Fassadensanierung an der Grundschule Boloh vom KInvFG Kapitel 2 ins KInvFG Kapitel 1 verlagert.
Die Gesamtkosten von 4.500.000 € beinhalten auch mögliche Auslagerungskosten während der Bauphase für den Schulbetrieb, da die Maßnahme bis Ende 2021 abgewickelt werden muss.
Krollmann-Arena - Erneuerung der Beleuchtung
Die Erneuerung der Beleuchtung für die Spielfläche erhöht sich von 98.500 € auf 116.000 €.
BAB Zubringer Saarlandstraße - Lärmsanierung
Die Maßnahme wurde neu kalkuliert. Die Kosten erhöhen sich um 230.000 € auf 2.830.000 €.
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
Wiederaufnahme Kita Rummenohl - Fenster- und Fassadensanierung
Nach eingehender bauphysikalischer Untersuchung und Abstimmung mit dem Fachbereich 55 erfolgen ein Anstrich der Holzfenster und ein Fassadenanstrich. Der ursprünglich vorgesehene Betrag von 44.000 € reicht nicht aus und muss auf 85.000 € erhöht werden.
Auf Grund der Terminierung der Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl am 20.05.2020 wurde zu dieser Maßnahme eine separate Vorlage - 0403/2020 - erstellt. Die Bezirksvertretung hat beschlossen, dass diese Maßnahme wieder in das Förderprogramm aufgenommen wird.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Die finanziellen Auswirkungen werden im Vorlagentext dargestellt. Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms sichergestellt. |
gez. i. V. Christoph Gerbersmann | gez. Henning Keune |
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer | Technischer Beigeordneter
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| gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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497,1 kB
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04.06.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht gemäß Anlage, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis und beschließt die unten aufgeführten Änderungen von Maßnahmen.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.
Ferner ermächtigt der Haupt- und Finanzausschuss den Stadtkämmerer, den Betrag in Höhe von 599.591 € für die Rückzahlung der Fördermittel, die im Rahmen der Planung der Rathausfassade bei der Bezirksregierung abgerufen wurden, außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 6 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | - | - | - |
FDP | - | - | - |
BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
Dafür: |
18 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||